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"WorkFlex hat uns enorm geholfen, Verwaltungskosten und auch Verwaltungsarbeit zu reduzieren.
Es ist ein großer Vorteil, dass die A1-Bescheinigungen automatisch ausgestellt werden, sodass wir keine manuelle Mehrarbeit haben."
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Posted Worker Management im digitalen Zeitalter

Posted Worker Management im digitalen Zeitalter
Das Management der Posted Worker-Compliance befindet sich an einem entscheidenden Wendepunkt. Da grenzüberschreitende Arbeit in Europa und weltweit zunehmend an Bedeutung gewinnt, stehen Arbeitgeber unter immer größerem Druck, ihre Posting-Compliance effektiv zu managen. Es steht viel auf dem Spiel - die neusten Durchsetzungsmaßnahmen Luxemburgs, die in nur einem Jahr zu Bußgeldern in Höhe von 9 Mio. € wegen Nichteinhaltung der Vorschriften durch Arbeitgeber führten, zeigen, dass die Behörden die Durchsetzung zunehmend ernst nehmen1.
Die Europäische Kommission hat kürzlich die Einführung eines einheitlichen Portals für Posted Worker vorgeschlagen, das sowohl eine Chance als auch eine Warnung darstellt. Das neue digitale System verspricht zwar eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Posted Worker Notification um bis zu 73 %, schafft aber gleichzeitig eine noch nie dagewesene Transparenz und Durchsetzungsmöglichkeit für die Behörden. Unternehmen, die grenzüberschreitende Arbeit verwalten, stehen vor einer klaren Entscheidung: Sie müssen ihren Compliance-Ansatz jetzt modernisieren oder riskieren, in einem zunehmen digitalen Umfeld aufzufliegen.
Dieses Whitepaper stellt dar, wie sich die Posted Worker-Compliance-Umfeld verändert, was diese Veränderungen für HR- und Global Mobility-Teams bedeuten und warum es keine Option ist, abzuwarten und sich nicht anzupassen. Am wichtigsten ist, dass ein klarer Weg aufgezeigt wird, wie Organisationen diese Herausforderung nutzen können, um ein effizientes und zukunftssicheres Compliance-Management zu etablieren.
1 Centre commun de la securite sociale (2023). Rapport Annuel 2023.
1. Einführung: Verständnis der Posted Worker Directive
Eine Posted Worker Notification ist eine verpflichtende Registrierung für Arbeitnehmer, die vorübergehend in einem EU- oder EWR-Land arbeiten. Diese Meldungen sind durch die Posted Workers Directive (PWD) vorgeschrieben und informieren die lokalen Behörden darüber, wenn Arbeitnehmer in deren Hoheitsgebiet eintreten. Dies ermöglicht es den Behörden, die Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze zu überwachen und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Nicht jede Geschäftsreise erfordert eine solche Meldung. In der Regel wird dies jedoch durch die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen ausgelöst. Bitte beachten Sie, dass jedes Land auf nationaler Ebene definiert, was als „Dienstleistungserbringung“ gilt. Daher werden Aktivitäten in jedem Land unterschiedlich behandelt, und es können verschiedene Ausnahmen gelten. Zum Beispiel verlangt Belgien sogar eine PWD-Meldung für Workations. Darüber hinaus fordern einige Länder eine PWD-Meldung nur, wenn das entsendende Unternehmen in der EU ansässig ist, während in anderen Ländern dies auch für Unternehmen aus Drittländern erforderlich ist. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor Reisebeginn über länderspezifische Portale registrieren. Aufgrund der unterschiedlichen Verfahren und Anforderungen in den nationalen Rechtssystemen sowie der erheblichen Strafen bei Nichteinhaltung sind diese Meldungen zu einer wesentlichen Überlegung für jede Organisation geworden, die grenzüberschreitende Arbeit in der EU und darüber hinaus verwaltet.

2. Die aktuelle Realität des Managements von entsandten Arbeitnehmern
2.1 Der Zweck und die Bedeutung der Meldungen
Für Arbeitsbehörden sind Posted Worker Notifications ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung, das es ihnen ermöglicht, sowohl die Arbeitnehmer als auch den fairen Wettbewerb auf den Arbeitsmärkten zu schützen. Diese Meldungen bieten den Behörden wertvolle Einblicke in grenzüberschreitende Arbeitsaktivitäten und ermöglichen es ihnen:
- Die Einhaltung der lokalen Beschäftigungsbedingungen zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer ordnungsgemäße Arbeitsbedingungen erhalten, insbesondere in Bezug auf Löhne und angemessene Arbeitszeiten
- Zu überprüfen, dass der Sozialversicherungsschutz während der Entsendung gültig bleibt
- Sozialdumping zu verhindern und den fairen Wettbewerb auf den lokalen Arbeitsmärkten aufrechtzuerhalten
- Sicherzustellen, dass die entsandten Arbeitnehmer im Aufnahmeland alle ihnen zustehenden Schutzmaßnahmen erhalten
- Verfolgung der ordnungsgemäßen Dokumentation für steuerliche und rechtliche Zwecke
2.2. Systemkomplexität
HR- und Global Mobility-Manager in globalen Unternehmen stehen vor einer gewaltigen Aufgabe: Die Verwaltung der Posted Worker-Notifications über 31 verschiedene Systeme2 in ganz Europa. Für jedes Zielland muss das HR-Team ein anderes Meldungsportal bedienen, einzigartige lokale Anforderungen verstehen, separate Login-Daten verwalten und unterschiedliche Einreichungsverfahren managen. Ohne dedizierte Ressourcen oder technologische Unterstützung wird diese Aufgabe nahezu unmöglich.
Zur Veranschaulichung dieser Komplexität betrachten wir drei nationale Systeme, die die unterschiedlichen Schwierigkeitsgrade für HR-Teams aufzeigen:

2 27 EU member countries and 4 EFTA countries (Norway, Switzerland, Liechtenstein, Iceland)
2.3. Administrative Belastung
Diese komplexe Struktur resultiert in erheblichen administrativen Aufwänden für Arbeitgeber. Aktuelle Studien zeigen, dass Unternehmen im Durchschnitt zwischen 150 und 200 Euro pro Entsendung allein für administrative Kosten ausgeben, wobei die Bearbeitungszeiten je nach Land erheblich variieren – von 21 Minuten in Estland bis zu 61 Minuten in Italien und bis zu 87 Minuten in Griechenland pro Entsendung.
Die administrative Arbeitsbelastung lässt sich in drei Hauptkategorien unterteilen:
- Datensammlung (17%)
- Dateneingabe (33%)
- Dokumentenmanagement (51%)
Zum Vergleich: Die deutsche Maschinenbauindustrie, mit jährlich 205.000 registrierten Entsendungen, gibt jährlich mindestens 31 Millionen Euro nur für administrative Kosten aus.
2.4. Compliance-Risiken und Konsequenzen
Trotz der erheblichen administrativen Belastungen können es sich Unternehmen nicht leisten, die Anforderungen zu ignorieren. Die Missachtung der Vorschriften kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Luxemburg hat kürzlich unter Beweis gestellt, wie ernst die Behörden die Durchsetzung nehmen, indem innerhalb eines Jahres Strafen in Höhe von 9 Millionen Euro für die non-compliance verhängt wurden.
Die Schwere der Konsequenzen variiert je nach Land:
- Einige Länder erteilen zunächst Verwarnungen.
- Andere haben strenge Vorschriften mit sofortigen wirtschaftlichen Sanktionen.
- In der Schweiz werden Strafen von bis zu 5.000 Euro für fehlende oder verspätete Meldungen verhängt.
- Weitere Sanktionen für Verstöße gegen Arbeitsbedingungen können 50.000 Euro überschreiten.
- Serviceverbote können Geschäftsaktivitäten bis zu fünf Jahre lang verhindern.
- Unternehmen können auf öffentlich zugänglichen Listen der Arbeitsbehörden veröffentlicht werden, was den Ruf schädigen kann.
- Praktische Konsequenzen können den Zugang zu Arbeitsplätzen verwehren, insbesondere in skandinavischen Ländern.
- Reputationsschäden als Arbeitgeber und als Unternehmen (z.B. in der Schweiz werden schwere Verstöße auf einer öffentlich zugänglichen Online-Liste veröffentlicht).
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3. Die neue Portal-Initiative der Europäischen Kommission
3.1. Hintergrund und Ziele
Die zunehmende Komplexität bei der Verwaltung von 31 verschiedenen Meldesystemen ist den europäischen Behörden nicht entgangen. Angesichts der erheblichen administrativen Belastung für Unternehmen und der damit verbundenen Herausforderungen für eine effektive Durchsetzung hat die Europäische Kommission eine einheitliche Lösung vorgeschlagen: ein einziges Portal für alle Meldungen von entsandten Arbeitnehmern in der gesamten EU. Es ist wichtig zu betonen, dass es sich hierbei um einen Vorschlag handelt und daher noch nicht garantiert ist, ob dieser letztendlich umgesetzt wird. Weiterhin muss beachtet werden, dass sich der Vorschlag nur auf das Meldesystem bezieht. Nationale Gesetzgebungen werden auch dann weiterhin anwendbar sein, wenn dieser angenommen wird. Dies betrifft insbesondere Sanktionen und Konsequenzen bei Verstößen sowie spezifische Anforderungen, wie etwa die Frage, ob eine Meldung für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern, die vorübergehend im Ausland arbeiten, erforderlich ist. Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, den Prozess für Unternehmen zu vereinfachen und gleichzeitig die Möglichkeit der Behörden zu stärken, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Wesentliche Merkmale des Portals:
1. Einheitliche mehrsprachige Plattform
- Zugang in allen offiziellen EU-Sprachen
- Standardisierte Terminologie über alle Länder hinweg
- Einheitliche Benutzeroberfläche für alle Meldungen
2. Standardisierte Prozesse:
- Gemeinsame Datenformate
- Vereinheitlichte Meldeverfahren
- Standardisierte Dokumentationsanforderungen
- Konsistente Fristen für Meldungen
3. Daten Speicherung und Wiederverwendung
- Informationen werden für zukünftige Meldungen gespeichert
- Arbeitnehmerdaten werden sicher gespeichert
- Unternehmensdetails werden für wiederholte Verwendung gespeichert
- Historische Buchungsdaten werden beibehalten
4. Integration des IMI-Systems
- Anbindung an das System für den Binnenmarkt (IMI)
- Verbesserte Datenweitergabe zwischen den Behörden
- Optimierte Verifizierungsprozesse
- Integrierte Compliance-Prüfungen
3.2. Vorteile und ihre Implikationen: Die zwei Seiten der digitalen Transformation
Der Vorschlag der Kommission für das Portal verspricht eine spürbare Verbesserung der Effizienz, allerdings birgt jede Weiterentwicklung neue Herausforderungen für Unternehmen, die die Compliance-Anforderungen für entsandte Mitarbeiter bewältigen müssen.
Optimierte Dateneingabe und verbesserte Sichtbarkeit
Das neue System verspricht eine 73-prozentige Reduzierung der Einreichungszeit durch standardisierte Formulare und vereinfachte Prozesse. Dies wird als unmittelbare praktische Konsequenz eine beispiellose Transparenz schaffen. Folglich erhalten Behörden sofortigen Zugriff auf standardisierte, vergleichbare Daten über alle Postings hinweg, wodurch Pattern Recognition und Compliance-Monitoring effektiver als je zuvor werden.
Zentralisierte Datenspeicherung und grenzüberschreitende Datenweitergabe
Die Möglichkeit, Informationen zu speichern und wiederzuverwenden, wird eine doppelte Dateneingaben eliminieren und die administrative Belastung um 25 % verringern. Diese Zentralisierung bedeutet auch, dass Behörden in verschiedenen Ländern Informationen leicht teilen und abgleichen können, was koordinierte Durchsetzungsmaßnahmen ermöglicht.
Standardisierte Dokumentation und erhöhte Kontrolle
Die Abschaffung landesspezifischer Dokumentationsanforderungen wird den Meldeprozess erheblich vereinfachen. Die erhöhte Standardisierung bedeutet auch, dass Compliance-Lücken sofort erkennbar werden, da die Behörden Dokumentationen über verschiedene Entsendungen und Organisationen hinweg leichter vergleichen können.
Kostenreduktion und Durchsetzungseffizienz
Die Abschaffung administrativer Gebühren und die verkürzte Bearbeitungszeit führen einerseits zu Kosteneinsparungen für Unternehmen und erleichtern andererseits den Behörden die Durchführung systematischer Compliance-Kontrollen. Was zuvor manuelle Untersuchungen und Koordination erfordert hat, wird automatisiert und sofort verfügbar sein.
Diese digitale Transformation bedeutet, dass Organisationen ihr Posting Management mit neuen Überlegungen angehen müssen. Unternehmen, die bisher Schwierigkeiten mit Compliance hatten, deren Bedeutung unterschätzten, auf manuelle Prozesse setzten oder dezentral agierten, könnten sich in diesem neuen transparenten Umfeld besonders verwundbar zeigen. Die Efficiency Gains des geplanten Portals könnten – sofern es tatsächlich eingeführt wird – beträchtlich sein. Allerdings gehen damit auch höhere Erwartungen an Compliance Standards und eine strengere Durchsetzung einher.
4. Vorbereitung auf den digitalen Übergang
4.1. Ein Zeitrahmen für Veränderungen
Der Vorschlag der Europäischen Kommission stellt einen bedeutenden Fortschritt dar, ist jedoch derzeit nur ein Entwurf ohne Garantie für eine tatsächliche Umsetzung. Selbst bei einer Umsetzung wird die Einführung schrittweise erfolgen. Ein genaues Startdatum steht noch nicht fest, aber es ist mit einem 13-monatigen Annahmeprozess und einer zwei- bis dreijährigen Umsetzungsphase zu rechnen. Da die Einführung für die Mitgliedstaaten freiwillig ist, werden Unternehmen voraussichtlich bis mindestens Mitte 2026 sowohl das neue einheitliche Portal als auch bestehende nationale Systeme parallel nutzen müssen. Zudem ist die Reaktion der EFTA-Länder auf die vorgeschlagenen Änderungen noch ungewiss.
Dieser Implementierungszeitrahmen stellt jedoch sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance dar. Während das einheitliche Portal noch einige Zeit entfernt ist, ist der Übergang zur digitalen Durchsetzung bereits im Gange. Unternehmen, die ihre Vorgehensweise erst nach der vollständigen Umsetzung anpassen, laufen Gefahr, in zwei wesentlichen Aspekten den Anschluss zu verlieren:
- Verwaltung der aktuellen Compliance-Anforderungen über 31 Systeme
- Vorbereitung auf die erhöhte Transparenz der zukünftigen digitalen Landschaft
4.2. Aufbau einer zukunftsfähigen Compliance
Obwohl Unternehmen ein einheitliches Portal befürworten, erfordern Compliance-Verpflichtungen sowohl gegenwärtig als auch künftig besondere Aufmerksamkeit. Unternehmen müssen nach wie vor komplexe Anforderungen in verschiedenen Rechtsordnungen erfüllen. Es ist zu beachten, dass der Vorschlag lediglich das Meldesystem betrifft und nicht andere Aspekte der PWD-Compliance umfasst.
Dokumentenmanagement
Über grundlegende Meldungen hinaus müssen Unternehmen umfassende Aufzeichnungen von Arbeitsverträgen, Entsendevereinbarungen, Sozialversicherungsbescheinigungen und anderen wesentlichen Dokumenten führen. Diese Unterlagen müssen für mögliche Kontrollen griffbereit sein und gemäß den jeweiligen nationalen Vorschriften aufbewahrt werden.
Einhaltung lokaler Gesetze
Jede Entsendung muss den Vorschriften des Gastlandes entsprechen, insbesondere in Bezug auf:
- Mindestlohn und gleiche Bezahlung
- Arbeitszeitregelungen
- Health and safety standards
- Branchenspezifische Anforderungen
Verwaltung mehrerer Systeme
Während der Übergangsphase müssen Unternehmen sowohl bestehende nationale Systeme als auch das neue einheitliche Portal verwalten, was zusätzliche Komplexität im Dokumentations- und Compliance-Tracking mit sich bringt.
Der Schlüssel zur Bewältigung dieser Verpflichtungen bei gleichzeitiger Vorbereitung auf die digitale Zukunft liegt in der Automatisierung. Moderne Compliance-Management-Systeme können Unternehmen dabei helfen:
- Aktuelle Multi-System-Anforderungen effizient zu bewältigen
- Digitalisierte Prozesse für die Zukunft zu entwickeln
- Eine konsistente Compliance über verschiedene Rechtsordnungen hinweg sicherzustellen
- Prüfbereite Audit-Trails zu schaffen
4.3. Automatisierung in der Praxis: Der WorkFlex-Ansatz
Die Lösung von WorkFlex zeigt, wie Automatisierung das Management von entsandten Arbeitnehmern von einem belastenden manuellen Prozess in eine optimierte, zukunftsfähige Operation verwandeln kann. Das System integriert sich nahtlos in bestehende Business Travel Prozesse, um:
- Die Anwendbarkeit von Meldepflichten automatisch zu prüfen, wenn Reisen gebucht werden
- Erforderliche Meldungen zu generieren und einzureichen
- Dokumentation über Rechtsordnungen hinweg zu verwalten
- Die Einhaltung der Vorschriften vor Reiseantritt sicherzustellen
- Umfassende Audit-Trails zu pflegen
Dieser automatisierte Ansatz löst nicht nur aktuelle Herausforderungen, sondern positioniert Unternehmen für den Erfolg in der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung. Durch die Implementierung solcher Lösungen können Unternehmen:
- Aktuelle Verwaltungskosten senken
- Eine konsistente Compliance über Systeme hinweg sicherstellen
- Digitalisierte Prozesse aufbauen
- Sich auf erhöhte Transparenz vorbereiten
- Skalierbares, zukunftssicheres Compliance-Management entwickeln
Der Übergang zur Digitalisierung ist unvermeidlich. Unternehmen, die jetzt handeln, um ihren Compliance-Ansatz zu modernisieren, werden nicht nur die aktuellen Anforderungen effizienter bewältigen, sondern auch gut positioniert sein, um in der fortschreitenden Digitalisierung des Posted Worker Managements erfolgreich zu sein.
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Assignment Compliance 101: Ein Leitfaden für effektives Expat-Management

