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Echte Fälle. Echte Konsequenzen.

Compliance wartet nicht. Das hier passiert wirklich, wenn Mitarbeitende ohne die richtigen Unterlagen Grenzen überqueren. Jeder Eintrag ist datiert, einem Land zugeordnet und belegt.

Alle Fälle, filterbar.

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40 Fälle

Visum / ArbeitserlaubnisThailand

Thailands 60-Tage-Visabefreiung endet, ersetzt durch 30- und 15-Tage-Regeln

Einreisende nach Thailand ohne Visum

Seit dem 15. September 2026 können Staatsangehörige von 60 Ländern und Gebieten bis zu 30 Tage visumfrei in Thailand bleiben. Für die Seychellen und Mauritius gelten 15 Tage, Aserbaidschan, Belarus und Serbien behalten das Visum bei Ankunft. Die 60-Tage-Visabefreiung endete am selben Tag.

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Einreisen an Landgrenzen im Rahmen der 30-Tage-Befreiung sind grundsätzlich auf zweimal pro Kalenderjahr begrenzt, mit Ausnahmen für Malaysia, Brunei, Indonesien, Singapur und weitere vom Minister bestimmte Staatsangehörigkeiten. Für die 15-Tage-Befreiung gilt eine vergleichbare Grenze.

Die zugrunde liegenden Bekanntmachungen des Innenministeriums wurden am 31. August 2026 im Royal Gazette veröffentlicht. Für Geschäftsreisen zählt vor allem die kürzere Frist: Ein Aufenthalt, der auf die alten 60 Tage geplant war, passt nicht mehr in eine visumfreie Einreise.

Visum / ArbeitserlaubnisUSA

Ein Jahr nach der Razzia im Werk in Georgia: über 300 koreanische Arbeitskräfte gehen gegen die US-Regierung vor

Beschäftigte des Hyundai-LG-Batterieprojekts in Georgia

Mehr als 300 südkoreanische Arbeitskräfte, die bei der Einwanderungsrazzia im September 2025 auf der Baustelle des Hyundai-LG-Batterieprojekts in Georgia festgenommen wurden, gehen jetzt gegen die US-Regierung vor. Bei neun Bundesbehörden wurden Verwaltungsbeschwerden eingereicht, ein vorgeschriebener Schritt vor einer Klage auf Bundesebene, darunter beim Heimatschutzministerium, bei der Einwanderungsbehörde ICE, beim Grenzschutz CBP, beim FBI, beim Justizministerium und beim Arbeitsministerium.

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Die US-Behörden begründeten den Einsatz mit rechtswidrigen Beschäftigungspraktiken und weiteren schweren Bundesstraftaten; er gilt als größter Einsatz an einem einzelnen Standort in der Geschichte des Heimatschutzministeriums. Bilder von Arbeitskräften, die an Handgelenken, Hüfte und Knöcheln gefesselt waren, lösten in Südkorea große Bestürzung aus.

Die Beschwerden stellen die Rechtmäßigkeit der Festnahmen infrage. Ein Jahr nach der Razzia ist die Sache weiter offen.

Öffentlicher FallQuelle: The Korea Herald
EntsenderichtlinieÖsterreich

17 Verstöße gegen das Lohn- und Sozialdumping-Gesetz bei zweitägiger Straßenkontrolle in Tirol

Unternehmen im internationalen Straßengüterverkehr

Am 8. und 9. September 2026 kontrollierten Behörden auf der A12 in Tirol Lkw im internationalen Straßengüterverkehr, in einem gemeinsamen Einsatz mit Unterstützung der Europäischen Arbeitsbehörde. Bei 230 Fahrzeugen und 188 Fahrern stellten sie 17 Verstöße gegen das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) bei 9 Unternehmen fest; beantragt wurden Strafen von 46.000 Euro.

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Dieselben Kontrollen ergaben 617 Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten, 189 technische Mängel und 10 Straftaten im Zusammenhang mit Lenkzeiten, Ruhezeiten oder Fahrerkarten. Eingehoben wurden Sicherheitsleistungen von 136.713 Euro.

Beteiligt waren 23 Arbeitsinspektoren und Fachleute aus sieben Ländern: Österreich, Belgien, Kroatien, Frankreich, Deutschland, Italien und Slowenien. Neben Lenkzeiten und Tachografen wurde auch die Einhaltung der Entsenderegeln geprüft.

Visum / ArbeitserlaubnisIndonesien

Bali schiebt 342 Ausländer in sechs Monaten ab, meist wegen missbräuchlicher Aufenthaltstitel

Ausländische Staatsangehörige mit Besuchervisum, darunter Remote-Mitarbeitende und Trainer

Die Einwanderungsbehörden auf Bali haben im ersten Halbjahr 2026 342 ausländische Staatsangehörige abgeschoben, überwiegend wegen missbräuchlicher Nutzung des Aufenthaltstitels und Überschreitung der Aufenthaltsdauer. Im April 2026 wurde eigens eine Patrouilleneinheit namens Dharma Dewata mit rund 100 Beamten eingerichtet, die die touristischen Zentren der Insel kontrolliert.

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Die im Juli gemeldeten Fälle zeigen, was als Arbeit gilt: Ein indischer und ein singapurischer Staatsangehöriger wurden abgeschoben, weil sie in einer Villa Yoga unterrichteten, ein chinesischer Staatsangehöriger, weil er Maschinen installierte und Personal einwies. Alle drei hatten Besuchervisa, die keine Erwerbstätigkeit erlauben.

Nach dem indonesischen Einwanderungsgesetz gilt eine Wiedereinreisesperre von bis zu zehn Jahren, die einmal um denselben Zeitraum verlängert werden kann. Für Arbeitgeber ist eine Workation im falschen Visumstyp keine Privatsache: Es ist die Arbeit des Unternehmens, die dort erbracht wurde.

