A1-Bescheinigung & CoC

A1 Bescheinigung und CoC automatisch erstellen.

Fehlende A1 Bescheinigungen können bei Grenzübertritten teure Bußgeldern und Reiseverzögerungen auslösen. WorkFlex prüft jede Reise sofort und stellt erforderliche A1 oder CoC Dokumente ganz automatisch aus.

Die Details einer Reise neben der A1-Bescheinigung, die WorkFlex dafür erstellt hat.

Hunderte Unternehmen vertrauen bei ihrer globalen Reise-Compliance auf WorkFlex.

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Wann Sie eine brauchen

Wann wird eine A1 oder ein CoC benötigt?

Eine A1 oder ein Certificate of Coverage (CoC) hält Mitarbeitende im heimischen Sozialversicherungssystem, sobald sie im Ausland arbeiten.

A1EU · EWR · Schweiz

Für Arbeit in der EU, im EWR und in der Schweiz.

CoCAußerhalb von EU & EWR

Für Nicht-EU-Ziele überall dort, wo ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen gilt.

Geschäftsreisen

Projektarbeit und praktische Tätigkeiten im Ausland, schon ab dem ersten Tag. Selbst ein Meeting oder eine Konferenz kann eine auslösen.

Workation

Eine A1 ist ab dem ersten Tag erforderlich, Workations eingeschlossen.

Entsendungen und Assignments

Längere Entsendungen brauchen einen Nachweis passend zu den Einsatzdaten.

Arbeit in mehreren Ländern

Regelmäßig in zwei oder mehr Staaten? Dann eine Mehrstaaten-A1 (Artikel 13).

Wer beantragt sie? Der Arbeitgeber beantragt sie im Heimatland, vor der Abreise, nie der Mitarbeitende selbst. Zum vollständigen A1-Leitfaden (in Englisch).

Das Risiko

Was ohne A1 passiert.

Eine fehlende A1 ist keine Formalität. Sie lässt Sie auf dem Papier nicht compliant und im Leistungsfall ungeschützt, und die Folgen treffen den Arbeitgeber.

Bußgelder und Zutrittsverbote

Behörden können bei Kontrollen Bußgelder verhängen, und Mitarbeitende ohne gültige A1 wurden bereits von Kundenstandorten verwiesen oder an der Einreise gehindert.

Versicherungsschutz kann entfallen

Es ist unklar, welches Sozialversicherungsrecht gilt. Im Leistungsfall kann eine Sozialversicherung die Leistung verweigern, während das andere Land Beiträge fordert.

Weltweite Abdeckung

Globaler Schutz vor Sozialversicherungsrisiken für Ihr Unternehmen.

Mit A1-Bescheinigungen und CoCs stellt WorkFlex die Einhaltung der Sozialversicherungsvorschriften in allen EU- und EWR-Ländern sowie weiteren Nicht-EU-Ländern sicher. Zusätzliche Länder sind auf Anfrage für unsere Kunden verfügbar. Das WorkFlex-Sozialversicherungszertifikat erweitert den Schutz weltweit und sichert Ihre Mitarbeitenden ab, wohin sie auch reisen.

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37Länder abgedeckt
LIVE
A1 eingereicht·Berlin → Madrid
CoC eingereicht·München → New York
A1 eingereicht·Paris → Warschau
A1 eingereicht·Amsterdam → Lissabon
CoC eingereicht·Hamburg → Toronto
A1 eingereicht·Berlin → Madrid
27EU-Mitgliedstaaten
A1-Bescheinigung · Verordnung 883/2004
Österreich
Belgien
Bulgarien
Kroatien
Zypern
Tschechien
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Deutschland
Griechenland
Ungarn
Irland
Italien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Polen
Portugal
Rumänien
Slowakei
Slowenien
Spanien
Schweden
5EWR, Schweiz & UK
A1 oder UK-Äquivalent
Island
Liechtenstein
Norwegen
Schweiz
Vereinigtes Königreich
5Amerika
Certificate of Coverage · bilaterales Abkommen
Kanada
Chile
Peru
Vereinigte Staaten
Uruguay
Weitere Länder auf Anfrage
Reform des EU-Sozialrechts

Die Regeln für A1-Bescheinigungen ändern sich bald.