Assignment Compliance 101: Ein Leitfaden für effektives Expat-Management
Haben Expat-Einsätze Ihr HR-Team schon mal ins Schwitzen gebracht? Zwischen Einwanderungspapieren, Steuerkonformität und Sozialversicherungsanforderungen kann es schnell überwältigend werden. Lassen Sie uns Ihnen zeigen, wie Automatisierung diese Herausforderungen lösen kann.
Nehmen Sie an unserem Webinar "Assignment Compliance 101: A Guide to Effective Expat Management" teil, bei dem unser Expertenteam wertvolle Einblicke gibt, wie Sie Ihren Prozess für Expat-Einsätze effizienter gestalten können.
📣 Sprecher:
- Pieter Manden LLM MBA – Co-Founder von WorkFlex
- Dorothee Schweigard – Director Compliance Research Center, WorkFlex
- Anna Luisa Grebe – Lead Visa & Assignment, WorkFlex
In dieser Session werden unsere Experten:✔️ Wichtige Compliance-Anforderungen für Expat-Einsätze erklären✔️ Bewährte Strategien zur Bewältigung häufiger Herausforderungen teilen✔️ Zeigen, wie Automatisierung das Einsatzmanagement transformiert
Außerdem sehen Sie WorkFlex in Aktion durch eine Live-Demonstration und haben die Gelegenheit, Ihre Fragen in unserer interaktiven Q&A-Session zu stellen.

Is your work-from-anywhere policy compliant?

Is your work-from-anywhere policy compliant?
➡️ What does it take for a company to remain fully compliant when employees go on work-from-anywhere trips? Is an A1 certificate and visa enough? What measures should HR and travel teams take to ensure the employer's duty of care is fulfilled when employees travel?
Our experts, Pieter Manden, LLM, MBA, Co-founder of WorkFlex, and Brock Dale, Senior WorkFlex Consultant, guide you through the critical aspects of compliant work-from-anywhere policy management.
In the session, you learn about key things to consider when creating and managing your work-from-anywhere policy. 🧐

Cross-border workforce compliance trends for 2025

Cross-border workforce compliance trends for 2025
As 2025 approaches, it’s crucial to stay ahead of the evolving cross-border compliance landscape. 💡
Join us for an insightful webinar where global mobility experts will share findings from a comprehensive survey of 300 companies, shedding light on emerging trends in cross-border workforce compliance.
➡️ Key topics to be covered:
- Emerging trends in cross-border employment and employee mobility, including business travel, workations, commuters, matrix managers, expatriates, virtual assignments, and remote work.
- In-depth analysis of business travel trends and associated compliance challenges.
- Best practices and insights on the most widely adopted work-from-anywhere policies and their impact on global mobility
➡️ Speakers:
- Christine Kraft, Senior Manager Global Mobility, Vialto Partners
- Paul Bennett, Co-founder and CEO, PerchPeek
- Pieter Manden LLM MBA, Co-founder WorkFlex
Stay informed and gain practical insights to optimize your global mobility programs for 2025 and beyond. 🌎

Compliance bei mobilem Arbeiten aus dem Ausland: Warum ein A1-Zertifikat nicht genug ist