ArbeitsrechtFrankreich

Remote-Kraft in Frankreich nach Schweizer Recht gekündigt: Laut EuGH kann das gewählte Recht Vorrang haben

Hortis GRC SA, ein Schweizer IT-Dienstleister

Eine in Frankreich lebende Person arbeitete remote für einen Schweizer IT-Dienstleister, mit einem Arbeitsvertrag unter Schweizer Recht. Der Arbeitgeber kündigte nach Schweizer Regeln, die anders als das französische Recht weder ein Vorgespräch noch eine schriftliche Begründung verlangen. Die beschäftigte Person berief sich auf das schützendere französische Recht. Am 9. Juli 2026 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C-768/24, dass das gewählte Recht Vorrang haben kann, auch vor zwingenden Vorschriften des Landes des gewöhnlichen Arbeitsorts, wenn der Vertrag eine engere Verbindung zu dem Land aufweist, dessen Recht gewählt wurde.

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Die Rechtswahlklausel allein begründet diese Verbindung nicht. Maßgeblich war, wie der Vertrag tatsächlich gelebt wurde: Gehalt in Schweizer Franken auf ein Schweizer Konto, Anmeldung in der Schweizer Sozialversicherung, Besteuerung in der Schweiz und Schweizer Arbeitsmittel.

Für grenzüberschreitendes Remote-Arbeiten wirkt das Urteil in beide Richtungen. Liegen Sozialversicherung, Steuer und Gehaltsabrechnung tatsächlich in einem Land, kann dessen Recht tragen. Liegen sie dort nicht, rettet eine Vertragsklausel nichts. Die französische Cour de cassation, die die Fragen vorgelegt hat, muss das Urteil nun anwenden.

EntsenderichtlinieSchweiz

Das Schweizer Sanktionsregister nennt Siemens, Bosch, KPMG und Capgemini, und fünf von sechs ihrer Verstöße sind Meldeverstöße

90 bekannte Unternehmensgruppen, von Siemens und Bosch bis KPMG, Capgemini, Hitachi Energy und ABB

Die Schweiz führt ein Register aller Arbeitgeber, die nach dem Entsendegesetz (EntsG) rechtskräftig sanktioniert wurden, und stellt es auf Anfrage zur Verfügung. Die Fassung vom Juli 2026 verzeichnet 11.859 rechtskräftige Sanktionen zurück bis Juni 2016. Unternehmen mit einer Dienstleistungssperre stehen zusätzlich auf einer öffentlichen Liste, die das SECO monatlich veröffentlicht.

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Das Register betrifft nicht nur kleine Subunternehmen. 90 bekannte Unternehmensgruppen stehen zusammen für 185 Einträge, verteilt auf Industrie und Maschinenbau, IT und Telekom, Beratung und Prüfung, Bau, Pharma, Personaldienstleistung, Logistik und Energie. Mehrere tauchen mehrfach auf: Capgemini zehnmal, Hitachi Energy achtmal, ABB siebenmal, Oliver Wyman und Canon je sechsmal, Assa Abloy und Siemens je fünfmal. Auf der Liste stehen außerdem KPMG, Deloitte, Liebherr, Alstom, Nokia, Ericsson, Infosys, Cognizant, Carl Zeiss, Trumpf, Voith, Knorr-Bremse, Bureau Veritas, Intertek, TÜV SÜD, TÜV NORD, Adecco, Randstad, Deutsche Post und Lufthansa Technik.

84 Prozent dieser 185 Einträge sind Verstöße gegen die Meldepflicht nach Art. 6 EntsG, sanktioniert nach Art. 9 Abs. 2 Bst. a. Nicht Lohnunterbietung und nicht eine gescheiterte Prüfung. Das sind Unternehmen mit HR-Abteilung, mit Legal, mit Reisekostenrichtlinie und Compliance-Schulung, und was sie erwischt, ist die Meldung. Im gesamten Register liegt der Anteil bei 55 Prozent.

Ein Meldeverstoß allein ist günstig. Der veröffentlichte Sanktionstarif des SECO beginnt bei einer Verwarnung und reicht von 250 Franken bis zur Obergrenze von 5.000 Franken bei Wiederholung. Teuer wird erst das Nichtbezahlen: Eine nicht bezahlte Sanktion wird nach Art. 9 Abs. 2 Bst. e allein mit einer Dienstleistungssperre geahndet, gestaffelt nach dem offenen Betrag. Bis zwölf Monate unter 2.000 Franken, bis 24 Monate ab 2.001 Franken und bis 48 Monate ab 20.001 Franken. Das gesetzliche Maximum liegt bei fünf Jahren.

Das Register hält fest, ob eine Buße verhängt wurde, nicht in welcher Höhe. Eine Gesamtsumme lässt sich daraus also nicht ableiten.

Öffentlicher FallQuelle: SECO
Unternehmenssteuer / BetriebsstätteIndien

Delhi High Court besteuert Gehaltserstattungen bei Entsendungen, Unternehmen stoppen Einsätze

Ernst & Young U.S. LLP und die indische Mitgliedsfirma, Beratungsbranche

Der Delhi High Court entschied am 18. Juni 2026 in CIT v. Ernst and Young U.S. LLP (ITA 423/2025), dass Kostenerstattungen einer indischen Gesellschaft an die ausländische Konzerngesellschaft für entsandte Mitarbeitende als Fees for Included Services nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Indien-USA gelten und damit bei der ausländischen Gesellschaft steuerpflichtig sind. Ein Aufschlag wurde nicht berechnet, das änderte nichts.

