So holen Sie mehr aus Ihrem Reisebudget heraus
Software und Künstliche Intelligenz machen dienstliche Fahrten für Mittelständler transparenter und effizienter. Das Handelsblatt spricht mit WorkFlex über Workation, A1-Bescheinigungen und klare Unternehmensregeln.

Software und Künstliche Intelligenz machen dienstliche Fahrten für Mittelständler transparenter und effizienter. Ein vergleichsweise neues Segment boomt besonders. (...)
„Workation entwickelt sich immer stärker zu einem Instrument für Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung“, sagt Dorothee Schweigard, Director Compliance Research Center bei Workflex International, einem Spezialisten für Compliance bei Workations und Dienstreisen.
Spanien ist der Favorit
Am häufigsten ziehe es die Mitarbeitenden nach Spanien, gefolgt von Indien und der Türkei. Dabei gehe es oftmals weniger um eine klassische Workation am Urlaubsort. Stattdessen verlängern die Reisenden private Heimreisen oder Familienbesuche und arbeiten einen Teil dieser Zeit im Ausland.
Rechtliche Pflichten können jedoch schon bei kurzen Aufenthalten entstehen. So ist im EU- und EWR-Ausland sowie in der Schweiz eine A1-Bescheinigung erforderlich. Sie weist nach, in welchem Land der Beschäftigte während des vorübergehenden Auslandsaufenthalts sozialversichert ist.
Entscheidend sind klare Regeln und ein digitaler Prozess. „Unternehmen sollten vorab festlegen, welche Länder, Aufenthaltsdauern und Tätigkeiten grundsätzlich erlaubt sind“, sagt Schweigard. Beschäftigte können ihren Antrag mit Angaben zu Reiseziel, Dauer, Tätigkeit, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus digital einreichen. Eine Software prüft die relevanten Risiken und stößt erforderliche Prozesse an, etwa die Beantragung einer A1-Bescheinigung. Vorsicht ist auch bei der Aufenthaltsdauer und Art der Tätigkeit geboten. Denn auch ohne eigenes Büro kann in bestimmten Fällen eine steuerpflichtige Betriebsstätte entstehen.
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