Compliance bei mobilem Arbeiten aus dem Ausland: Warum ein A1-Zertifikat nicht genug ist
Denken Sie, dass ein A1-Zertifikat alles ist, was Sie für eine regelkonforme Workation benötigen? Lassen Sie sich eines Besseren belehren!
In unserem spannenden Webinar decken wir die versteckten Risiken auf, die viele übersehen. Dorothee Schweigard, unsere Expertin für Compliance und Leiterin des Compliance Research Center bei WorkFlex, und Sandro Günaltay, unser erfahrener WorkFlex-Consultant, werden Ihnen die wichtigsten Faktoren erläutern, die für eine sichere und gesetzeskonforme Workation unerlässlich sind.
Erfahren Sie, warum ein A1-Zertifikat nur der Anfang ist und wie Sie sich umfassend absichern können. Seien Sie dabei und tauchen Sie tief in die Welt der Workation-Compliance ein!
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Erkenntnisse aus 10.000+ Workations in 200+ Unternehmen
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Erkenntnisse aus 10.000+ Workations in 200+ Unternehmen
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Kann das lokale Arbeitsrecht auf Remote-Mitarbeiter angewandt werden?
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Kann das lokale Arbeitsrecht auf Remote-Mitarbeiter angewandt werden?
Dr. Martina Menghi ist Managerin für Trust & Employer Compliance bei WorkMotion. Sie ist italienische Rechtsanwältin und hat einen Doppelabschluss in Rechtswissenschaften (Italienisch und Französisch). Bevor sie im August 2022 zu WorkMotion kam, arbeitete sie viereinhalb Jahre lang bei KPMG Law in Deutschland, wo sie sich auf internationales Arbeitsrecht und die Pflichten entsandter Arbeitnehmer konzentrierte, was auch das Thema ihrer Doktorarbeit war.
Pieter Manden LLM MBA ist der Co-Founder von WorkFlex und ehemaliger Head of Trust & Employer Compliance bei WorkMotion. Er ist ein niederländischer zertifizierter Steueranwalt, der sich auf Compliance-Themen im Bereich der modernen Mobilität spezialisiert hat. Pieter verfügt über 13 Jahre Berufserfahrung bei PwC in den Niederlanden und Deutschland. Bevor er im Januar 2022 zu WorkMotion kam, war er als Director für das Angebot mobilem Arbeiten aus dem Ausland bei PwC Deutschland verantwortlich.
I - Zusammenfassung
Vorab ist zu erwähnen, dass die bestehenden arbeitsrechtlichen Vorschriften bereits vor mehreren Jahren verabschiedet wurden und nicht auf Workations zugeschnitten sind. Vielmehr wurden sie mit Blick auf Geschäftsreisende und entsandte Arbeitnehmer konzipiert. "Workationers" sind nicht nur ein neues Phänomen, ihre Situation ist auch grundlegend anders, da sie im Zielland keinen geschäftlichen Zweck verfolgen.
Nachdem wir die anwendbaren Vorschriften analysiert haben, sind wir zu dem Schluss gekommen, dass es eine gute und eine schlechte Nachricht gibt. Zunächst die schlechte: Im Prinzip gibt es in der Tat einige arbeitsrechtliche Bestimmungen des Ziellandes, die theoretisch anwendbar sein könnten. Die gute Nachricht ist jedoch, dass es äußerst unwahrscheinlich ist, dass diese Bestimmungen in der Praxis von einem lokalen Richter tatsächlich angewendet werden.
Der Grund dafür ist ein doppelter. Erstens kann nur ein Richter im Bestimmungsland feststellen, dass sogenannte "zwingende Vorschriften" im Bestimmungsland anwendbar sind. Dies setzt einen Rechtsstreit voraus, für den sich der örtliche Richter tatsächlich für zuständig hält. Letzteres ist unwahrscheinlich, da ein Arbeitsvertrag im Heimatland besteht, das Heimatland der gewöhnliche Beschäftigungsort bleibt und der Aufenthalt im Zielland zeitlich begrenzt ist.
Zweitens gelten nach EU-Recht die "Kernbestimmungen des Landes der gewöhnlichen Beschäftigung" auch für internationale Situationen. Die Kernvorschriften betreffen im Wesentlichen folgende Aspekte: Mindestlohn, Arbeitszeiten und bezahlter Urlaub. Das bedeutet, dass der oben genannte Richter im Zielland "übergeordnete zwingende Vorschriften" nur im Rahmen von solchen Themen anwenden kann, die nicht durch diese grundlegenden Kernvorschriften des Heimatlandes geregelt werden. Dies ist so unwahrscheinlich, dass man sagen kann, dass die lokalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen in der Praxis keine Auswirkungen auf Workations haben werden.
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II - Abstrakt
Dieser Artikel befasst sich mit der komplexen Frage, welches Arbeitsrecht auf Remote-Mitarbeitende anwendbar ist, die eine Workation innerhalb der EU machen. Nach der Verordnung 593/2008 bleibt dies grundsätzlich den Parteien überlassen. Doch auch wenn in Arbeitsverträgen regelmäßig festgelegt wird, welches Recht auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, genießt der Arbeitnehmer in grenzüberschreitenden Situationen einen besonderen Schutz. Eine Beschäftigung im Ausland kann nämlich die Anwendung des Arbeitsrechts des Ziellandes auslösen, und zwar insbesondere in Bezug auf zwei Kategorien von Vorschriften: die Bestimmungen, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann (1), und die übergeordneten zwingenden Vorschriften (2). Leider sind beide Kategorien in den EU-Rechtsvorschriften nicht definiert, so dass es den nationalen Gerichten überlassen bleibt, sie nach ihrem nationalen Recht zu definieren.
Die Bestimmungen der ersten Kategorie, zu denen vor allem die Bestimmungen über den Mindestlohn, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz sowie die Arbeitszeit gehören, sind die des Staates, in dem, oder falls unzutreffend, von dem aus der Arbeitnehmer seine Arbeit in Erfüllung des Vertrages gewöhnlich verrichtet. Lässt sich der gewöhnliche Arbeitsort nicht feststellen, gelten andere Kriterien.
Darüber hinaus sind die Bestimmungen der zweiten Kategorie von den nationalen Gerichten immer anzuwenden, unabhängig von dem auf den Arbeitsvertrag anwendbaren Recht. In der Rechtswissenschaft herrscht oft Uneinigkeit darüber, welche Vorschriften zu dieser Kategorie gehören und wie sie auszulegen sind. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch bestätigt, dass diese Bestimmungen eng auszulegen sind. Die Bestimmungen des Ziellandes zu bestimmten Fragen sind für entsandte Arbeitnehmer während der Entsendung "vorrangig", d. h. sie gelten unabhängig von dem für den Arbeitsvertrag geltenden Recht und unabhängig von der Dauer der Entsendung. Es gibt jedoch eine Reihe von Argumenten, die dafür sprechen, Fernarbeitnehmer auf Workations nicht mit entsandten Arbeitnehmern gleichzusetzen . Insbesondere fehlen in unseren Fernarbeitsszenarien die konstitutiven Elemente der Entsendung, d.h. die Erbringung der Dienstleistung und die aufnehmende Einheit.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Richtlinie entsandter Arbeitnehmer den "harten Kern" des Schutzes von entsandten Arbeitnehmern definiert, ist es jedoch sinnvoll, diese Bestimmungen näher zu betrachten und zu fragen, ob sie angesichts ihres Schutzcharakters auch auf Remote-Mitarbeitende anwendbar wären. Auch wenn zu berücksichtigen ist, dass es auf EU-Ebene gemeinsame Regeln für alle diese Kernbereiche gibt, führt eine nähere Betrachtung dieser Themen zu der Schlussfolgerung, dass die potenziell problematischsten Aspekte das Gehalt sein könnten, da es hier die größten Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt. Gleichzeitig ist festzustellen, dass es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Hardcore-Regeln als vorrangige Bestimmungen für Remote-Mitarbeitende im Zielland angesehen werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Risiko der Anwendung einiger arbeitsrechtlicher Bestimmungen des Bestimmungslandes zwar besteht, im Falle von Workations jedoch stark gemindert zu sein scheint.
III - Positionspapier
Kann das örtliche Arbeitsrecht zur Anwendung kommen?
zu den Remote-Mitarbeitenden, die ihre Workation genießen?
Einführung
Ziel dieses Papiers ist es, die Kriterien zu beleuchten, die bei der Durchführung einer Risikobewertung in Bezug auf das anwendbare Arbeitsrecht für vorübergehend aus dem Ausland tätige Remote-Mitarbeitende zu berücksichtigen sind. Diese sind in einem Staat (Heimatstaat) beschäftigt und arbeiten während einer so genannten "Workation" (eine Arbeitnehmerleistung, eine Kombination aus Arbeit und Urlaub) in einem anderen Staat (Gaststaat). Wir werden sie in diesem Dokument gemäß der nachstehenden Definition einfach als "Remote-Mitarbeitende" bezeichnen - auch wenn dieser Begriff nicht den temporäre Charakter des Auslandsaufenthalts widerspiegelt, der eindeutig ein wichtiger Aspekt ist. Mobiles Arbeiten aus dem Ausland liegt vor, wenn sich die Arbeitnhmer in einer Situation befinden, in der die nachstehenden kumulativen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Arbeitnehmer arbeitet außerhalb des Heimatstaates auf einer temporäre Basis (wobei "temporäre" im Allgemeinen als weniger als 183 Tage pro Kalenderjahr definiert wird);
- Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gestattet, vorübergehend außerhalb des Heimatstaates zu arbeiten;
- Die Reise hat keinen dienstlichen Anlass oder Zweck, d. h. es liegt keine Initiative oder Notwendigkeit des Arbeitgebers zugrunde, die Reise wird ausschließlich privat durchgeführt;1
- Der Arbeitnehmer gibt seinen Wohnsitz im Heimatstaat nicht auf.
Das Papier konzentriert sich auf den rechtlichen Rahmen im EU-Recht, da es eine Rechtsquelle gibt und die Mehrheit der WorkFlex-Kunden Europäer sind.2
Es ist nicht beabsichtigt, nationale Sonderregelungen zu analysieren, falls es solche gibt.3 Einige nationale Gesetze werden nur anhand von Beispielen und Illustrationen der praktischen Umsetzung erwähnt. Angesichts des derzeitigen Rechtsrahmens sollte es jedoch möglich sein, einige gemeinsame Regeln für Remote-Mitarbeitenden im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu ermitteln.
Die Regeln, die hier analysiert werden, wurden vor der Covid-19-Pandemie und der "Explosion" von mobilem Arbeiten aus dem Ausland während und nach der Pandemie angenommen. Infolgedessen wurden die Regeln nie mit Blick auf die aktuelle Realität entworfen, was zu einer unklaren Situation führt. Gleichzeitig ist klar, dass mobiles Arbeiten aus dem Ausland bis zu einem gewissen Grad auch schon vor der Pandemie existierte. Nehmen wir das Beispiel von Mario: Er ist Mitarbeitende einer großen deutschen Anwaltskanzlei, die sich mit Fusionen befasst, also mit Projekten, die normalerweise Monate dauern. Die Verhandlungen über ein neues Projekt beginnen, nachdem Mario seinen Urlaub in Griechenland gebucht hat. Was wäre das wahrscheinlichste Ergebnis, wenn er das Glück hat, dass die Kanzlei ihm noch erlaubt, in den Urlaub zu fahren, anstatt ihn in letzter Minute zu stornieren?
Während des Urlaubs in Griechenland müsste Mario höchstwahrscheinlich ständig auf sein Mobiltelefon schauen und E-Mails lesen und versenden, um auf dem Laufenden zu bleiben und zu verstehen, was während seiner (physischen) Abwesenheit vom Büro vor sich geht. Dies könnte viele Fragen aufwerfen: Würde eine solche Situation möglicherweise die Anwendung des griechischen Arbeitsrechts rechtfertigen? Gilt er als auf Geschäftsreise, oder ist er sogar als entsandter Arbeitnehmer zu betrachten? Es scheint, dass diese Fragen vor dem Aufkommen der Remote-Mitarbeiter nicht als so wichtig angesehen wurden.
Mögliche Rechtskonflikte
Es überrascht nicht, dass Situationen mit einer solchen grenzüberschreitenden Dimension (Beschäftigung im Herkunftsstaat, temporäre mobiles Arbeiten aus dem Ausland im Aufnahmestaat) potenzielle Rechtskonflikte mit sich bringen. Eines der Hauptrisiken besteht insbesondere darin, dass das Arbeitsrecht des Aufnahmestaats zur Anwendung kommt. Dies hat einige sehr wichtige praktische Auswirkungen. Unter anderem müssen folgende Fragen beantwortet werden: Welche Mindestlohnnormen müssen auf die Arbeitnehmer angewandt werden, diejenigen, die sich aus dem Recht des Heimat- oder des Aufnahmestaats ergeben? Welches Recht bestimmt die Höchstarbeitszeit, die Mindestruhezeiten und den Jahresurlaub?
Es ist daher von entscheidender Bedeutung, das auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Recht mit Sicherheit zu bestimmen. Im EU-Recht kann man die entsprechenden Antworten in der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (im Folgenden "die Verordnung") finden. Dabei handelt es sich um einen Rechtsakt mit "universeller Geltung", was bedeutet, dass jedes in der Verordnung genannte Recht anzuwenden ist, unabhängig davon, ob es dem Recht eines Mitgliedstaats entspricht oder nicht, wie in Artikel 2 der Verordnung festgelegt.
Das allgemeine Ziel der Verordnung ist, wie in Erwägungsgrund 16 angekündigt, die Rechtssicherheit im europäischen Rechtsraum. Die Vorhersehbarkeit der auf Verträge anwendbaren materiellen Vorschriften darf nicht beeinträchtigt werden.
1. Die Wahl der Parteien (Art. 8 (1))
Einleitend ist festzustellen, dass der Arbeitsvertrag grundsätzlich dem Privatrecht zuzuordnen ist. Das bedeutet, dass wie bei allen privatrechtlichen Verträgen der Wille der Parteien ausschlaggebend ist und sie daher wählen können, welches Recht anwendbar sein soll.
In Arbeitsverträgen wird in der Regel festgelegt, welches Recht gelten soll, so dass dies der häufigste Fall sein dürfte.
Der Arbeitsvertrag ist jedoch in der Tat ein besonderer Vertrag, bei dem eine der beiden Parteien (der Arbeitnehmer) im Vergleich zur anderen Partei (dem Arbeitgeber) in einer schwachen Position ist. Betrachtet man die Verhandlungsmacht, so wird deutlich, dass der Arbeitnehmer de facto weniger Handlungsspielraum und Flexibilität hat als der Arbeitgeber.
Daher gleicht die Verordnung diese unausgewogene Situation aus, indem sie dem Arbeitnehmer einen gewissen zusätzlichen Schutz bietet. Sie legt in Artikel 8 Absatz 1 als allgemeine Regel fest, dass auf den individuellen Arbeitsvertrag das von den Parteien gewählte Recht anzuwenden ist. Sie legt jedoch auch fest, dass eine solche Rechtswahl nicht dazu führen darf, dass dem Arbeitnehmer der Schutz entzogen wird, der ihm ohne Rechtswahl durch Bestimmungen gewährt wird, von denen nicht durch Vereinbarung nach dem Recht abgewichen werden kann.
Entscheidend ist die Beantwortung der folgenden Frage: Wie lässt sich das Recht ermitteln, das ohne die Rechtswahl auf den Vertrag anwendbar gewesen wäre? Einige Autoren bezeichnen dieses Recht als das "objektives Recht" des Vertrags.5
2. Problem 1: Bestimmung des gewöhnlichen Arbeitsortes (Art. 8 (2))
Das wichtigste Kriterium ist in Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung niedergelegt: "Soweit die Parteien das auf den individuellen Arbeitsvertrag anwendbare Recht nicht gewählt haben, unterliegt der Vertrag dem Recht des Staates, in dem oder, falls unzutreffend, von dem aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit in Erfüllung des Vertrages verrichtet." Im gesamten Text wird auf den "Staat, in dem oder, falls unzutreffend, von dem aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit in Erfüllung des Vertrages verrichtet" Bezug genommen, indem einfach der Ausdruck "gewöhnlicher Arbeitsort" verwendet wird.
In derselben Bestimmung wird auch klargestellt, dass der Staat, in dem die Arbeit gewöhnlich verrichtet wird, nicht als gewechselt gilt, wenn der Arbeitnehmer "vorübergehend in einem anderen Staat beschäftigt ist".
Es ist wichtig, gleich zu Beginn darauf hinzuweisen, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass eine regelmäßige Workation, die die in unserer Einleitung definierten Kriterien erfüllt, den gewöhnlichen Arbeitsort des Arbeitnehmers ändert.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, das Adverb "vorübergehend" zu definieren .
In Erwägungsgrund 36 der Verordnung heißt es: "Die in einem anderen Land geleistete Arbeit sollte als temporäre angesehen werden, wenn zu erwarten ist, dass der Arbeitnehmer nach Erfüllung seiner Aufgaben im Ausland seine Arbeit im Herkunftsland wieder aufnimmt"6.
Artikel 8 zielt darauf ab, so weit wie möglich die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz des Arbeitnehmers zu gewährleisten, die durch das Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit ausübt, festgelegt sind.7
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass der "gewöhnliche Arbeitsort" nicht das einzige in der Verordnung vorgesehene Kriterium ist. In einigen Fällen ist es nämlich nicht möglich, ihn zu bestimmen. Art. 8 (3) besagt, dass in solchen Fällen "der Vertrag dem Recht des Staates unterliegt, in dem sich die Niederlassung befindet, über die der Arbeitnehmer eingestellt wurde". Ferner heißt es in Art. 8 (4) "(w)enn sich aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, dass der Vertrag engere Verbindungen zu einem anderen als dem in den Absätzen 2 oder 3 genannten Staat aufweist, ist das Recht dieses anderen Staates anzuwenden."
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die beiden letzten Absätze (3) und (4) auf Absatz 2 zurückgehen und daher das Kriterium des Landes, in dem der Arbeitnehmer "gewöhnlich" arbeitet, das bevorzugte Kriterium ist, das Vorrang vor den anderen hat und in einem weiten Sinne auszulegen ist.
Nur wenn es nicht möglich ist, das Land zu ermitteln, in dem die Arbeitstätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird, ist es zulässig, auf den Ort der Niederlassung, über die der Arbeitnehmer eingestellt wurde, und auf die engste Verbindung zu einem anderen Land abzustellen.
Dem EuGH zufolge "wollte der Gesetzgeber eine Hierarchie der Faktoren aufstellen, die bei der Bestimmung des auf den Arbeitsvertrag anwendbaren Rechts zu berücksichtigen sind "8.
Daher werden wir uns bei unserer Analyse hauptsächlich auf den Dualismus zwischen dem "Land, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich arbeitet" einerseits und dem "Land, in dem der Arbeitnehmer vorübergehend im Zuge einer Workation tätig ist" andererseits konzentrieren. Wir gehen davon aus, dass es im Idealfall möglich sein sollte, die beiden Länder zu identifizieren und gegebenenfalls zu unterscheiden.
Der Kern des Begriffs liegt zweifellos in der Definition des Adverbs "gewohnheitsmäßig". Die Frage ist, wie es zu identifizieren ist? Leider gibt es in der Verordnung keine Definition. In einigen Fällen scheint es einfacher zu sein, es zu definieren als in anderen.
In Ermangelung einer Definition des Begriffs "gewöhnlich" in der Verordnung haben wir es mit einem "flexiblen" Begriff zu tun. Solche flexiblen Begriffe sind im EU-Recht durchaus üblich und haben den Vorteil, dass sie in verschiedenen rechtlichen Kontexten verwendet werden, was es dem Gerichtshof ("EuGH") ermöglicht, dem Begriff gerecht zu werden, indem er eine Auslegung ihres Inhalts und ihrer Grenzen vornimmt.
Es mag auf den ersten Blick enttäuschend sein, aber nach Ansicht des Rechnungshofs gibt es keine Dauer , die als Standardreferenz herangezogen werden kann. Dies mag als Nachteil erscheinen, ist aber durchaus nachvollziehbar. Die Bestimmung des "gewöhnlichen Arbeitsortes" ist nicht auf eine zählbare und bestimmbare Dauer beschränkt.9
Die Frage "Wie lange muss ein Arbeitnehmer an einem Ort arbeiten, damit dieser zu seinem gewöhnlichen Arbeitsort wird?" lässt sich nicht einfach beantworten, weil die an einem bestimmten Arbeitsplatz geleistete Arbeitszeit nicht der einzige Faktor ist, der die Beurteilung des Arbeitsortes ermöglicht.10 Es gibt noch viele andere Faktoren, die zu berücksichtigen sind.
Der EuGH hat einige nützliche Kriterien11 für die Bestimmung des Landes des gewöhnlichen Ortes der Arbeitsleistung genannt, darunter:
- die tatsächliche Arbeitsstätte (in Ermangelung eines "Tätigkeitsschwerpunkts" der Ort, an dem der Arbeitnehmer den überwiegenden Teil seiner Tätigkeit ausübt);