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Das Gericht sah die Entsandten weiterhin als Beschäftigte der ausländischen Gesellschaft an, die damit der tatsächliche und wirtschaftliche Arbeitgeber blieb: Die Sozialversicherungsansprüche liefen weiter, das Rückkehrrecht auf die ausländische Stelle blieb bestehen, und nur der ausländische Arbeitgeber konnte kündigen oder disziplinarisch handeln.

Das Urteil dreht sich um diese Einordnung, nicht um die Betriebsstätte, doch das Risiko hat dieselbe Form. Die indische Gesellschaft muss auf die Erstattung womöglich Quellensteuer einbehalten, und Berater weisen auf die daraus folgende steuerliche Präsenz hin. Mehrere Technologieunternehmen und Global Capability Centres setzten für das Geschäftsjahr 2027 geplante Entsendungen aus, um die Struktur neu zu bewerten.

Öffentlicher FallQuelle: Legal Era
EntsenderichtlinieNiederlande

Briefkastenniederlassung fliegt bei Straßenkontrolle auf, alle niederländischen Lizenzen entzogen

Ein litauisches Transportunternehmen mit niederländischer Niederlassung

Am 6. Mai 2026 kontrollierten Prüfer der niederländischen Arbeitsaufsicht, der Polizei und der Verkehrsaufsicht in Moerdijk 25 Lkw, gemeinsam mit der litauischen Verkehrssicherheitsbehörde und der staatlichen Arbeitsinspektion und unterstützt von der Europäischen Arbeitsbehörde. Das Unternehmen war ins Visier geraten, weil der Verdacht bestand, dass seine niederländische Niederlassung eine Briefkastenfirma ist.

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Acht Fahrer arbeiteten illegal, fünf davon bei demselben Unternehmen. Fahrer aus Usbekistan, Indien und Angola hatten keine Arbeitserlaubnis, einer arbeitete in einer nicht gemeldeten Entsendung. Zudem bestand der Verdacht auf Verstöße gegen das niederländische Mindestlohn- und Urlaubsgeldgesetz.

Das niederländische Büro der Niederlassung war leer. Die niederländische Transportorganisation NIWO leitete den Entzug sämtlicher Transportlizenzen der niederländischen Niederlassung ein.

EntsenderichtlinieNiederlande

Rund 30.000 Euro Bußgeld drohen, weil entsandte Umzugshelfer mit Tagegeld bezahlt wurden

Ein niederländisches und ein polnisches Umzugsunternehmen

Die niederländische Arbeitsinspektion stellte bei zwei Unternehmen der Umzugsbranche Verstöße gegen das niederländische Entsendegesetz (WagwEU) fest. Ein anerkanntes niederländisches Umzugsunternehmen ließ vier polnische Arbeitskräfte eines polnischen Umzugsunternehmens im Wege der internationalen Entsendung in den Niederlanden arbeiten. Das polnische Unternehmen konnte nicht nachweisen, dass sie nach niederländischem Recht korrekt bezahlt wurden, denn es hatte mit Tagegeldern gearbeitet, was in den Niederlanden nicht zulässig ist.

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Laut Behörde können die Verstöße zu Bußgeldern von rund 30.000 Euro führen. Nach dem WagwEU haben entsandte Beschäftigte Anspruch auf die zentralen niederländischen Arbeitsbedingungen, darunter den Mindestlohn.

Visum / ArbeitserlaubnisEuropäische Union

Schengen-Einreise-/Ausreisesystem vollständig in Betrieb, biometrische Erfassung statt Passstempel

Drittstaatsangehörige bei Kurzaufenthalten in 29 europäischen Ländern

Das EU-Einreise-/Ausreisesystem startete am 12. Oktober 2025 schrittweise und ist seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel an den Außengrenzen und gilt für Drittstaatsangehörige bei Kurzaufenthalten in 29 europäischen Ländern.

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Erfasst werden Name, Reisedokumentdaten, biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbild) sowie Datum und Ort jeder Ein- und Ausreise; auch Einreiseverweigerungen werden dokumentiert.

Zudem erkennt das System automatisch, wer die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten hat. Ein Overstay ist damit ein Datenbankeintrag und nicht mehr etwas, das eine Grenzbeamtin aus Stempeln rekonstruieren muss. Genau deshalb wird das Zählen von Kurzaufenthaltstagen zum Thema des Arbeitgebers und nicht der reisenden Person.

Europäische Union

Grenzüberschreitende Kontrollen decken fehlende A1-Bescheinigungen und Sozialbetrug auf

Über 2.200 Arbeitgeber in 18 EU-Ländern

Arbeits-, Steuer- und Sozialbehörden aus 18 EU- und EFTA-Ländern führten eine koordinierte Kontrollwoche gegen Schwarzarbeit und grenzüberschreitende Arbeitsrechtsverstöße durch. Die Kontrolleure stellten über 700 Verdachtsfälle fest, darunter fehlende, unvollständige oder gefälschte Entsendemeldungen und A1-Bescheinigungen.

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Zudem wurden Unternehmen festgestellt, die Beschäftigte in einem Mitgliedstaat anmeldeten und dort Sozialabgaben zahlten, während sie tatsächlich in einem anderen tätig waren, eine anerkannte Form des Sozialversicherungsbetrugs.

In den schwersten Fällen wurde die Arbeit vor Ort sofort gestoppt.

Belgien

Kein Zutritt ohne A1: Mitarbeiter am Kundenstandort abgewiesen

Deutscher Konzern

Einem Mitarbeiter, der von Deutschland nach Belgien reiste, wurde der Zutritt zum Kundenstandort verweigert, weil die A1-Bescheinigung fehlte. Ursache war, dass die Reise nicht in WorkFlex erfasst worden war und deshalb vorab keine A1 erstellt wurde. Der Fall kam über die 24/7-Notfall-Hotline herein.