Auf dem Papier scheint es, als fallen mit der Reform A1-Bescheinigungen für manche Kurzreisen weg. In der Praxis jedoch kommt eine Einzelfallprüfung für jede Reise hinzu, kombiniert mit deutlich strengerer Durchsetzung. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um zu verstehen, was sich wirklich ändert.

  • Jede Reise muss künftig vorab bewertet werden: Ob eine Ausnahme greift, hängt von Dauer, Zweck und Reisehistorie ab.
  • Ausnahmen können rückwirkend entfallen, sodass eine zunächst befreite Reise durch eine spätere Reise doch eine A1-Bescheinigung erfordert.
  • Der A1-Antrag vor Reisebeginn wird zur Pflicht, flankiert von deutlich mehr Informationsaustausch zwischen den Behörden.
  • Weniger Bescheinigungen, aber strengere Prüfungen: Erwarten Sie genauere Kontrollen.
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Mehr als 500 Arbeitgeber automatisieren ihre A1s bereits mit WorkFlex.

Bescheinigungen in Sekunden statt Wochen ausgestellt, nach den Vorgaben des jeweiligen Landes eingereicht, damit Ihre Mitarbeitenden überall arbeiten können und Sie nie daran denken müssen.

FAQs

Benötigen Ihre Mitarbeitenden eine A1-Bescheinigung für ihre Reisen?

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Wie automatisiert WorkFlex die Beantragung von A1-Bescheinigungen und Certificates of Coverage?

Mit WorkFlex wird eine A1-Bescheinigung oder ein Certificate of Coverage per Klick ausgelöst, oder automatisch in dem Moment, in dem eine Reise beantragt wird. Es gibt keine manuelle Portalarbeit: WorkFlex ist direkt in Ihr Reisetool und HRIS integriert, sodass die richtige Bescheinigung aus dem Reiseantrag selbst angestoßen wird, ohne zusätzlichen HR-Aufwand.

Welche Länder deckt WorkFlex für A1-Bescheinigungen und CoCs ab?

WorkFlex stellt A1-Bescheinigungen in allen EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz aus. Für Nicht-EU-Ziele stellt WorkFlex Certificates of Coverage aus, sofern ein Sozialversicherungsabkommen besteht, darunter das Vereinigte Königreich, die USA, Chile, Peru und Uruguay. Weitere Länder sind auf Anfrage verfügbar.

Was passiert, wenn zwischen zwei Ländern kein Sozialversicherungsabkommen besteht?

Wenn zwischen zwei Ländern kein Sozialversicherungsabkommen besteht, stellt WorkFlex ein WorkFlex Social Security Statement aus, das erläutert, dass der rechtliche Hintergrund und die Sozialversicherungsregeln geprüft wurden und gelten. Dieses Dokument wird auch als vorübergehender Nachweis ausgestellt, solange auf die offiziellen behördlichen Dokumente gewartet wird.

Bearbeitet WorkFlex sowohl A1-Bescheinigungen als auch Certificates of Coverage?

Ja. A1-Bescheinigungen gelten innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, während Certificates of Coverage für Nicht-EU-Länder mit einem Sozialversicherungsabkommen gelten. WorkFlex ermittelt, welches Dokument jede Reise benötigt, und stößt automatisch das richtige an, sodass Sie die Unterscheidung nicht für jedes Ziel kennen müssen.

Können Mitarbeitende reisen, bevor die A1-Bescheinigung ausgestellt wurde?

Ja. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Land. Deshalb reicht WorkFlex den Antrag ein, sobald die Reise beantragt wird, und stellt Ihnen den Einreichungsnachweis bereit, der für Reisen in der Regel akzeptiert wird. Anschließend verfolgt WorkFlex die Bescheinigung bis zur Ausstellung, sodass eine langsame Behörde die Reise nicht aufhält.

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