- die Art der ausgeübten Tätigkeit;
- die Elemente, die die Tätigkeit des Arbeitnehmers kennzeichnen;
- das Land, in dem oder andernfalls von dem aus der Arbeitnehmer seine Tätigkeit oder einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit ausübt oder Anweisungen zu seinen Aufgaben erhält und seine Arbeitstätigkeit organisiert;
- der Ort, an dem die Arbeitsmittel platziert sind;
- der Ort, an dem sich der Arbeitnehmer einzufinden hat, bevor er seine Arbeit verrichtet oder nach Beendigung seiner Arbeit zurückkehrt;
Der Gerichtshof hat präzisiert, dass der Begriff "gewöhnlicher Arbeitsort" "so auszulegen ist, dass in einer Situation, in der ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit in mehr als einem Staat ausübt, das Land, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit in Ausübung seines Berufes verrichtet
Vertrag ist derjenige, in dem oder von dem aus der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände, die diese Tätigkeit kennzeichnen, den größten Teil seiner Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber erfüllt "12.
Außerdem kann es Situationen geben, in denen der Ort, an dem der Arbeitnehmer den größten Teil seiner Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber erfüllt, besonders komplex ist. Dies wird durch die Rechtsprechung des EuGH veranschaulicht.13 Der Gerichtshof hat bei dieser Gelegenheit zunächst klargestellt, dass im Falle eines Arbeitsvertrags, bei dem ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber dieselben Tätigkeiten in mehr als einem Mitgliedstaat ausübt, grundsätzlich die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen ist, um den Ort zu ermitteln, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich arbeitet. In Ermangelung anderer Kriterien wird dies der Ort sein, an dem der Arbeitnehmer am längsten gearbeitet hat. "14
Diese Überlegung soll jedoch nur dann eine Rolle spielen, wenn es nicht möglich ist, die anderen oben genannten Kriterien, wie den tatsächlichen Arbeitsplatz, die Art der ausgeübten Tätigkeit usw., anzuwenden.
Es wurde darauf hingewiesen, dass gelegentliche mobile Arbeit aus dem Ausland grundsätzlich keinen Einfluss auf die Bestimmung des gewöhnlichen Arbeitsplatzes haben sollte. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der gewöhnlich in Deutschland arbeitet und während der Pandemie sechs Monate lang Vollzeit von einem anderen EU-Mitgliedstaat (z. B. Österreich) aus gearbeitet hat. Unabhängig davon, ob sein Arbeitsvertrag die Anwendbarkeit deutschen Rechts vorsieht oder nicht, ist deutsches Recht auf den Vertrag anwendbar.15
Sobald der gewöhnliche Arbeitsort des Arbeitnehmers festgestellt ist, müssen die geltenden Bestimmungen dieses Landes überprüft werden. Diese Bestimmungen können nicht durch Vereinbarungen umgangen werden und sind auf den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers anwendbar. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend in einem anderen Land arbeitet.
3. Problem 2: Festlegung der Bestimmungen, von denen nicht durch Vereinbarungen abgewichen werden kann (Art. 8 (1))
Eine kürzlich ergangene Entscheidung16 des EuGH bietet einen sehr umfassenden Überblick über das auf den Arbeitsvertrag anwendbare Recht. Es lohnt sich, diesen zusammenzufassen.
Der Gerichtshof entschied, dass die ordnungsgemäße Anwendung von Artikel 8 der Rom-I-Verordnung die folgenden Schritte erfordert:
- In einem ersten Schritt muss das nationale Gericht das Recht ermitteln, das bei fehlender Rechtswahl anwendbar gewesen wäre (nämlich das des gewöhnlichen Arbeitsorts), und in Übereinstimmung mit diesem Recht die Vorschriften bestimmen, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann ;
- In einem zweiten Schritt muss das nationale Gericht das Schutzniveau, das dem Arbeitnehmer nach diesen Vorschriften gewährt wird, mit dem Schutzniveau vergleichen , das das von den Parteien gewählte Recht vorsieht;
- Wenn das Schutzniveau dieser Vorschriften höher ist, müssen diese Vorschriften angewendet werden.17
Leider enthält die Verordnung keine Definition der "Bestimmungen, von denen nicht abgewichen werden darf". Dies bedeutet, wie der Gerichtshof bestätigt, dass die Frage, ob eine Bestimmung zu den Bestimmungen gehört, von denen nicht abgewichen werden darf, nach nationalem Recht entschieden werden muss: "Das vorlegende Gericht muss die betreffende nationale Vorschrift selbst auslegen".18
Eine Analyse von Fall zu Fall wird notwendig. Der EuGH hatte jedoch in mehreren Urteilen die Gelegenheit, einige Leitlinien für die Praxis zu präzisieren. Nach der Auslegung des Gerichtshofs können die beanstandeten Bestimmungen "grundsätzlich auch Vorschriften über den Mindestlohnumfassen".19
Darüber hinaus sind Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz20 , über den Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung21 und über die Arbeitszeit22einige einschlägige Beispiele aus der nationalen Rechtsprechung für Vorschriften, die von den nationalen Gerichten als "Bestimmungen, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann", angesehen wurden.
Da es äußerst unwahrscheinlich ist, dass der Aufnahmestaat zum gewöhnlichen Arbeitsort von Remote-Mitarbeitenden wird, ist dieses zweite Problem ebenso unwahrscheinlich. Die Bestimmungen, von denen nicht durch eine Vereinbarung abgewichen werden kann (Art. 8 (1)) und die für Remote-Mitarbeitenden gelten, sind die des Herkunftsstaates.
Ist es möglich, die Anwendung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Aufnahmestaats vollständig auszuschließen, wenn der Herkunftsstaat als gewöhnlicher Arbeitsort und seine Bestimmungen, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann, festgelegt wurden?
4. Problem 3: Ermittlung der zwingenden Bestimmungen (Art. 9)
Artikel 9 der Verordnung verweist auf die "zwingenden Vorschriften" des Aufnahmestaats: "Die Verordnung darf die Anwendung der zwingenden Vorschriften des Rechts des Staates des angerufenen Gerichts nicht einschränken "23.
"Wegen ihrer Bedeutung für den Staat, der sie erlassen hat, müssen diese Bestimmungen auch bei internationalen Sachverhalten beachtet werden, und zwar unabhängig davon, welchem Recht der Vertrag nach den normalerweise anwendbaren Rechtswahlregeln der Verordnung unterliegt "24.
Ihre Einhaltung wird von einem Land als entscheidend für die Wahrung seiner öffentlichen Interessen, wie seiner politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Organisation, angesehen. Sie sind auf jeden Sachverhalt anwendbar, der in ihren Anwendungsbereich fällt, unabhängig von dem Recht, das nach der Verordnung ansonsten auf den Vertrag anwendbar ist.25
Der Unterschied zwischen den zwingenden Bestimmungen einerseits und den im vorangegangenen Abschnitt analysierten "Bestimmungen, von denen nicht durch eine Vereinbarung abgewichen werden kann", die auf Art. 8, ist eigentlich nicht unmittelbar nachvollziehbar.26
Leider enthält die Verordnung keine Definition der zwingenden Bestimmungen, von denen abgewichen werden kann (dies gilt auch für den vorhergehenden Artikel über die Bestimmungen, von denen nicht abgewichen werden kann). Auch hier ist eine Analyse von Fall zu Fall erforderlich.
Die einzige Präzisierung des Gesetzgebers findet sich in Erwägungsgrund 37 der Verordnung, wo es heißt, dass zwischen den beiden Kategorien von Vorschriften "unterschieden" werden soll. Insbesondere die Bestimmungen des Art. 9 sind restriktiver auszulegen: "Erwägungen des öffentlichen Interesses rechtfertigen es, die
den Gerichten der Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter außergewöhnlichen Umständen Ausnahmen zuzulassen, die sich auf die Öffentliche Ordnung (odre public) stützen und zwingende Vorschriften außer Kraft setzen".27
Diese beiden Kategorien von Bestimmungen haben komplementäre Ziele: Art. 8 soll verhindern, dass der allgemeine Grundsatz der "freien Wahl" des auf den Arbeitsvertrag anwendbaren Rechts den Schutz des im Aufnahmestaat tätigen Arbeitnehmers beeinträchtigt. Art. 9 soll den Aufnahmestaat in die Lage versetzen, seine grundlegenden öffentlichen Interessen zu wahren, indem er unabhängig vom anwendbaren Recht seine wichtigsten Vorschriften auf alle in seinem Hoheitsgebiet geschlossenen Arbeitsverträge anwendet.
Mit anderen Worten: Die Anwendung von Bestimmungen, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann, kann vermieden werden (z. B. weil sich der gewöhnliche Arbeitsort nicht im Aufnahmestaat befindet), während die zwingenden Bestimmungen immer anwendbar sind.
Als Ausnahmeregelung ist Art. der Rom-I-Verordnung eng auszulegen.28 Die nationalen Gerichte sollen bei seiner Anwendung nicht die Zahl der zwingenden Vorschriften erhöhen , die abweichend von der allgemeinen Regel des Art. 8 Abs. 1 der Verordnung gelten.29
"Bei der Prüfung der Frage, ob die Bestimmungen in Kraft zu setzen sind, sind ihre Art und ihr Zweck sowie die Folgen ihrer Anwendung oder Nichtanwendung zu berücksichtigen".30
Es wurde festgestellt, dass aufgrund seines Ausnahmecharakters als "abweichende Maßnahme" die praktische Bedeutung von Art. 9 nicht überschätzt werden sollte.31 Es ist möglich, in verschiedenen Rechtsbereichen zwingende Vorschriften zu identifizieren (A). Im Bereich des Arbeitsrechts gibt es derzeit nicht viele Beispiele (B). Die Bestimmungen über entsandte Arbeitnehmer gehören zu dieser Kategorie. Wir werden jedoch argumentieren, dass Remote-Mitarbeiter nicht als entsandte Arbeitnehmer zu betrachten sind (C).
A. Allgemeine Beispiele für vorrangige Bestimmungen
Wie bereits betont, ist es nicht einfach festzustellen, ob eine Bestimmung zwingend ist oder nicht. In einigen Fällen ist dies direkt in der Vorschrift selbst festgelegt.32 Einige Beispiele finden sich in verschiedenen Rechtsbereichen, wie dem Familienrecht, dem Sachenrecht oder dem öffentlichen Recht.33 Leider ist dies nur selten der Fall.
In der Tat sind die Entscheidungen des EuGH, "die ausländischen zwingenden Vorschriften Wirkung verleihen, wie nach Art. 9 (3)" besonders selten.34 Fehlt ein solcher Hinweis, ist es eine Frage der Auslegung, die durch Prüfung des Inhalts der Vorschrift und der ihr zugrunde liegenden Rechtsauffassung nach innerstaatlichem Recht zu entscheiden ist.35
Es ist erwähnenswert, dass die vorherrschende Meinung in der deutschen akademischen Auslegung besagt, dass "eine klare Unterscheidung zwischen den zwingenden Normen, die öffentliche Ziele verfolgen, und denjenigen, die individuelle Interessenschützen, gemacht werden sollte".36
Auf der einen Seite gibt es Regeln, die in das Vertragsrecht eingreifen (benannt nach dem deutschen Verb "eingreifen"), um öffentliche Interessen zu verfolgen. Andererseits gibt es Vorschriften, die darauf abzielen, ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien und den Interessen bestimmter Personengruppen (z. B. der Arbeitnehmer) zu wahren oder sogar wiederherzustellen.37
Diese Methodik führt zu der Schlussfolgerung, dass der Schutz der Arbeitnehmer nicht in den Anwendungsbereich der zwingenden Vorschriften fällt.38
Dies ist nicht nur die Ansicht von Fachleuten, sondern wurde auch von deutschen Gerichten bestätigt. In diesem Fall würde der Schutz der Arbeitnehmer nicht in den Anwendungsbereich von Art. 9 fallen. Eine anerkannte Rechtsprechung hat ihn nicht auf einen Kündigungsrechtsstreit angewandt. Das deutscheBundesarbeitsgerichtlehnte es ab, eine Reihe deutscher Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern vor missbräuchlichen Kündigungen anzuwenden.39
"Es ist sehr umstritten, ob Art. 9 auch zwingende Vorschriften umfasst, die bestimmte Personengruppen, insbesondere schwächere Parteien wie Verbraucher, Arbeitnehmer, Mieter, Handelsvertreter, Franchisenehmer usw., schützen sollen "40.
Es gibt jedoch auch Fachleute, die einen anderen Ansatz vertreten, demzufolge "Regeln, die auf den Schutz individueller Interessen abzielen, ebenfalls als zwingende Vorschriften gelten können "41 . Hierfür wird wie folgt argumentiert: "obwohl Art. 9 auf den Schutz der öffentlichen Interessen verweist (...) sollte diese Bestimmung nicht so ausgelegt werden, dass sie von vornherein alle Normen ausschließt, die auf den Schutz individueller Interessen abzielen".42
Jenseits der unterschiedlichen Argumentationen ist der Auslegungsstreit noch offen. Dies zeigt, dass die folgende Frage (noch) nicht einseitig und eindeutig beantwortet werden kann: Welche Normen fallen unter die Definition der zwingenden Vorschriften?
B. Vorrangige arbeitsrechtliche Bestimmungen
Wie bereits erwähnt, gibt es derzeit nur wenige Leitlinien in diesem Bereich , so dass jedes nationale Gericht selbst festlegen kann, welche nationalen Maßnahmen als vorrangig zu betrachten sind.43
Auf nationaler Ebene gilt eine Entscheidung des französischen Staatsrats ("Conseil d'État") als "der führende Fall im Zusammenhang mit dem Außerkraftsetzen zwingender Vorschriften".44 Darin heißt es, dass ein Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten in Frankreich eine Arbeitnehmervertretung einrichten muss, auch wenn die lex societatis des Unternehmens belgisches Recht ist.
Der Oberste Gerichtshof von Luxemburg entschied, dass die Zuständigkeit der luxemburgischen Gerichte für Arbeitnehmer, die im luxemburgischen Hoheitsgebiet arbeiten, zwingend ist. Von dieser Zuständigkeit kann nicht durch eine Gerichtsstandsvereinbarung abgewichen werden.45
Auf europäischer Ebene erließ der EuGH zwei wichtige Entscheidungen46 , in denen anerkannt wurde, dass "zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses , die der Gerichtshof anerkannt hat, der Schutz der Arbeitnehmer gehört"47 .
Theoretisch ist es denkbar, dass ein Land "ein entscheidendes Interesse an der Einhaltung einer bestimmten zwingenden Vorschrift im Bereich des Arbeitsrechts" hat.48 Doch selbst wenn den arbeitsrechtlichen Vorschriften ein zwingender Charakter zuerkannt werden kann, ist es wichtig zu bestimmen, in welchem Umfang. Sie sollten nämlich immer im Einklang mit dem EU-Recht ausgelegt werden.49
Nach der weitestgehenden Auslegung von Art. 9 sollten nationale Vorschriften, die den Schutz des Arbeitnehmers zum Ziel haben, regelmäßig als anwendbare Eingriffsnormen angesehen werden,50 selbst wenn der Arbeitnehmer im Aufnahmestaat nur auf der Grundlage von temporäre arbeitet. Dies wäre ziemlich unpraktisch und scheint derzeit durch keine Rechtsprechung gestützt zu werden. Auch wenn nicht auszuschließen ist, dass ein solches Argument in Zukunft vorgebracht werden könnte, würde diese Auslegung mit dem Wortlaut der Verordnung kollidieren, wonach sie eng auszulegen ist.
Schließlich ist auch die Frage interessant, ob die beiden Kategorien von Vorschriften, die sich aus Art. 8 und Art. 9 ergeben - kumulativ angewendet werden können. Mit anderen Worten, ob eine Vorschrift gleichzeitig als "nicht abdingbar" und "vorrangig" angesehen werden kann.51 Die Diskussion scheint offen zu sein, und auch hier gibt es unterschiedliche Meinungen.52 Angesichts des Erwägungsgrunds 37, in dem vorgeschlagen wird, zwischen den beiden Kategorien zu "unterscheiden", scheint es jedoch, dass eine nationale Vorschrift entweder zu der einen oder zu der anderen Kategorie gehört.
C. Das (Un-)Verhältnis zur Entsendung von Regln für Arbeitnehmern
In Erwägungsgrund 34 der Verordnung heißt es: "Die Regelung für individuelle Arbeitsverträge [insbesondere die Kriterien in Art. 8] sollte die Anwendung der zwingenden Bestimmungen des Landes, in das ein Arbeitnehmer gemäß der Richtlinie 96/71/EG vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungenentsandt wird , nicht beeinträchtigen" (im Folgenden: "die Richtlinie").53 Mit anderen Worten: Unabhängig von dem auf den Arbeitsvertrag anwendbaren Recht muss ein Mitgliedstaat bei der Entsendung von Arbeitnehmern in sein Hoheitsgebiet deren Schutz gewährleisten. Infolgedessen sind die Bestimmungen der Richtlinie, die sich auf bestimmte Bereiche beziehen, für die gesamte Dauer der Entsendung maßgebend und anwendbar. Diese Bereiche sind in Art. 3 der Richtlinie aufgeführt54 und bilden den "harten Kern" des Schutzes der entsandten Arbeitnehmer.
Durch einen Kern zwingender Regeln für den einzuhaltenden Mindestschutz soll ein fairer Wettbewerb zwischen den Dienstleistungserbringern, d.h. den Arbeitgebern, die Arbeitnehmer in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates entsenden, gewährleistet werden. Die Förderung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen erfordert nämlich ein Klima des fairen Wettbewerbs.55
Die Einhaltung des strengen Schutzes der entsandten Arbeitnehmer im Aufnahmestaat gewährleistet, dass die Dienstleistungsfreiheit im Einklang mit dem EU-Recht ausgeübt wird. Dies wird dadurch gewährleistet, dass Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, die entstehen würden, wenn die Dienstleistungserbringer unterschiedliche Niveaus des Schutzes für entsandte Arbeitnehmer ausnutzen könnten.56
Aufgrund ihres Schutzcharakters im Zusammenhang mit der Entsendung sind die Kernvorschriften des Aufnahmestaats als vorrangige zwingende Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer zu betrachten.
Der in der deutschen Umsetzung der Richtlinie verwendete Wortlaut qualifiziert auch die Bestimmungen des harten Kerns als zwingend.57 Die Vorschrift bringt eindeutig ihre Absicht zum Ausdruck, unabhängig vom Vertragsrecht angewendet zu werden.
Seit 201458 müssen entsandte Arbeitnehmer im Aufnahmestaat registriert werden. Ziel der Registrierung ist es, die nationalen Arbeitsbehörden über die Anwesenheit von entsandten Arbeitnehmern im Inland zu informieren und Kontrollen und Überprüfungen zu erleichtern.
Es erscheint daher notwendig, die wesentliche Frage zu beantworten , ob Remote-Mitarbeiter als entsandte Arbeitnehmer zu betrachten sind oder nicht. Derzeit wird diese Frage kontrovers diskutiert59 , und es gibt weder in der Gesetzgebung noch in der Rechtsprechung eine eindeutige Antwort.
Allerdings sprechen starke Argumente für eine negative Antwort.60 Zwei Argumente sind substanziell,61 während das dritte formal ist.
1. Remote-Mitarbeiter erbringen keine grenzüberschreitende Dienstleistung
Die Bestimmungen, die in der Verordnung als verbindlich bezeichnet werden, sind die des Landes , in das ein Arbeitnehmer entsandt wird. Damit ist wohl der Aufnahmestaat gemeint, in den sie vom Arbeitgeber vorübergehend entsandt werden. Dies ist nicht die gleiche Situation wie im Falle einer Workation. Die entsandten Arbeitnehmer werden nämlich nicht "zugewiesen", sondern reisen ausschließlich aufgrund ihres persönlichen Interesses. Um dieses Argument gelten zu lassen, muss grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass Remote-Mitarbeitende einen geschäftlichen Grund für die Reise in den Aufnahmestaat hat. Im Falle von Remote-Mitarbeitenden kann jedoch kein konkreter geschäftlicher Zweck festgestellt werden: Die Reise erfolgt ausschließlich aus privatem Interesse.
2. Es gibt keinen Dienstleistungsempfänger im Aufnahmestaat
Der Umstand, dass Remote-Mitarbeitende im Auftrag des Heimatunternehmens eine Dienstleistung zugunsten eines Gastunternehmens erbringen, kann sich auf seine Einstufung als "entsandter Arbeitnehmer" auswirken. Wenn die Mitarbeitenden zu geschäftlichen Zwecken reisen, kann die Reise nicht mehr als rein privat veranlasst angesehen werden.
Im Falle von Remote-Mitarbeitenden kann jedoch kein aufnehmendes Unternehmenidentifiziert werden.
Wenn eine Entsendung stattfindet, besteht kein Zweifel daran, dass gemäß Artikel 3 der Richtlinie die Kernarbeitsbedingungen des Aufnahmestaats auf den Arbeitnehmer anwendbar sein werden.