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Es war der zweite Vorfall innerhalb einer Woche. Vergleichbare Situationen werden immer häufiger gemeldet und spiegeln einen breiteren Trend wider: Die A1-Bescheinigung wird an Kundenstandorten zunehmend zur harten Zutrittsvoraussetzung.

Lösung: Die A1 wurde sofort beantragt und dem Mitarbeiter wurde eine vorläufige A1 bereitgestellt, damit der Zutritt so schnell wie möglich freigegeben werden konnte.

Mit WorkFlex gelöst
Notfall / KriseVereinigte Arabische Emirate

Mitarbeiter und schwangere Ehefrau nach nächtlicher Luftraumsperrung in Dubai gestrandet

Niederländisches Scale-up

Ein Mitarbeiter war auf Geschäftsreise in Dubai, begleitet von seiner schwangeren Ehefrau, als der regionale Luftraum nach militärischen Aktivitäten über Nacht gesperrt wurde. Beide saßen ohne kurzfristige Rückreisemöglichkeit fest.

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Innerhalb von Minuten wurde ein eigener Support-Kanal eingerichtet, in dem ein Sicherheitsexperte, eine Ärztin und das Krisenteam zusammenarbeiteten. In den folgenden 20 Minuten wurde die Lage des Hotels gegen bekannte Angriffsziele geprüft, der Standard der örtlichen Krankenhäuser gegen europäische Maßstäbe verifiziert und ein persönliches Sicherheitsbriefing erstellt.

Die Betreuung lief durch die Nacht bis zum nächsten Morgen weiter, bis der Mitarbeiter und seine Frau sicher zu Hause waren.

Mit WorkFlex gelöst
Notfall / KriseVereinigte Arabische Emirate

500 Mitarbeitende nach Militärschlag im Ausland gestrandet, Notevakuierung folgte

Deel, Technologieunternehmen für HR und Payroll

Deel hatte rund 1.500 Mitarbeitende aus aller Welt zu einem Firmenevent nach Dubai eingeflogen. Am Tag nach dem Event brach in der Region ein militärischer Konflikt aus, rund 500 Mitarbeitende konnten nicht abreisen.

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Zur Evakuierung wurden Mitarbeitende per Bus über die Grenze nach Oman gebracht, wofür etliche von ihnen kurzfristig ein Visum benötigten. Das Unternehmen erhielt Compliance-Beratung und Unterlagen zu den Visa- und Einreiseanforderungen, sodass die Mitarbeitenden eigene Ausreisewege organisieren konnten.

Innerhalb einer Woche waren nahezu alle Betroffenen evakuiert und hatten Anschlussflüge nach Hause gefunden.

Mit WorkFlex gelöstQuelle: The New York Times
Deutschland

Zoll durchsucht 80 Objekte wegen 28 Millionen Euro vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge

Ein Netzwerk von Baufirmen im Rhein-Main-Gebiet

Am 3. März 2026 durchsuchte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main 80 Wohn- und Geschäftsobjekte in sechs Bundesländern, im Einsatz waren rund 1.000 Kräfte von Zoll, Bundes- und hessischer Polizei sowie Spezialeinheiten.

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Gegen 35 Personen wird ermittelt, sechs Haftbefehle wurden vollstreckt, fünfzehn weitere Personen wurden wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht vorläufig festgenommen. Die beteiligten Firmen hatten seit 2022 Bauleistungen von rund 70 Mio. Euro erbracht, rund 35 Mio. Euro davon über Scheinrechnungen, mit denen Schwarzlöhne finanziert wurden.

Der bislang festgestellte Schaden liegt bei rund 28 Mio. Euro. Die Vorwürfe lauten Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Betrug zulasten der SOKA-BAU und Lohnsteuerhinterziehung.

Deutschland

3.200 Zollbeamte kontrollieren bundesweit an einem Tag Baustellen

Baugewerbe und Baunebengewerbe bundesweit

Am 10. März 2026 führte die deutsche Zollverwaltung eine bundesweite, risikoorientierte Schwerpunktprüfung im Baugewerbe durch, mit rund 3.200 Beamten aus allen Hauptzollämtern.

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Geprüft wurde, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten zur Sozialversicherung angemeldet hatten, ob die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltstitel vorlagen und ob der Mindestlohn gezahlt wurde, über Personenbefragungen vor Ort und die Prüfung der Geschäftsunterlagen.

Die Größenordnung ist kein Ausreißer. Im Bau- und Baunebengewerbe leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2025 über 10.000 Strafverfahren und rund 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, und rund 60 % der in diesem Jahr festgestellten Schadenssumme entfiel auf das Baugewerbe.

EntsenderichtlinieSchweiz

Eine nicht bezahlte Schweizer Sanktion sperrt die britische HCL-Gesellschaft bis 2028 aus dem Markt aus

HCL Great Britain Limited

Der Kanton Genf verhängte gegen die HCL Great Britain Limited mit Sitz in der 70 Gracechurch Street in London eine Dienstleistungssperre von 24 Monaten, Verfahrensnummer 8266-2025. Sie trat am 1. März 2026 in Kraft und läuft bis zum 29. Februar 2028.

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Rechtsgrundlage ist Art. 9 Abs. 2 Bst. e EntsG, die Nichtbezahlung einer rechtskräftigen Sanktion. Eine Buße, Kontroll- oder Verfahrenskosten wurden nicht zusätzlich verhängt, denn auf dieser Stufe ist die Sperre die gesamte Sanktion.

