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Ein vorläufiges EU-Übereinkommen würde bestimmte kurzfristige Geschäftsreisen von der A1-Pflicht befreien. Doch die Regeln sind komplexer als die Schlagzeilen vermuten lassen, und die Durchsetzung wird strenger, nicht lockerer.
Warum das vorläufige Übereinkommen nicht bedeutet, dass A1-Bescheinigungen wegfallen, und für welche Reisen sie weiterhin erforderlich sind
Wie die 3-Tage- und 30-Tage-Schwellenwerte funktionieren, einschließlich des Ausschlusses des Baugewerbes und weiterer Voraussetzungen
Warum die neuen Regeln die proaktive Reiseverfolgung zur Compliance-Pflicht machen und nicht nur Best Practice ist