3. Formale Anforderungen für die Registrierung
Neben den oben erwähnten inhaltlichen Argumenten gibt es auch praktische Erwägungen. Unter anderem verlangen die Anmeldeformulare für entsandte Arbeitnehmer in mehreren Mitgliedstaaten systematisch die Angabe eines aufnehmenden Unternehmens sowie des "Dienstleistungsumfangs". Werden diese Felder nicht ausgefüllt, wird die Anmeldung abgelehnt und/oder als unvollständig betrachtet. In einigen Fällen kann sie nicht einmal eingereicht werden, da die Online-Portale die Anmeldung verhindern, wenn Felder leer bleiben. Außerdem muss in einigen Fällen der Umfang der Dienstleistung aus einer Dropdown-Liste ausgewählt werden. Es überrascht nicht, dass die privaten Interessen von Arbeitnehmern nicht unter den möglichen Dienstleistungsoptionen aufgeführt sind.62
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Fehlen von zwei konstitutiven Elementen der Entsendung (1. und 2.) in Kombination mit den Überlegungen zu den Registrierungsanforderungen (3.) eindeutige Indikatoren dafür sind, dass Entsendungsvorschriften, einschließlich der harten Kernvorschriften ex. Art. 3 (1) der Richtlinie, nicht auf Remote-Mitarbeiter anwendbar sind.
Diese Auslegung wird zwar geteilt, ist aber nicht einhellig, und Klarheit durch Rechtsvorschriften oder Rechtsprechung ist dringend erforderlich.
Bis dahin können wir nur spekulieren, welche nationalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Remote-Mitarbeitende als vorrangig gelten werden. Die einzelstaatlichen Gerichte werden das letzte Wort haben, hauptsächlich auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung.
Nicht einmal der EuGH scheint in der Lage zu sein, in Frage zu stellen, ob ein nationales Gesetz in der Praxis als zwingend geltend gemacht werden kann: "Es ist nicht Sache des Gerichtshofs, zu definieren, welche nationalen Vorschriften "zwingend" sind".63
Der EuGH ist jedoch befugt, "dieGrenzen zu überprüfen , innerhalb derer die Gerichte eines Vertragsstaates auf diesen Grundsatz zurückgreifen können". Als solcher ist er nicht von einer Verhältnismäßigkeitsprüfung ausgeschlossen.64
Es lässt sich nicht vorhersagen, wie der EuGH entscheiden wird, so dass auch hier Raum für Spekulationen bleibt. Im Zusammenhang mit Remote-Mitarbeitenden könnte in Zukunft auch die Freizügigkeit der Bürger geltend gemacht werden. Dies hat sich als eines der Lieblingsargumente des EuGH erwiesen, das für die europäische Integration von großer Bedeutung ist, sofern es sich in den festgelegten rechtlichen Grenzen bewegt, insbesondere unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer nicht zu einer unzumutbaren Belastung für den Aufnahmestaat wird. Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger genießen die in den Verträgen vorgesehenen Rechte und haben die dort vorgesehenen Pflichten. Sie haben u . a. das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.65
Management und Minderung von Risiken
Nachdem die Auslegung, wonach Fernarbeitnehmer nicht als entsandte Arbeitnehmer zu qualifizieren sind, anerkannt wurde, kann man Hypothesen darüber aufstellen, welche nationalen Bestimmungen als vorrangig angesehen werden können und daher im Aufnahmestaat auf sie anwendbar sind. Als Ausgangspunkt scheint es vernünftig, sich auf die Vorschriften zum Schutz der entsandten Arbeitnehmer zu beziehen.66 Wir werden versuchen herauszufinden, ob die Vorschriften zum Schutz der entsandten Arbeitnehmer auch auf Remote-Mitarbeitende anwendbar sind, selbst wenn wir dazu neigen, ihre Qualifikation als entsandte Arbeitnehmer auszuschließen.67
Mit der "e contrario" -Methode lässt sich argumentieren, dass der explizite Hinweis in der Verordnung auf den zwingenden Charakter der Regeln für entsandte Arbeitnehmer dafür spricht, dass es nicht beabsichtigt war, andere Arten von Arbeitnehmern, wie beispielsweise Remote-Mitarbeiter, unter denselben Schutz zu stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelung sich speziell auf entsandte Arbeitnehmer bezieht und andere Arbeitnehmerkategorien nicht einschließt.
Diese Vorschriften haben jedoch einen schützenden Charakter, so dass man sich fragen sollte, ob sie nicht als "vorrangige Bestimmungen" geltend gemacht werden könnten.68
Hier sind zwei allgemeine Bemerkungen zu machen: Erstens handelt es sich bei den harten Kernbestimmungen häufig um Angelegenheiten, die direkt durch EU-Recht geregelt sind, wie noch zu zeigen sein wird.69 Dadurch werden die Risiken gemildert.
Zweitens: Art. 9 ist bei laufenden Rechtsstreitigkeiten anwendbar. Ein nationales Gericht muss festlegen, welche nationalen vorrangigen Bestimmungen auf anhängige Verfahren anwendbar sind.
Wir können feststellen, dass dies im Falle von Remote-Mitarbeitenden auf Workations in der Praxis eher unwahrscheinlich ist.
Remote-Mitarbeitende befinden sich vorübergehend im Ausland, indem sie eine vom Arbeitgeber gewährte Leistung in Anspruch nehmen, ohne zugewiesen zu werden. Daher dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitnehmer im Aufnahmestaat gerichtlich gegen den Arbeitgeber vorgeht, recht gering sein. Gleichzeitig können immer unvorhersehbare Umstände eintreten, so dass diese Möglichkeit nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Es ist wichtig zu beachten, dass in vielen EU-Mitgliedstaaten Fragen wie Arbeitnehmersicherheit, Höchstarbeitszeit und Diskriminierung in der Beschäftigung als "öffentliche Durchsetzung" betrachtet werden. Dies bedeutet, dass die nationalen Regierungsbehörden für ihre Umsetzung verantwortlich sind. Diese Fragen fallen nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Unternehmen, sondern erfordern staatliche Interventionen. Jede nationale Behörde ist dafür verantwortlich, Maßnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften innerhalb ihrer territorialen Grenzen zu ergreifen.
Daher wird argumentiert, dass die Arbeitsbehörden im Falle von Inspektionen und Kontrollen zumindest abstrakt in Frage stellen könnten, ob die nationalen Normen im Aufnahmestaat eingehalten wurden, selbst wenn der Arbeitnehmer keine Ansprüche geltend macht.
Je länger sich der Arbeitnehmer im Aufnahmestaat aufhält, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine Inspektion oder eine Kontrolle und/oder ein Rechtsstreit stattfindet. Andererseits könnte man auch argumentieren, dass Inspektionen und Kontrollen am Arbeitsplatz "zufällig" durchgeführt werden. Empirische Untersuchungen zeigen jedoch, dass es jedoch recht unwahrscheinlich ist, dass sie Remote-Mitarbeitende betreffen, die von einem Airbnb, einem Hotel oder einem Familienhaus aus arbeiten.
Selbst wenn es beispielsweise um die Kontrolle der Entsendung von Arbeitnehmern geht, betreffen diese hauptsächlich die Sektoren, die unter dem Gesichtspunkt des Sozialdumpings "sensibel" sind und als solche häufiger Gegenstand nationaler Inspektionen und Kontrollen der Einhaltung der Vorschriften sind. Das beste Beispiel dafür ist der Bausektor.74 Es überrascht nicht, dass dies auch der Sektor ist, in dem die meisten Entsendungen stattfinden.75 Ein Beispiel: Wenn im Rahmen desselben Projekts ein Ingenieur von der polnischen Heimatfirma in die Niederlande entsandt wird, um an Geschäftstreffen mit dem niederländischen Kunden teilzunehmen, und fünf Arbeitnehmer ebenfalls auf die Baustelle entsandt werden, um dort tätig zu werden, ist es wahrscheinlicher, dass die fünf Arbeitnehmer von den Arbeitsbehörden kontrolliert werden als der erste Arbeitnehmer.
( a ) Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten;
Bevor untersucht wird, ob die Arbeitszeiten als "vorrangige Bestimmungen" zu betrachten sind, sollte betont werden, dass dieses Problem nicht überbewertet werden sollte. Da die Arbeitszeit Gegenstand einer EU-Richtlinie76 ist, gibt es, von wenigen Ausnahmen abgesehen, keine nennenswerten Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten.77 Die "europäische Wochenarbeitszeit" scheint im Durchschnitt auf 40 Stunden pro Woche ausgerichtet zu sein.78
Selbst wenn man berücksichtigt, dass es noch Unterschiede auf der Ebene der Tarifverträge (CBA) gibt, schwankt die durchschnittliche Differenz zwischen 35,6 und 40 Wochenstunden. Darüber hinaus ist auch unklar, ob diese Vereinbarungen überhaupt auf Remote-Mitarbeitende anwendbar sind (z. B. sehen nicht alle Systeme der EU-Mitgliedstaaten erga omnes-Wirkungen von Tarifverträgen vor).
Darüber hinaus gibt es bei der Betrachtung der Arbeitszeiten eine ziemliche Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis, wie unter anderem die Euro-Umfragen zur "tatsächlichen Wochenarbeitszeit" zeigen, die den Unterschied zwischen der "gesetzlichen" und der "tatsächlichen" Arbeitszeit der Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten aufzeigen.79
Daher ist die Arbeitszeit trotz der Rechtsunsicherheit in Bezug auf ihren obligatorischen Charakter möglicherweise kein so großes Problem.
Interessant ist eine Entscheidung, die kürzlich in Frankreich getroffen wurde, wo die Wochenarbeitszeit mit 35 Stunden pro Woche die kürzeste in der EU ist. Der französische Gerichtshof entschied, dass die Arbeitszeit keine zwingende Vorschrift ist, sondern eine Bestimmung, von der "nicht abgewichen werden kann". Betrachtet man die Auslegung des gegenseitigen Ausschlusses der beiden Kategorien, könnte man zu dem Schluss kommen, dass die Arbeitszeit für entsandte Arbeitnehmer obligatorisch ist, nicht aber für Remote-Mitarbeitende.
(b) bezahlter Mindestjahresurlaub;80
Wie die Höchstarbeitszeit und die Mindestruhezeit ist auch dieser Punkt in der EU-Richtlinie 2003/88 geregelt.
Gemäß Art. 7 dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten den Arbeitnehmern mindestens vier Wochen pro Jahr gewähren. Durch vertragliche Vereinbarungen kann die gesetzliche Mindestanforderung ausgeweitet werden.81 Auch wenn es, wie bei der Arbeitszeit, Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten geben kann, erscheint es vernünftig, die größten Bedenken abzubauen.
Angesichts der Tatsache, dass der bezahlte Mindesturlaub in der Regel monatlich angesammelt wird, aber jährlich genommen werden muss, erscheint das Problem recht abstrakt. Es erscheint eher unpraktisch zuzulassen, dass Remote-Mitarbeitende solche Ansprüche während Workations im Aufnahmestaat geltend machen kann, wenn der Aufenthalt deutlich weniger als ein Jahr dauert.
( c ) Vergütung, einschließlich Überstundensätze;82
Dies ist wahrscheinlich der heikelste Aspekt, da es hier die größten Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt.
Jemand stellte fest, dass in den meisten Ländern der Welt die Lohn- und Arbeitszeitregelungen verbindlich sind und für alle gelten, auch für Gastarbeiter, die nur vorübergehend in einem Gastland arbeiten.83
Dieses Argument erscheint jedoch im Prinzip recht simpel und wird häufig durch die Realität einer vernetzten und globalisierten Welt widerlegt, in der Geschäftsreisen, insbesondere von kurzer Dauer, trotz der Pandemie immer noch recht häufig sind.
Wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer, der in Mailand (Italien) mit einem italienischen Arbeitsvertrag angestellt ist, eine dreitägige Geschäftsreise nach Stockholm (Schweden) unternimmt, um mit einem potenziellen Kunden über einen Vertrag zu verhandeln, ist es recht unwahrscheinlich, dass er sich vor schwedischen Gerichten auf den schwedischen Lohn beruft, selbst wenn dieser höher ist als der im Heimatstaat. Außerdem ist es unwahrscheinlich, dass das schwedische Gericht sein Recht auf Zugang zum nationalen Mindestlohn anerkennen wird.84
Ein solches Szenario wäre sogar im Hinblick auf die Rechtssicherheit bedenklich, wenn sich die Arbeitnehmer bei jeder Geschäftsreise in vollem Umfang auf die Normen des Aufnahmestaats berufen könnten. Wie bereits erwähnt, ist die Schwächung der Rechtssicherheit genau das, was die Verordnung vermeiden will.
Nach Ansicht des EuGH können zu den "Bestimmungen, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann", grundsätzlich auch Vorschriften über den Mindestlohn gehören. Wenn diese Vorschriften unter Art. 8 fallen, würden sie nicht als vorrangig im Sinne von Art. 9 der Verordnung angesehen werden.
( e ) Gesundheit, Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz;
Die Gelehrten sind sich nicht einig, wenn es um die Qualifizierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz geht. Einigen zufolge "gelten aufgrund des Territorialprinzips immer die örtlichen Vorschriften".85 Nach einer anderen Auslegung gehört der Gesundheitsschutz zu den Bestimmungen, von denen nicht abgewichen werden kann, und zwar auf der Grundlage von Art. 8.86
Die Diskussion um dieses Thema ist eine gute juristische Übung, bleibt aber in der EU letztlich recht abstrakt: Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist nämlich bereits ein harmonisiertes Thema, dessen Normen in mehreren EU-Rechtsakten geregelt sind, wie z. B. in der Richtlinie vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (89/391/EWG).
(f) Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Schwangeren oder Frauen, die gerade ein Kind bekommen haben, Kindern und Jugendlichen;
Für die Zielgruppen ist das Schutzbedürfnis in gewisser Weise noch größer, da sie nicht nur Arbeitnehmer sind, sondern sich auch in einer besonders schwachen Situation befinden.
Es ist unwahrscheinlich, dass Remote-Mitarbeitende in Workation-Situationen Schutzvorschriften im Aufnahmestaat in Anspruch nehmen können, da die Verantwortung für Workations hauptsächlich bei den Arbeitnehmern liegt.
Auch hier sind die Angelegenheiten auf europäischer Ebene geregelt, und die EU-Mitgliedstaaten haben gemeinsame Mindeststandards, wie in der Richtlinie 92/85/EWG festgelegt.87
(g) die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und andere Bestimmungen über die Nichtdiskriminierung.
Nichtdiskriminierung ist ein "klassisches" EU-Thema.88 Die EU-Rechte beruhen auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Es wurden mehrere Richtlinien zur Bekämpfung unzulässiger Diskriminierungen angenommen89 , und die Mitgliedstaaten haben sich auf gemeinsame Mindeststandards geeinigt.
Wie dargestellt, haben die Mitgliedstaaten nur einen begrenzten Ermessensspielraum bei der Regelung der "harten" Aspekte der Arbeitsbeziehungen. Selbst wenn Unterschiede bestehen, insbesondere bei den Gehaltsnormen, sollte ihr Umfang daher nicht übertrieben werden.90
In der Praxis haben die Unternehmen in der Regel Schwellenwerte, die auf der Grundlage der Dauer berechnet werden , auch für die Registrierung der entsandten Arbeitnehmer, selbst wenn in einigen Ländern die Verpflichtung zur Registrierung der Entsendung ab dem ersten Tag der Entsendung gilt. Dies ist eine Frage der Risikobewertung. Daher ist es sinnvoll, Unternehmen, die in sensiblen Sektoren tätig sind, in denen Kontrollen am wahrscheinlichsten sind (z. B. im Baugewerbe), zu raten, die Meldepflichten von Anfang an einzuhalten. Für Unternehmen, die hauptsächlich so genannte "white collars" entsenden, könnte ein umfassenderer und toleranterer Ansatz der beste sein (z. B. Registrierung nur von Entsendungen, die eine bestimmte Dauer überschreiten).
Diese Prämisse ist notwendig, um zu verdeutlichen, dass, auch wenn die Regeln für die Verpflichtungen der entsandten Arbeitnehmer zweifellos besser definiert und festgelegt sind als die für die Remote-Mitarbeitende, die Risikobewertung immer eine entscheidende Rolle spielt. Mit anderen Worten: Es ist schwer vorstellbar, dass ein Unternehmen, das sich zu 100 % an die Vorschriften hält, immer die beste Lösung darstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften ist nämlich mit Kosten und Zeitaufwand verbunden.
Schlussfolgerungen
In Anbetracht der obigen Ausführungen sei darauf hingewiesen, dass die EU-Mitgliedstaaten im Einklang mit dem EU-Recht ein berechtigtes Interesse daran haben, den Schutz der Arbeitnehmer in ihrem Hoheitsgebiet zu gewährleisten. Dies kann dadurch erreicht werden, dass sie die Einhaltung bestimmter lokaler Vorschriften vorschreiben. Um sich auf die Anwendung des nationalen Rechts berufen zu können, muss jedoch eine ausreichend enge Verbindung zum Aufnahmestaat bestehen.
Die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern und ihre Vorschriften über den Mindestschutz zielen darauf ab, den freien Dienstleistungsverkehr zu erleichtern.
Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Aufnahmestaat möglicherweise nationale arbeitsrechtliche Bestimmungen auf die Remote-Mitarbeitende anwenden muss. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, ob der Remote-Mitarbeitende den Wettbewerb beeinträchtigen oder mit dem Arbeitsmarkt des Aufnahmestaates interagieren kann.
Es ist ratsam, dass Arbeitgeber in der Regel überprüfen, ob Workations möglicherweise Auswirkungen auf das geltende Arbeitsrecht haben könnten. Das örtliche Arbeitsrecht könnte in einigen Fällen grundsätzlich Vorrang vor dem Vertragstext und den vertraglichen Entscheidungen haben. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass, wenn Problem 1 gelöst ist, d. h. wenn es möglich ist, den Herkunftsstaat eindeutig als das Land zu identifizieren, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich arbeitet, die Betrachtung von Problem 2 überflüssig wird. Es besteht nämlich keine Notwendigkeit, die "Bestimmungen, von denen nicht abgewichen werden kann" zu prüfen, da sie sich mit den Bestimmungen des Staates überschneiden, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich beschäftigt ist.
Wie wir jedoch gesehen haben, ist es im Prinzip immer relevant, das Problem 3 zu betrachten, d.h. zwingende Vorschriften außer Kraft zu setzen.
Es ist leider nicht möglich, abstrakt vorherzusagen, welche Bestimmungen aufgrund ihres "zwingenden" Charakters als anwendbar angesehen werden könnten.
In mehreren Fällen sind die EU-Rechtsvorschriften nicht spezifisch genug oder es fehlt an klaren Bestimmungen. Klarstellungen auf legislativer und juristischer Ebene wären mehr als willkommen. In der Zwischenzeit gibt es noch viel Raum für Spekulationen und unterschiedliche Auslegungen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die Praktiken der Behörden in Zukunft ändern und in verschiedene Richtungen entwickeln werden. Es könnten neue EU-Rechtsvorschriften erlassen werden, die die derzeitigen Rechtslücken schließen und andere Antworten geben als die bisher gegebenen.
Der Gesetzgeber muss die bestehenden Vorschriften an eine neue Realität anpassen. Dies gilt nicht nur für den Bereich der Beschäftigung, sondern für alle Rechtsbereiche, in denen sich erhebliche Konsequenzen für Fernarbeitnehmer ergeben können, angefangen bei der Besteuerung.91 Auch hier überholt die Realität die gesetzlichen Bestimmungen.
Dies ist nach wie vor ein unerforschtes Gebiet, und daher ist es wichtig, einen vorsichtigen Ansatz zu wählen und die bestehenden Vorschriften nicht zu sehr "freizügig" auszulegen. Wenn das Gesetz etwas nicht ausdrücklich verbietet, ist es nicht unbedingt sinnvoll, automatisch davon auszugehen, dass es mit dem EU-Recht unvereinbar ist.
Auch wenn eine gewisse Vorsicht geboten ist, könnten die Risiken in einigen Fällen gemildert werden, wenn der Workation Kontext berücksichtigt wird. Da nicht a priori ausgeschlossen werden kann, dass einige nationale arbeitsrechtliche Vorschriften im Aufnahmestaat anwendbar sind, könnte ein sicherer Ansatz der sein
bevorzugte Wahl. Dennoch neigen wir dazu, das Argument zu unterstützen, dass es in Situationen wie Workations aus praktischen Gründen sehr unwahrscheinlich ist, dass dies der Fall ist.