Nach dem veröffentlichten Tarif des SECO richtet sich die Dauer einer solchen Sperre nach dem offenen Betrag. 24 Monate entsprechen einer Summe zwischen 2.001 und 10.000 Franken. Eine offene Sanktion im vierstelligen Bereich kostet das Unternehmen damit zwei Jahre Zugang zum Schweizer Markt.

Der Eintrag steht auf der Liste, die das SECO monatlich veröffentlicht und die ausschließlich Dienstleistungssperren umfasst. Sanktionen, die bei einer Buße geblieben sind, stehen im vollständigen Register, das auf Anfrage erhältlich ist.

Öffentlicher FallQuelle: SECO
EntsenderichtlinieDänemark

Dänische Behörde kontrolliert eine dreitägige Entsendung

Deutscher Konzern

Die dänische Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbejdstilsynet) führte eine Kontrolle an einem Einsatzort durch, an dem ein deutsches Ingenieurunternehmen einen Mitarbeiter für drei Tage entsandt hatte.

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Geprüft wurden die Einhaltung des dänischen Arbeitsumweltgesetzes und die Meldepflichten im RUT-Register für ausländische Dienstleister. Die Behörde stellte keine Verstöße fest und schloss die Kontrolle ohne Beanstandung ab.

Mit WorkFlex gelöst
EntsenderichtlinieDänemark

Unangekündigte dänische Kontrolle bei einem entsandten Mitarbeiter

Deutscher Konzern

Die dänische Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbejdstilsynet) führte eine unangekündigte Kontrolle an einem Einsatzort durch, an dem ein deutsches Unternehmen einen Mitarbeiter für drei Tage entsandt hatte.

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Geprüft wurden die Einhaltung des dänischen Arbeitsumweltgesetzes und die Meldepflichten im RUT-Register für ausländische Dienstleister. Die Behörde stellte keine Verstöße fest und schloss die Kontrolle ohne Beanstandung ab.

Mit WorkFlex gelöst
EntsenderichtlinieSchweiz

Aus einem Meldeverstoß von 2023 wurde für Hitachi Energy Italy eine zweijährige Sperre für den Schweizer Markt

Hitachi Energy Italy S.p.A.

Das Register dokumentiert die vollständige Eskalation gegen zwei Gesellschaften von Hitachi Energy Italy, die jeweils von einem anderen Kanton eigenständig behandelt wurden.

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Im November 2023 sanktionierte Zürich die Gesellschaft in Lodi wegen eines Verstoßes gegen die Meldepflicht nach Art. 9 Abs. 2 Bst. a EntsG mit einer Buße und Verfahrenskosten. Die Sanktion blieb unbezahlt, und im September 2024 folgte eine Dienstleistungssperre von zwölf Monaten nach Art. 9 Abs. 2 Bst. e, dem Tatbestand der Nichtbezahlung, mit Laufzeit bis zum 25. September 2025.

Bei der Gesellschaft in Monselice wiederholte sich das Muster. Freiburg hatte sie im November 2023 wegen einer Lohnunterbietung nach Art. 9 Abs. 2 Bst. b sanktioniert. Auch diese Sanktion blieb unbezahlt, und im Januar 2026 verhängte Schwyz unter der Verfahrensnummer SZ 2026/13/TPK_PK eine Sperre von 24 Monaten, vom 21. Januar 2026 bis zum 20. Januar 2028.

Eine Sperre ist keine Buße. Während ihrer Laufzeit darf das Unternehmen in der Schweiz überhaupt keine Dienstleistungen erbringen. Konzerngesellschaften von Hitachi tauchen zwischen 2021 und 2026 zwölfmal im Register auf, in Tschechien, Deutschland, Italien, Polen und der Slowakei.

Öffentlicher FallQuelle: SECO
Notfall / KriseNepal

Mitarbeiterin im Hochgebirge Nepals gestrandet, Hubschrauberrettung nach gesperrtem Weg

Niederländisches Scale-up

Eine Mitarbeiterin auf Workation in Nepal wurde in einer Bergregion eingeschlossen, nachdem plötzlicher Wettereinbruch die Wege unpassierbar machte. Während sie auf Rettung wartete, erhielt sie in Echtzeit Anweisungen des Krisenteams zum sicheren Schutzsuchen. Schließlich wurde eine Hubschrauberevakuierung organisiert, die sie sicher ins Tal zurückbrachte.

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Der Fall zeigt, welchem Risiko Unternehmen ausgesetzt sind, wenn Mitarbeitende ohne formale Fürsorgestruktur aus Hochrisikoregionen arbeiten.

Mit WorkFlex gelöst
EntsenderichtlinieÖsterreich

Chinesischer Erneuerbaren-Konzern in Österreich wegen unvollständiger Entsendeakte geprüft

Chinesischer Konzern

Das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS), Region Steiermark, leitete gegen die europäische Gesellschaft eines chinesischen Erneuerbare-Energien-Konzerns eine Prüfung zu einer Entsendung ein.

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Angefordert wurden sieben Dokumente, darunter eine A1-Bescheinigung, eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung, ein Dienstleistungsvertrag, eine am österreichischen Kollektivvertrag ausgerichtete Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeitaufzeichnungen und ein Firmenbuchauszug.

Alle Unterlagen wurden fristgerecht eingereicht, der Kunde war durchgehend informiert.

Mit WorkFlex gelöst
EntsenderichtlinieÖsterreich

Deutsches Tech-Unternehmen in Österreich wegen fehlender Entsendeunterlagen geprüft

Deutsches Scale-up

Das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS) leitete gegen ein deutsches Tech-Unternehmen eine Prüfung zu einer Entsendung ein.

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Angefordert wurden eine A1-Bescheinigung, ein Werkvertrag sowie Antworten auf Fragen zu möglicher Arbeitnehmerüberlassung. Alle Unterlagen wurden fristgerecht eingereicht.

Mit WorkFlex gelöst
EntsenderichtlinieSchweiz

Zehn-Dokumente-Prüfung trifft die Schweizer Entsendung eines deutschen Pharmaunternehmens

Deutscher Konzern

Die kantonale Arbeitsbehörde in Luzern leitete gegen ein deutsches Pharmaunternehmen eine Dokumentenprüfung zu einer Entsendung ein.

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Angefordert wurden zehn Dokumentenkategorien, darunter Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Nachweise über 13. und 14. Monatsgehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Spesenabrechnungen, Berechnungen der Auslandszulagen, Zahlungsnachweise zur Sozialversicherung, Arbeitszeitaufzeichnungen und Qualifikationsnachweise.

Der Fall ist inzwischen abgeschlossen.

Mit WorkFlex gelöst
Visum / ArbeitserlaubnisVereinigtes Königreich

Führungskraft zwölf Stunden festgehalten und ohne passendes Visum an der UK-Grenze abgewiesen

Ein mittelständisches US-Unternehmen

Eine Regionalleitung eines mittelständischen US-Unternehmens versuchte ohne das erforderliche Visum ins Vereinigte Königreich einzureisen. Bei der Grenzkontrolle argumentierte sie, als US-Staatsbürgerin sei kein Visum nötig, ein Irrtum, der nicht standhielt.

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Die Person wurde zwölf Stunden festgehalten und die Einreise anschließend vollständig verweigert. Der geschäftliche Anlass der Reise fiel damit aus.

Aus dem Markt
EntsenderichtlinieFrankreich

740.000 Euro Strafe nach aufgedecktem grenzüberschreitendem Fahrer-Beschäftigungsmodell

Ein großes europäisches Logistikunternehmen mit grenzüberschreitenden Transportrouten durch Frankreich, Polen und die Slowakei

Ein französisches Gericht verurteilte ein großes Logistikunternehmen und mehrere Subunternehmer wegen illegaler Beschäftigung von Fahrern: Die Arbeitsverhältnisse liefen über ausländische Gesellschaften, um französische arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten zu umgehen. Das Modell lief jahrelang, bis Kontrolleure es bei einer regionalen Prüfung aufdeckten.

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Das Gericht verhängte Geldstrafen von insgesamt 740.000 Euro gegen Muttergesellschaft und Subunternehmer, dazu Sozialversicherungsnachzahlungen von mindestens 600.000 Euro an die französische Sozialversicherung.

Führungskräfte erhielten persönliche Geldstrafen, eine Bewährungsstrafe sowie lebenslange oder mehrjährige Berufsverbote.

Öffentlicher FallQuelle: trans.info
Belgien

Bauunternehmen strafrechtlich verurteilt: 650 Arbeitskräfte mit gefälschten A1-Bescheinigungen entsandt

Ein portugiesisches Bauunternehmen

Ein portugiesisches Bauunternehmen entsandte über fünf Jahre 650 Arbeitskräfte auf belgische Baustellen, gestützt auf A1-Bescheinigungen, die nicht vom zuständigen portugiesischen Sozialversicherungsträger ausgestellt worden waren. Die belgischen Behörden stellten die Fälschung fest, ein belgisches Gericht verurteilte den Arbeitgeber wegen Sozialversicherungsbetrugs und Urkundenfälschung.

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Zudem wurde festgestellt, dass die Gesellschaft allein zur Arbeitskräfteüberlassung an den belgischen Bausektor gegründet worden war und in Portugal keine nennenswerte Tätigkeit ausübte.

Der Fall ging anschließend an den Europäischen Gerichtshof, der im Januar 2025 klarstellte, dass Behörden des Aufnahmestaats erst ein förmliches Dialog- und Vermittlungsverfahren durchlaufen müssen, bevor sie A1-Bescheinigungen anfechten oder unbeachtet lassen dürfen, selbst bei Betrugsverdacht.

Öffentlicher FallQuelle: Fragomen
Visum / ArbeitserlaubnisUSA

CEO am Flughafen verhaftet, nachdem Mitarbeitende mit Touristenvisum gearbeitet hatten

Softwareunternehmen

Mitarbeitende eines Softwareunternehmens reisten wiederholt mit Touristenvisum in die USA ein, um dort zu arbeiten, in der Annahme, die Unterlagen ließen sich nach der Ankunft leichter regeln. Das verstößt gegen US-Einwanderungsrecht, und rechtlich haftet dafür der Arbeitgeber, nicht die beschäftigte Person.

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Bei seiner nächsten US-Reise wurde der CEO bei der Ankunft an einem New Yorker Flughafen verhaftet und fünf Tage festgehalten, bis er gegen eine fünfstellige Kaution freikam. Er musste weitere 14 Tage im Land bleiben und erhielt zusätzlich zur Kaution eine erhebliche Geldstrafe.

Öffentlicher FallQuelle: WirtschaftsWoche
Deutschland

Falsches Land, falsche Beiträge: 50.000 Euro Strafe für den Geschäftsführer

Europäisches Unternehmen

Ein polnischer Mitarbeiter mit Wohnsitz und Arbeitsort in Polen war 70 Tage in Deutschland für seinen Arbeitgeber tätig. Das Unternehmen meldete ihn für diesen Zeitraum nicht an und führte keine Sozialabgaben in Deutschland ab, obwohl die Vorschriften das verlangen.