Kurzfristige Serviceeinsätze compliant managen: Wie ENERTRAG internationale Dienstreisen mit WorkFlex effizient steuert

Kurzfristige Serviceeinsätze compliant managen: Wie ENERTRAG internationale Dienstreisen mit WorkFlex effizient steuert
🔎 ÜBER ENERTRAG
Eine globale Unternehmensgruppe für erneuerbare Energien schafft Struktur in internationalen Dienstreisen
ENERTRAG ist seit mehr als 25 Jahren im Bereich erneuerbare Energien tätig und als Unternehmensgruppe mit Standorten weltweit aktiv. Internationale Dienstreisen sind fester Bestandteil des Arbeitsalltags und treten in unterschiedlichen Formen auf: von langfristig geplanten Geschäftsreisen bis hin zu sehr kurzfristigen Einsätzen, insbesondere im Servicebereich, wenn Mitarbeitende beispielsweise nach Polen oder Frankreich reisen müssen, um Arbeiten an Windenergieanlagen durchzuführen.
Mit zunehmender Internationalisierung stieg auch das Volumen grenzüberschreitender Reisen. Gleichzeitig wurden die administrativen Anforderungen rund um internationale Einsätze anspruchsvoller, insbesondere dann, wenn offizielle Dokumente unter hohem Zeitdruck erstellt werden mussten.
“Mein persönlicher Schlüsselmoment war eine Dienstreise nach Frankreich, bei der sehr kurzfristig eine SIPSI-Meldung erstellt werden musste, ein offizielles Dokument, das von den französischen Behörden verlangt wird. Die Zeit war extrem knapp, der Prozess entsprechend fehleranfällig und für uns mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.”
– Anne Herglotz, HR Management & IT Solution, ENERTRAG
🔥 HERAUSFORDERUNG
Kurzfristige Einsätze und manuelle Prozesse erhöhten den Druck auf HR und Compliance
ENERTRAG benötigte eine verlässliche Lösung, um internationale Dienstreisen und andere Auslandseinsätze korrekt abzuwickeln und Mitarbeitende auch bei engen Zeitfenstern sicher ins Ausland zu entsenden:
- Kurzfristige Einsätze: Neben geplanten Reisen gibt es insbesondere im Servicebereich dringende Reisen, bei denen Mitarbeitende kurzfristig ins Ausland müssen, um Arbeiten an Anlagen durchzuführen.
- Zeitkritische Bescheinigungen: Ein entscheidender Wendepunkt war eine Dienstreise nach Frankreich, bei der eine SIPSI-Meldung kurzfristig für die Behörden erstellt werden musste. Die knappe Frist machte den Prozess fehleranfällig und verursachte erhebliche zusätzliche Kosten.
- Begrenzte Transparenz: HR hatte nicht immer vollständige Transparenz darüber, wer wann und wohin reiste. Dadurch entstanden Graubereiche und eine reaktive Bearbeitung.
- Hoher manueller Aufwand: Ohne eine spezialisierte Lösung nahmen einzelne Fälle viel Zeit in Anspruch und ließen sich nur schwer skalieren, wenn mehrere Anfragen gleichzeitig eingingen.
🎉 LÖSUNG
WorkFlex überzeugte ENERTRAG mit Benutzerfreundlichkeit und automatisierter Risikobewertung
Nach einer Marktanalyse und positiven Kundenreferenzen entschied sich ENERTRAG für WorkFlex. Ausschlaggebend war die Benutzerfreundlichkeit, nicht nur für HR-Administratoren, sondern auch für Mitarbeitende und Führungskräfte:
- Benutzerfreundlichkeit: „Nicht nur die Administratoren, sondern auch Mitarbeitende und Führungskräfte finden sich problemlos im System zurecht.“
- Automatisierte Risikobewertung: WorkFlex erstellt die Risikobewertung automatisch und ermöglicht es HR, Anfragen deutlich schneller zu bearbeiten.
- Einführung von Workations als Benefit: Mit WorkFlex führte ENERTRAG Workations ein. Mitarbeitende können nun freiwillig bis zu 20 Tage pro Jahr innerhalb Europas oder aus ihrem Heimatland im Ausland arbeiten.
- Rollout-Unterstützung inklusive interner Kommunikation: ENERTRAG hob besonders die Unterstützung bei der Einführung hervor, von der Präsentation für die Geschäftsführung über die Abstimmung mit dem Betriebsrat bis hin zur Kommunikation an die Mitarbeitenden.
“Wir haben uns für WorkFlex entschieden, weil uns die Benutzerfreundlichkeit überzeugt hat.”
– Anne Herglotz, HR Management & IT Solution, ENERTRAG
🎯 VORTEILE
Schnellere Prozesse, mehr Transparenz und ein System, das tatsächlich genutzt wird
Seit der Einführung von WorkFlex verzeichnet ENERTRAG deutliche Verbesserungen bei internationalen Dienstreisen und Workations:
- Deutlich schnellere Bearbeitung in HR: “Früher habe ich fast einen ganzen Vormittag für einen Mitarbeitenden gebraucht. Heute könnte ich wahrscheinlich zehn solcher Anfragen bearbeiten, weil WorkFlex die Risikobewertung für mich erstellt.”
- Hohe Workation-Nutzung: Seit März 2024 sind über 200 Workation-Anträge eingegangen, rund 170 davon wurden genehmigt, ein klarer Beleg für die hohe Akzeptanz. Zusätzlich finden Dienstreisen in deutlich höherem Umfang statt.
- Mehr Transparenz und Reporting: HR kann Reisen zuverlässiger nachverfolgen und auswerten, ein Bereich, der zuvor als Grauzone wahrgenommen wurde.
- Weniger Ad-hoc-Druck, planbarere Abläufe: Anfragen kommen nicht mehr „so ad hoc“ herein. Dank klarer, transparenter Prozesse kann HR planvoller arbeiten.
- Insgesamt schnellere, effizientere und sicherere internationale Reisen: “Der gesamte Bereich der internationalen Reisen ist einfach schneller, effizienter und sicherer geworden.”
“Was ich besonders cool fand, war die Unterstützung bei der Einführung, unter anderem bei der internen Kommunikation. Am Ende war es ein echtes Rundum-sorglos-Paket.”
– Anne Herglotz, HR Management & IT Solution, ENERTRAG
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1 Mio. € Einsparungen: Wie Telenor Compliance-Risiken bei Dienstreisen mit WorkFlex reduziert
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1 Mio. € Einsparungen: Wie Telenor Compliance-Risiken bei Dienstreisen mit WorkFlex reduziert
🔎 ÜBER TELENOR
Führendes Telekommunikationsunternehmen modernisiert das Management von Steuer-Risiken
Telenor ist ein Telekommunikations- und Digitaldienstleister aus Norwegen mit über 170 Jahren Geschichte und 11.000 Mitarbeitenden weltweit. Das Unternehmen ist in 25 Ländern aktiv, vor allem in der nordischen Region und in Asien. Aufgrund seiner starken internationalen Präsenz verzeichnet Telenor umfangreiche grenzüberschreitende Mitarbeitendenmobilität. Allein im vergangenen Jahr führte Telenor 13.500 Reisen durch, davon 5.500 internationale Dienstreisen.
Angesichts dieser hohen Anzahl an Dienstreisen identifizierte das Telenor-Team Verbesserungsmöglichkeiten im Compliance-Management von Dienstreisen:
Der wichtigste Punkt auf meiner Agenda, seit ich vor vier Jahren zu Telenor gekommen bin, war, wie wir das Management von Steuer-Risiken im gesamten Konzern modernisieren, sowohl im Bereich Mobility allgemein als auch speziell bei Dienstreisen.
Liv Lundqvist, SVP and Head of Group Tax at Telenor
🔥 HERAUSFORDERUNG
Unkontrollierte Dienstreisen führten zu erheblichen Betriebsstätten- und Steuer-Compliance-Risiken
Telenor stand vor mehreren kritischen Herausforderungen im Umgang mit internationalen Dienstreisen:
- Risiken einer steuerpflichtigen Präsenz: Die Art und Weise, wie Telenor Dienstreisen durchführte, brachte das Risiko mit sich, eine steuerpflichtige Präsenz oder sogar eine Betriebsstätte im Ausland zu begründen. „Mir wurde sehr bewusst, dass unsere Mitarbeitenden ohne ein strukturiertes Vorgehen den Schutz der 183-Tage-Regel in Doppelbesteuerungsabkommen verlieren könnten“, erklärte Liv Lundqvist.
- Manuelle Einzelfallbearbeitung: Die Compliance bei Dienstreisen wurde bei Telenor weder zentral noch strukturiert gesteuert. Während für Entsendungen klare Vorgaben bestanden, wurden kurzfristige Dienstreisen und nicht-standardisierte grenzüberschreitende Mobilität je Rechtseinheit unterschiedlich gehandhabt, alles manuell und oft unter Einbindung mehrerer externer Dienstleister.
- Uneinheitliche Dokumentationsprozesse: Es gab keinen zentralen Ansatz für die Beantragung von A1-Bescheinigungen oder Dokumentation gemäß der Entsenderichtlinie. HR-Teams in einigen Einheiten stellten A1-Anträge, sobald Dienstreisen bestimmte Tagesgrenzen überschritten, jedoch fehlte eine einheitliche Struktur.
- Sorge um die Fürsorgepflicht: Telenor wollte sicherstellen, dass reisende Mitarbeitende stets über alle erforderlichen Dokumente verfügen, im Einklang mit der stark ausgeprägten Fürsorgekultur des skandinavischen Headquarters. Annemarie Bunschoten-Schraven, Global Mobility Project Manager bei Telenor, erklärte: „Wir wollen nicht, dass Mitarbeitende in einem Land unterwegs sind, ohne das richtige Visum oder die passenden Sozialversicherungsnachweise.“
🎉 LÖSUNG
Partnerschaft mit WorkFlex zur Automatisierung und Zentralisierung des Compliance-Managements
Nach einem umfassenden RFQ-Prozess entschied sich das Telenor-Team für WorkFlex. Diese Entscheidung wurde von mehreren zentralen Leistungsmerkmalen beeinflusst:
- Umfassende Risikoanalyse: Die globale Compliance-Engine von WorkFlex bewertet alle wesentlichen reiserelatierten Risiken, darunter Steuerpflicht, Arbeitsrecht, Visa, Anforderungen der Entsenderichtlinie und mehr, und liefert klare Handlungsempfehlungen.
- Nahtlose Systemintegration: WorkFlex integrierte sich reibungslos in Telenors bestehende Systeme, darunter das Reisetool Egencia und das HRIS Oracle. So konnte eine vollständige Compliance-Abdeckung gewährleistet werden, ohne bestehende Abläufe zu stören.
- Automatisierte Dokumentenerstellung: Die WorkFlex-Plattform übernimmt automatisch A1-Bescheinigungen, Certificate of Coverage und Entsendemeldungen und ersetzt damit den bislang manuellen, fallweisen Prozess, der häufig externe Dienstleister erforderte.
- Adaptive Implementierungsunterstützung: Die Geschwindigkeit und Flexibilität von WorkFlex waren entscheidend für die unternehmensweite Einführung. Das WorkFlex-Team überzeugte mit schnellen Anpassungen und kurzen Kommunikationswegen, was eine zügige Lösung aller Herausforderungen ermöglichte.
"Während des RFQ-Prozesses wurde mir sehr klar, dass wir einen modernen Anbieter brauchen, der uns auf dieser Transformationsreise unterstützen kann. Sie teilen unser Interesse daran sicherzustellen, dass das System bestimmte Aufgaben übernimmt und idealerweise manuellen Aufwand reduziert - sei es bei uns im Team oder bei unseren externen Beratern."
- Liv Lundqvist, Senior Vice President and Head of Group Tax
🎯 VORTEILE
€1 Million Einsparungen durch die Reduzierung von Compliance-Risiken bei Dienstreisen
Telenor hat durch die Implementierung von WorkFlex bereits erhebliche Vorteile erzielt:
- Deutliche Risikominimierung: Angesichts des Umfangs an Dienstreisen und potenzieller Bußgelder führt die Lösung zu Einsparungen von rund €1 Million, allein durch die Reduzierung von Compliance-Risiken.
- Schnelle Implementierung in 3 Monaten: Telenor erfüllte sämtliche Anforderungen zu Datenschutz, technischer Integration und Mitarbeitendenkommunikation innerhalb von nur drei Monaten, was die hohe Effizienz des WorkFlex-Implementierungsprozesses unterstreicht.
- Höhere operative Effizienz: Anstatt Steuerberater für grundlegende Einzelfallprüfungen einzubinden, weiß Telenor heute, dass alle von WorkFlex verwalteten Dienstreisen über eine korrekte Risikobewertung verfügen und sowohl A1-Bescheinigungen als auch die Anforderungen aus der Entsenderichtlinie erfüllt sind. Die spezialisierten Steuerdienstleister können sich dadurch auf andere Aufgaben wie zum Beispiel Shadow Payroll konzentrieren.
- Gestärkte Global-Mobility-Funktion:Die zentral gesteuerte Dienstreisen-Compliance hat die Sichtbarkeit des Global-Mobility-Teams von Telenor als Kompetenzzentrum deutlich erhöht. Dadurch kann das Team sämtliche grenzüberschreitenden Mobilitätsprogramme modernisieren und Initiativen zur Talententwicklung besser unterstützen.
Einer der Erfolgsfaktoren dafür, dass wir tatsächlich live gehen konnten, war, dass WorkFlex extrem flexibel und anpassungsfähig ist. Das Mindset des WorkFlex-Teams, ihr technisches Know-how und ihr klarer Tech-First-Ansatz haben uns enorm geholfen. Es gab nie ein ‘Nein’ als Antwort.
– Annemarie Bunschoten-Schraven, Global Mobility Project Manager