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Der Geschäftsführer haftete persönlich. Das Unternehmen wurde mit 50.000 Euro belegt und entging nur knapp einem Eintrag im Wettbewerbsregister, der von öffentlichen Ausschreibungen ausschließen und weitreichende Genehmigungs- und Aufsichtsprobleme nach sich ziehen kann.

Öffentlicher FallQuelle: WirtschaftsWoche
Unternehmenssteuer / BetriebsstätteSpanien

Remote-Mitarbeiter am spanischen Flughafen aufgefallen: sechsstellige Steuerlast und neue Gesellschaft

Ein mittelständisches deutsches Technologieunternehmen

Ein spanisch-deutscher Doppelstaatsbürger, regulär über die deutsche Gehaltsabrechnung beschäftigt, arbeitete fast drei Jahre lang überwiegend aus Spanien, ohne Kenntnis oder formale Genehmigung des Unternehmens. Aufgefallen ist das, als er an einem spanischen Flughafen kontrolliert wurde.

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Die spanischen Behörden werteten die dauerhafte Remote-Präsenz als Betriebsstätte. Für das Unternehmen entstanden sechsstellige Steuernachzahlungen und Strafen, außerdem musste es eigens eine spanische Gesellschaft gründen. Kurz darauf trennte es sich von dem Mitarbeiter und löste die Gesellschaft wieder auf.

Aus dem Markt
Unternehmenssteuer / BetriebsstätteIndien

Geschäftsreisende von Netflix lösten eine Betriebsstätte aus, und einen Steuerstreit über 2 Mio. Euro

Netflix, Streaming- und Unterhaltungsunternehmen

Die indische Steuerbehörde entschied, dass Netflix in Indien eine Betriebsstätte begründet hatte, nicht durch ein Büro oder eine registrierte Gesellschaft, sondern allein durch die Anwesenheit von Geschäftsreisenden. Auf dieser Grundlage rechnete sie der Betriebsstätte 5 Mio. Euro Gewinn zu, hergeleitet aus den digitalen Umsätzen mit indischen Abonnenten. Die Körperschaftsteuerlast belief sich auf 2 Mio. Euro.

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Der Bescheid wurde später aufgehoben, Netflix bekam das Geld zurück. Beruhigend ist das nur auf den ersten Blick: Das Unternehmen musste einen mehrjährigen Rechtsstreit führen, sich grenzüberschreitender Steuerprüfung stellen und unter Druck umfangreiche Nachweise beibringen.

Mit einer lückenlosen Erfassung von Geschäftsreisen hätte es von vornherein keinen Anknüpfungspunkt für eine Betriebsstätte gegeben, und damit auch kein Verfahren.

Öffentlicher FallQuelle: Reuters
Unternehmenssteuer / BetriebsstätteSingapur

Aus dem kurzen Ingenieurprojekt werden 18 Monate, danach 2,4 Mio. USD Steuerforderung

Ein mittelständisches europäisches Ingenieur- und Technologieunternehmen

Ein mittelständisches europäisches Ingenieur- und Technologieunternehmen entsandte Ingenieure nach Singapur, geplant als kurzes Projekt. Der Einsatz zog sich auf 18 Monate und überschritt damit die Schwelle, ab der das singapurische Steuerrecht eine Dienstleistungsbetriebsstätte annimmt.

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Da die erbrachte Arbeit zum Kerngeschäft und nicht zu Hilfstätigkeiten zählte, sahen die Behörden eine steuerpflichtige Präsenz im Land als begründet an. Festgesetzt wurden rund 2,4 Mio. USD an Körperschaftsteuer und Strafzahlungen.

Aus dem Markt
Spanien

Grenzüberschreitende Prüfung deckt gefälschte A1-Bescheinigungen in Baufirmen auf

Bau- und Metallunternehmen mit Entsendungen von Portugal nach Spanien

Die spanische Arbeits- und Sozialversicherungsinspektion führte in der Provinz León eine gemeinsame Kontrolle mit der portugiesischen Arbeitsinspektion und dem portugiesischen Sozialversicherungsinstitut durch, unterstützt von der Europäischen Arbeitsbehörde. Im Fokus standen Bau und Metallverarbeitung.

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Die Prüfer befragten mehr als 60 Beschäftigte aus Spanien, Portugal, Brasilien, Peru und Indien. Sie stellten Scheinentsendungen fest, den möglichen Einsatz gefälschter PD-A1-Formulare sowie Verstöße gegen Arbeitsbedingungen und Sozialversicherungsrecht.

Die Ergebnisse wurden über das IMI-System zwischen den Behörden zur weiteren Prüfung ausgetauscht. Für Arbeitgeber ist weniger das Ergebnis die Lehre als die Reichweite: Kontrolliert wird im Einsatzland, verifiziert werden die Unterlagen mit dem Herkunftsland.

Visum / ArbeitserlaubnisUSA

Falsche Visakategorie kostet IT-Konzern 31,5 Mio. Euro, die höchste je verhängte US-Strafe

Infosys, ein internationaler IT-Dienstleister

Ein großer IT-Konzern besorgte systematisch B1-Geschäftsvisa für Mitarbeitende, die in den USA Projektarbeit leisteten, für die rechtlich das teurere und aufwendigere H1B-Arbeitsvisum nötig gewesen wäre. Die US-Behörden erkannten das Muster und verhängten eine Strafe von 31,5 Mio. Euro, damals die höchste visabezogene Geldbuße der US-Geschichte.

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Damit war es nicht vorbei: In den Folgejahren einigte sich das Unternehmen wegen desselben oder verwandten Verhaltens zusätzlich mit einzelnen Bundesstaaten und zahlte 900.000 Euro an New York und 750.000 Euro an Kalifornien.