Wie EGYM regelkonformes Arbeiten aus dem Ausland mit WorkFlex skaliert

Wie EGYM regelkonformes Arbeiten aus dem Ausland mit WorkFlex skaliert
🔎 ÜBER EGYM
Ein globaler Fitness-Tech-Vorreiter mit einem international aufgestellten Team
EGYM bietet Fitness- und Gesundheitseinrichtungen vernetzte Geräte und digitale Produkte, die sich nahtlos in Lösungen von Drittanbietern integrieren. Außerdem bietet das Unternehmen abonnementbasierte Corporate-Fitness- und Wellnesslösungen.
- 850+ Mitarbeitende
- 60+ Nationalitäten
Wir sind ein internationales Unternehmen, und unsere Teams fragen häufig an, aus dem Ausland zu arbeiten – sei es, um Familie zu besuchen oder zu reisen. Die Nachfrage ist entsprechend hoch.
— Liska Kürten, Talent Acquisition & People Operations Partner, EGYM
🔥 HERAUSFORDERUNG
Die Balance zwischen Mitarbeiterflexibilität und Compliance-Risiken
Bevor WorkFlex eingeführt wurde, erlaubte EGYM seinen Mitarbeitenden nicht, aus dem Ausland zu arbeiten. Die Nachfrage war jedoch da, Mitarbeitende aus über 60 Nationen fragten regelmäßig an, Zeit mit ihren Familien im Ausland zu verbringen oder Reisen mit Arbeit zu verbinden - doch die Risiken erschienen zu hoch:
- Unsicherheit bei der Compliance: Das HR-Team hatte nur begrenztes Wissen über Themen wie Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Datensicherheit und Betriebsstättenrisiken.
- Operative Herausforderungen: Mobilität ohne Automatisierung zu managen wäre komplex und ressourcenintensiv.
- Mangelnde Transparenz: Das HR-Team benötigte eine strukturierte Möglichkeit, um nachzuvollziehen, wer wann und wo im Ausland arbeitet.
“Globale Mobilität in großem Maßstab ist komplex und ressourcenintensiv. Wir brauchten eine umfassende, automatisierte Lösung, die uns compliant hält und gleichzeitig Mitarbeiterflexibilität unterstützt.”
— Liska Kürten, Talent Acquisition & People Operations Partner, EGYM
🎉 LÖSUNG
Eine automatisierte Compliance-Plattform für das Arbeiten aus dem Ausland
EGYM führte sein Programm zum Arbeiten aus dem Ausland gemeinsam mit WorkFlex ein, um von Beginn an Compliance sicherzustellen.
- Compliance-Logik: Automatisierte, länderspezifische Risikobewertungen.
- Automatisierte Workflows: A1/CoC, Auslandsreiseversicherung, Datenerhebung und andere Dokumentenerstellungen plus Anfrage-/Genehmigungsprozesse.
- Systemintegration: Lässt sich nahtlos in bestehende People-Management-Prozesse einfügen.
- Zentrale Nachverfolgung: Transparenz darüber, wer wann und wo im Ausland arbeitet.
- Expertenunterstützung: Schnelle, verlässliche Antworten zu Compliance-Fragen und Sonderfällen durch das WorkFlex-Team.
“Eine der wertvollsten Funktionen ist die Risikobewertung. In einem dynamischen globalen Umfeld ist eine schnelle, länderspezifische Einschätzung entscheidend. Die Expertenunterstützung ist unglaublich hilfreich, wir erhalten durchgehend schnelle Rückmeldungen zu Compliance-Themen und Sonderfällen.”
— Liska Kürten, Talent Acquisition & People Operations Partner, EGYM
🎯 VORTEILE
Compliance-konforme Flexibilität, zufriedene Mitarbeitende und reibungslosere HR-Prozesse
Seit der Einführung von WorkFlex hat EGYM positive Auswirkungen sowohl bei den Mitarbeitenden als auch im HR-Team festgestellt. Das Programm hat nicht nur neue Möglichkeiten für Mitarbeitende eröffnet, sondern auch die Arbeit des People-Teams deutlich vereinfacht. Hier sind die wichtigsten Veränderungen:
- Klare Richtlinien: Ein einfaches, globales Framework für das Arbeiten aus dem Ausland mit bis zu 20 Tagen pro Jahr.
- Positives Mitarbeiter-Feedback: Teammitglieder schätzen es, ihre Familien im Ausland besuchen oder Reisen verlängern zu können, ohne zusätzlichen Urlaub zu nehmen.
- Effizienz: Automatisierte Workflows reduzieren den manuellen Aufwand für Manager und HR.
- Sicherheit in der Compliance: Integrierte Risikobewertungen und Expertenunterstützung helfen dem Team, fundierte Entscheidungen zu treffen.
- Attraktivität als Arbeitgeber: Kandidaten fragen im Recruiting häufig nach der Möglichkeit, aus dem Ausland zu arbeiten - ein echter Wettbewerbsvorteil.
“WorkFlex bietet uns eine zentrale, automatisierte Plattform für flexibles Arbeiten aus dem Ausland und die Expertenunterstützung, um stets compliant zu bleiben.”
— Liska Kürten, Talent Acquisition & People Operations Partner, EGYM
Schlusswort
Für uns ist WorkFlex eine unschätzbar wertvolle Investition. Die Plattform vereinfacht Anfragen für das Arbeiten aus dem Ausland, bietet schnelle Expertenunterstützung und hilft uns, stets compliant zu bleiben – während sie gleichzeitig einen Benefit bietet, den Kandidat:innen im Recruiting wirklich schätzen.
— Liska Kürten, Talent Acquisition & People Operations Partner, EGYM

1.000 Reisen pro Jahr managen: Wie Urban Sports Club die globale Mobilitäts-Compliance automatisiert hat

1.000 Reisen pro Jahr managen: Wie Urban Sports Club die globale Mobilitäts-Compliance automatisiert hat
🔍 ÜBER URBAN SPORTS CLUB
Europas führende Wellbeing-Plattform erfüllt die Anforderungen einer globalen Belegschaft
Urban Sports Club ist Europas größte und flexibelste Sportplattform und bietet Zugang zu über 50 verschiedenen Aktivitäten, von Schwimmen und Boxen bis hin zu Pilates und Bouldern. Das Unternehmen ist in acht europäischen Märkten aktiv, darunter Deutschland, Schweiz, Österreich, Niederlande, Iberien, Frankreich und Belgien, und bringt Wohlbefinden sowohl zu B2C-Nutzern als auch zu Unternehmenskunden.
Mit einer international vielfältigen Belegschaft erhielt Urban Sports Club zunehmend Anfragen von Mitarbeitenden, die Arbeit mit Familienbesuchen im Ausland verbinden wollten. Chief People Officer Sandra Strauss erklärt: „Wir bekommen viele Anfragen. Können wir nicht Zeit mit unseren Familien verbringen und das mit der Arbeit kombinieren?“
🔥 HERAUSFORDERUNG
Compliance-Komplexität managen und gleichzeitig Geschäftsentwicklung und Mitarbeiterflexibilität unterstützen
- Hoher manueller Verwaltungsaufwand: Das HR-Team bearbeitete A1-Bescheinigungen manuell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus Deutschland zu Geschäftsreisen und Workations aufbrachen. „Das war ein sehr manueller Prozess. Hohe Arbeitslast, zeitaufwendig“, so Strauss. Bei spontanen Reisen führte dies zu erheblichen Verzögerungen.
- Geografische Einschränkungen: Obwohl es Mitarbeitende mit Familien weltweit gab, beschränkte das Unternehmen Work-from-anywhere-Reisen ausschließlich auf Europa. „Wir haben viele Anfragen von außerhalb Europas erhalten und mussten sie immer ablehnen. Das hat die Leute natürlich sehr unglücklich gemacht. Und es wirkte unfair“, erinnert sich Strauss, insbesondere für Mitarbeitende mit Visumspflicht.
- Unsicherheit bei der Compliance: Das Team war unsicher im Hinblick auf rechtliche Vorgaben, Sozialversicherung und Betriebsstättenrisiken. „Es gibt viele Unklarheiten rund um Gesetze, Sozialversicherung und Betriebsstätten. Wie können wir das compliant umsetzen?“ erklärt Strauss. Bestehende Lösungen deckten nur in Deutschland ansässige Mitarbeitende ab, nicht aber die internationale Belegschaft.
- Mangelndes Tracking: Ohne entsprechende Systeme beantragten viele Mitarbeitende keine erforderlichen Bescheinigungen für Geschäftsreisen. Das HR-Team hatte dadurch nur sehr eingeschränkte Transparenz über die tatsächlichen Reiseströme.
🎉 LÖSUNG
WorkFlex bietet umfassendes globales Compliance-Management
Nach einer Marktanalyse und Gesprächen mit anderen Berliner Scale-ups entdeckte Urban Sports Club WorkFlex - eine Lösung, die ihre internationalen Anforderungen abdeckte:
- Globale Abdeckung von Tag eins an: Anders als andere Anbieter, die nur für in Deutschland ansässige Mitarbeitende funktionierten, bot WorkFlex „die globale Lösung, die wir brauchten“ und ermöglichte weltweite Workations für Mitarbeitende in allen internationalen Märkten, in denen USC tätig ist. Genau diese Flexibilität hatten sich die Teams schon lange gewünscht. Über Workations hinaus unterstützt die globale Reichweite der WorkFlex-Lösung auch Geschäftsreisen in die unterschiedlichsten Länder - mit Compliance-Sicherheit, unabhängig von Herkunft oder Zielort.
- Nahtlose API-Integration: Die Plattform verbindet sich direkt mit dem HRIS und dem Reisesystem von Urban Sports Club. „Es gibt eine API zu unserem HRIS, was wirklich sehr wichtig war. Und es gibt auch eine API zu unserem Reisetool Egencia“, erklärt Strauss.
- Benutzerfreundliche Oberfläche: Die intuitive Plattform erleichterte die Einführung erheblich. „Die Oberfläche ist sehr benutzerfreundlich, dadurch wirkte alles sehr reibungslos und einfach.“
- Vollständige Compliance-Abdeckung: WorkFlex deckt alle Aspekte ab - von A1-Bescheinigungen bis zu Visa-Guidelines -und bietet damit genau die Sicherheit, die das HR-Team benötigte.
"Als wir WorkFlex zum ersten Mal gesehen haben und verstanden haben, dass es wirklich die globale Lösung bietet, die wir brauchten, waren wir sofort überzeugt."
– Sandra Strauss, Chief People Officer at Urban Sports Club
🎯 VORTEILE
Mehr Mitarbeiterzufriedenheit und höhere Effizienz
Die Einführung von WorkFlex hat Urban Sports Club deutliche Vorteile gebracht:
- Mitarbeiterzufriedenheit: Als bei einem All-Hands-Meeting globale Workations angekündigt wurden, war die Reaktion sofort spürbar: „Wir haben lauter Emoji-Herzen bekommen … für eine Minute lang. Überall nur Herzen, weil alle so glücklich waren. Plötzlich schien es, als gäbe es keine Grenzen mehr.“
- Skalierbarkeit: In den letzten 12 Monaten hat Urban Sports Club fast 900 Geschäftsreisen und Workations abgewickelt – ein Volumen, das mit manuellen Prozessen unmöglich gewesen wäre.
- Weniger Compliance-Sorgen: „Wir denken nicht mehr ständig über Compliance nach, weil wir uns mit dem System sicher fühlen, sowohl bei Geschäftsreisen als auch bei Workations“, sagt Strauss. Der automatisierte Prozess bedeutet: „Wir müssen uns einfach nicht mehr darum kümmern.“
- Wichtiger Beitrag zur Mitarbeiterbindung: Die Workation-Policy ist zu einem der wichtigsten Benefits im Unternehmen geworden. „Das ist definitiv etwas, das Leute bei uns hält, weil es ein Benefit ist, den nicht jedes Unternehmen seiner Belegschaft bietet.“
- Enorme Zeitersparnis: „Das HR-Team wurde von einem großen Teil seiner Arbeitslast entlastet, was großartig ist.“ Die manuelle Arbeit, die früher für fast 1.000 Reisen nötig war, wurde komplett eliminiert.
„In den letzten 12 Monaten hatten wir fast 900 Geschäftsreisen und Workations. Wenn man über den manuellen Aufwand nachdenkt, der für fast tausend Reisen nötig wäre, erkennt man sofort, wie viel Arbeit eingespart wurde. Es hat sich absolut gelohnt. Machen Sie es einfach.“
– Sandra Strauss, Chief People Officer at Urban Sports Club