Visum / ArbeitserlaubnisThailand

Remote-Mitarbeitende abgeschoben, nachdem Behörden sie beim Arbeiten in der Öffentlichkeit antrafen

Britischer Konzern

Mehrere Mitarbeitende arbeiteten während einer Workation in Malaysia und Thailand von öffentlichen Orten aus, aus Cafés und vergleichbaren Räumen. Die örtlichen Behörden stuften das als Arbeitstätigkeit ohne passendes Visum und ohne Arbeitserlaubnis ein. Die Mitarbeitenden wurden festgesetzt und abgeschoben.

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Der Fall zeigt, dass das Vollzugsrisiko selbst bei kurzem Remote-Arbeiten besteht, wenn die Einreisebedingungen für Touristen jede Arbeitstätigkeit ausdrücklich untersagen.

Öffentlicher FallQuelle: Der Spiegel
ArbeitsrechtVereinigtes Königreich

Fehlklassifizierte Auftragnehmer bei Nike in vier Ländern setzen 530 Mio. USD aufs Spiel

Nike, ein internationaler Konsumgüter- und Sportartikelkonzern

Steuer- und Arbeitsbehörden stellten fest, dass Nike einen erheblichen Teil seiner freien Auftragnehmer in vier Ländern falsch eingestuft hatte: in den USA, im Vereinigten Königreich, in Belgien und in den Niederlanden. Schätzungsweise 25 % der Auftragnehmer arbeiteten unter Bedingungen, die sie rechtlich als Arbeitnehmer und nicht als temporäre Kräfte qualifizierten.

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Das Verfahren läuft weiter, die möglichen Steuerforderungen summieren sich über die betroffenen Länder auf bis zu 530 Mio. USD.

Öffentlicher FallQuelle: TCWGlobal
Unternehmenssteuer / BetriebsstätteChina

19 Betriebsstätten ausgelöst, es folgte eine Millionen-Steuerforderung

Ein internationaler Konzern mit Tochtergesellschaft in China

Eine Muttergesellschaft entsandte Mitarbeitende zu ihrer chinesischen Tochter, um technische Anleitung, Dienstleistungen und verwandte Tätigkeiten zu erbringen. Die chinesische Steuerbehörde wertete diese Einsätze als 19 einzelne, ungewollt begründete Betriebsstätten.

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Alle betroffenen Mitarbeitenden galten ab dem Tag ihrer Ankunft als steuerpflichtig. Es entstanden Nachzahlungen und Strafen in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. GBP.

Aus dem Markt
Unternehmenssteuer / BetriebsstätteItalien

Jahre unerfasster Geschäftsreisen enden in einem Steuervergleich über 320 Mio. Euro in Italien

Bosch, internationaler Industrie- und Technologiekonzern

Über mehrere Jahre reisten Mitarbeitende eines großen Industriekonzerns immer wieder nach Italien, um Wartungs- und Projektarbeiten in den Fertigungsanlagen eines Kunden auszuführen. Die italienische Steuerbehörde wertete diese dauerhafte Präsenz als Betriebsstätte und stellte zunächst 1,4 Mrd. Euro in Rechnung. Den Beschäftigten drohte persönliche strafrechtliche Haftung wegen Steuerhinterziehung, bis hin zu Freiheitsstrafen.

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Um einen langen Rechtsstreit und das Haftrisiko für Mitarbeitende zu vermeiden, einigte sich der Konzern mit den italienischen Behörden auf 320 Mio. Euro.

Der Versuch, die italienische Zahlung im Heimatland steuerlich anzurechnen, scheiterte. Zusätzlich zum Vergleich blieb dem Unternehmen damit eine erhebliche Doppelbesteuerung.

Öffentlicher FallQuelle: Stuttgarter Zeitung
Unternehmenssteuer / BetriebsstätteIndien

Wiederkehrende Management-Besuche von Hyatt in indischen Hotels begründen eine Betriebsstätte

Hyatt VAE, Hotel- und Gastgewerbegruppe

Die VAE-Gesellschaft von Hyatt erbrachte laufende strategische Steuerung und Managementleistungen für Hotels in Indien, über wiederkehrende Mitarbeiterbesuche und dauerhafte operative Einbindung.

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Indische Gerichte sahen darin ein Tätigkeitsmuster, das nach indischem Steuerrecht eine Betriebsstätte begründet. Die dieser Betriebsstätte zurechenbaren Gewinne wurden in Indien für steuerpflichtig erklärt, mit einer Nachzahlung, mit der das Unternehmen nicht gerechnet hatte.

Aus dem MarktQuelle: EY India
Belgien

Geschäftsführer angeklagt: bulgarische Briefkastenfirmen zur Umgehung belgischer Sozialversicherung

Ein belgisches Bauunternehmen

Gegen ein belgisches Bauunternehmen wurde ein Strafverfahren eingeleitet, nachdem Ermittler festgestellt hatten, dass die bulgarischen Subunternehmer offenbar ausschließlich Mitarbeitende aus Bulgarien entsandten und damit als Konstrukt zur Umgehung des belgischen Sozialversicherungsrechts dienten.

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Die Arbeitskräfte hatten in Bulgarien ausgestellte A1-Bescheinigungen, doch belgische Gerichte werteten sie als betrügerisch erlangt. Der Berufungsgerichtshof Antwerpen entschied, an die Bescheinigungen nicht gebunden zu sein; der belgische Kassationshof bestätigte das im Juni 2018 nach einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof.

Der Fall stellte klar, dass die EU-Sozialversicherungsregeln nicht dazu dienen dürfen, die Sozialversicherungspflichten des Landes zu umgehen, in dem die Arbeit tatsächlich erbracht wird.

Öffentlicher FallQuelle: Lexgo

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