Die Balance zwischen Flexibilität und Compliance: Pantheons strategischer Ansatz für das Arbeiten aus dem Ausland

Die Balance zwischen Flexibilität und Compliance: Pantheons strategischer Ansatz für das Arbeiten aus dem Ausland
🔎 ÜBER PANTHEON
Strukturierte Flexibilität in einer Arbeitswelt nach der Pandemie
Während der Pandemie erzielte Pantheon, eine führende Investmentfirma im Bereich Private Markets, über zwei Jahre mit überwiegend remote Arbeit herausragende Geschäftsergebnisse. Dies zeigte, dass außergewöhnliche Leistungen auch in einem rein remote Setup möglich sind. Dieser Erfolg verdeutlichte das Potenzial flexibler Arbeitsmodelle. Nach COVID wollte Pantheon seinen Ansatz für hybrides Arbeiten und internationale Remote-Arbeit weiter formalisiert ausbauen. Mit Hauptsitz im Vereinigten Königreich und einer starken Präsenz in den USA und Asien suchte das Unternehmen eine Lösung, die mit seiner hybriden Arbeitsphilosophie übereinstimmt und gleichzeitig die Komplexität internationaler Remote-Arbeit adressiert.
🔥 HERAUSFORDERUNGEN
Mitarbeiterflexibilität mit regulatorischer Compliance in Einklang bringen
Pantheon stand bei der Einführung seines Programms „Arbeiten aus dem Ausland“ vor mehreren Herausforderungen:
- Anpassung nach der Pandemie: Viele Mitarbeitende hatten bereits während COVID aus dem Ausland gearbeitet. Die Nachfrage nach internationaler Arbeitsflexibilität stieg weiter, insbesondere für Familienbesuche und längere Aufenthalte an Urlaubszielen.
- Regulatorische Komplexität: Das Unternehmen musste Risiken wie die Gefahr einer permanenten Betriebsstätte, Gehaltsabrechnungsrisiken, steuerliche Implikationen und die Einhaltung von Vorschriften in mehreren Jurisdiktionen managen.
- Kosten für rechtliche Beratung: Es stellte sich heraus, dass es finanziell nicht tragbar war, für jede einzelne Anfrage bezüglich „Arbeiten aus dem Ausland“ individuelle rechtliche, steuerliche und compliance-technische Beratung zu erhalten.
🎉 LÖSUNG
WorkFlex als Grundlage für das temporäre Arbeiten aus dem Ausland
Pantheon entschied sich, WorkFlex als zentrale Lösung für das Programm "Temporäres Arbeiten aus dem Ausland" einzuführen, aufgrund der folgenden Vorteile:
- Umfassende Risikoanalyse: Die intuitiven Risikoberichte ermöglichen es, potenzielle Probleme in verschiedenen Jurisdiktionen schnell zu erkennen und zu bewerten.
- Kosten-effizientes Compliance-Management: WorkFlex bietet eine skalierbare Lösung zur Verwaltung der Compliance für internationale Arbeitsmodelle, ohne dass für jede Anfrage eine individuelle rechtliche Beratung erforderlich ist.
- Optimierte Prozesse: Durch die Integration von Single Sign-On und einer benutzerfreundlichen Plattform konnte Pantheon einen effizienten Genehmigungsworkflow zwischen Mitarbeitenden, Managern und der HR-Abteilung etablieren.
Die Berichte zur Risikobewertung, die wir aus dem System erhalten, sind sehr benutzerfreundlich und klar strukturiert. Sie helfen uns, Risikofaktoren schnell zu identifizieren und erleichtern uns die Arbeit im HR-Bereich erheblich.
James Conradi, Head of HR, EMEA & APAC bei Pantheon Ventures
🎯 ERGEBNISSE
Verbesserte Mitarbeiterzufriedenheit und gesteigerte Effizienz
Die Einführung von WorkFlex brachte Pantheon erhebliche Vorteile:
- Bessere Work-Life-Balance: Mitarbeitende können ihre Aufenthalte in Urlaubszielen verlängern oder mehr Zeit mit der Familie im Ausland verbringen, während sie ihre beruflichen Verpflichtungen weiterhin erfüllen.
- Stärkung der Employee Value Proposition (EVP): Das Programm hat Pantheons EVP im Bereich hybrides Arbeiten wertvoll ergänzt – besonders in einer Branche, die traditionell höhere Anforderungen an Büropräsenz stellt.
- Risikominderung: Die Plattform bietet durch umfassende Risikoanalysen und Versicherungsschutz ein hohes Maß an Sicherheit.
WorkFlex hat vergleichsweise niedrige Kosten, aber einen erheblichen Einfluss. In Bezug auf Engagement und Mitarbeitendenbindung ist die Möglichkeit, aus dem Ausland zu arbeiten, zusammen mit unserem etablierten hybriden Arbeitsmodell ein echter Vorteil. Es hat bei Pantheon einen großen Unterschied gemacht.
James Conradi, Head of HR, EMEA & APAC at Pantheon Ventures

Vereinfachte Visabearbeitung: Die Reise von Quest One mit WorkFlex

Vereinfachte Visabearbeitung: Die Reise von Quest One mit WorkFlex

Stärkung globaler Talente: Wie London & Partners mit einer Work-from-anywhere-Richtlinie neue Maßstäbe setzt

Stärkung globaler Talente: Wie London & Partners mit einer Work-from-anywhere-Richtlinie neue Maßstäbe setzt
🔎 ÜBER LONDON & PARTNERS
Effektives Compliance- und Prozessmanagement für die erfolgreiche Umsetzung einer Work-from-anywhere-Richtlinie
2022 führte London & Partners, eine Wachstumsagentur aus London, eine Richtlinie ein, die es Mitarbeitenden ermöglicht, vorübergehend von überall aus zu arbeiten – auch bekannt als „Workations“. Diese Initiative entstand, während der Covid-Pandemie, als viele internationale Mitarbeitende den Wunsch äußerten, mehr Zeit mit ihren Familien im Ausland zu verbringen, während sie weiterhin arbeiten konnten. Um diese neue Arbeitsweise zu unterstützen und die Einhaltung von Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften sicherzustellen, suchte London & Partners nach einer Lösung, die diese Prozesse effizienter gestaltet. WorkFlex erwies sich als die ideale Lösung.

🔥 HERAUSFORDERUNG
Compliance-Herausforderungen und der Bedarf an einer klaren Richtlinie
Mit der steigenden Nachfrage nach Workations stand London & Partners vor mehreren Herausforderungen:
- Fehlende Work-from-anywhere-Richtlinie: Der Anstieg der Anfragen für mobiles Arbeiten im Ausland verdeutlichte die Notwendigkeit einer offiziellen Richtlinie, um unzulässige Reisen, sogenannte ‚Hush-Trips‘, zu verhindern – Fälle, in denen Mitarbeitende ohne Genehmigung vorübergehend aus dem Ausland arbeiten. Solche inoffiziellen Reisen können erhebliche Compliance-Risiken und betriebliche Schwierigkeiten verursachen.
- Mangelnde Transparenz für Führungskräfte: Es war entscheidend, dass Führungskräfte jederzeit über den Aufenthaltsort ihrer Mitarbeitenden informiert sind, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
- Komplexe Compliance-Anforderungen: London & Partners benötigte eine Lösung, die die komplexen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Arbeit in verschiedenen Ländern effektiv bewältigt.
🎉 LÖSUNG
WorkFlex: Effizientes und sicheres Management von Workations
Um die Herausforderungen unkontrollierter Compliance und mangelnder Transparenz bei den Auslandsaufenthalten der Mitarbeitenden zu meistern, führte London & Partners WorkFlex zur effektiven Verwaltung von Workations ein.
London & Partners entschied sich für WorkFlex aufgrund folgender Vorteile:
- Detaillierte Risikobewertungen: Die Plattform bietet detaillierte Risikobewertungen für Reiseziele weltweit und stellt die Einhaltung sowohl lokaler als auch internationaler Vorschriften sicher.
- Benutzerfreundlichkeit: Das intuitive Dashboard ermöglicht eine einfache Bedienung für sowohl Mitarbeitende als auch Führungskräfte.
- Effiziente Richtlinienverwaltung: WorkFlex vereinfacht die Verwaltung der Unternehmensrichtlinie für Workations und sorgt für Transparenz darüber, von wo die Mitarbeitenden arbeiten
🎯 VORTEILE
Höhere Zufriedenheit, mehr Eigenverantwortung und gesteigerte Attraktivität für Talente
Die Möglichkeit, von überall aus zu arbeiten, fand bei den Mitarbeitenden von London & Partners großen Anklang.
Das Feedback zur Work-from-Aanywhere-Richtlinie war durchweg positiv. Unsere Mitarbeitenden haben das Gefühl, dass wir wirklich flexible Arbeitsbedingungen bieten. Es wird von allen sehr geschätzt. Auch unser CEO nutzt WorkFlex , was großartig ist! Wir fördern es, weil wir wirklich glauben, dass es nicht nur die Work-Life-Balance verbessert, sondern auch Stress reduziert.
– Linda Adams-Avornyo, HR Business Partner bei London & Partners
Die flexible Arbeitsplatzgestaltung hat folgende positive Auswirkungen:
- Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit: Mitarbeitende berichten von höherer Zufriedenheit und einer besseren Work-Life-Balance.
- Gestärktes Vertrauen und mehr Eigenverantwortung: Flexible Arbeitsmöglichkeiten fördern das gegenseitige Vertrauen und die Eigenverantwortung – beides entscheidende Faktoren für das Engagement der Mitarbeitende
- Attraktivität für Top-Talente: Bewerberinnen und Bewerber geben häufig an, dass das WorkFlex-Programm ein ausschlaggebender Grund für ihre Entscheidung war, sich zu bewerben.
Wenn wir Kandidaten fragen, was sie an London & Partners gereizt hat, sagen sie: ‚Ihre Benefits! Insbesondere die Nutzung von WorkFlex. Das spricht sich herum!
– Linda Adams-Avornyo, HR Business Partner at London & Partners
Die Einführung von WorkFlex bei London & Partners hat sich als großer Erfolg erwiesen. Die Plattform ermöglicht nicht nur ein effizientes Management von Workations, sondern minimiert auch Compliance-Risiken. Dadurch können Mitarbeitende und Führungskräfte mit einem Gefühl der Sicherheit und Zuversicht arbeiten.

Wie forto in über 45 Ländern 100% compliant mobil arbeitet

Wie forto in über 45 Ländern 100% compliant mobil arbeitet
Über forto
forto ist ein Unternehmen, das sich auf digitale Lieferketten spezialisiert hat. Die Technologien der forto-Plattform decken den gesamten Prozessablauf ab, von Angebot, Buchung, Dokumentenverwaltung, Tracking und Tracing bis hin zu proaktiver Ausnahmenbearbeitung und Analyse. forto hat global um die 800 Mitarbeitende mit 62 Nationalitäten. Deutsch, Chinesisch, Indisch sind die meisten. Mit dem Hauptsitz in Berlin, beschäftigt das Unternehmen derzeit über Mitarbeitende an 17 Standorten in Europa und Asien, mit Büros in Mailand, Ho-Chi-Minh-Stadt, Singapur, Hongkong und Shanghai.
Seit Corona bietet das Unternehmen seinen Mitarbeitenden die Möglichkeit, flexibel von verschiedenen Standorten aus zu arbeiten – auch temporär im Ausland.
forto’s „Remote Work“ Richtlinie:
forto legt Wert darauf, dass Remote Work und Urlaub getrennte Konzepte sind, weswegen Forto anstatt des Begriffs Workations „Remote work“ oder sogar – passend zum Tool - „Workflexing“ benutzt.
forto erlaubt „workflexing“ derzeit 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr in Ländern, die von Berlin aus gesehen maximum plus minus vier Stunden Zeitunterschied haben, damit die Leute trotzdem halbwegs in der regulären Arbeitszeit anwesend sind. Wenn das Heimatland jetzt dann doch ein bisschen weiter weg als diese vier Stunden ist, dann gibt es auch in Absprache mit dem Manager Ausnahmen. Alle Mitarbeitenden, die in den europäischen Ländern angestellt sind, können WorkFlex nutzen - also auch Praktikanten und Werkstudenten.
🔥 Challenge
Seit der Pandemie hat forto mobiles Arbeiten im Ausland angeboten, damit ihre Mitarbeitenden sicher von ihren Heimatländern arbeiten können - aber nur innerhalb der Europäischen Union. Mitarbeitende, aus anderen Ländern, fühlten sich zurecht ungerecht behandelt, was forto bewegt hat sich nach einer externen Lösung umzusehen. Denn es war klar, dass dieser Benefit nicht mehr wegzudenken ist. Erstens, forto hat gesehen, wie hoch die Nachfrage war. Mitarbeitende haben Remote Work Abroad aktiv bei HR nachgefragt und auch immer mal wieder angestoßen. Zweitens, forto hat den hohen Stellenwert gesehen. Mitarbeitende haben ihnen aktiv für die Möglichkeit gedankt, dass sie von ihren Familien arbeiten konnten. Und drittens, weil es einfach funktioniert. Die Mitarbeiter haben von dort gute Arbeit gemacht und haben sich wohl gefühlt.
Um aber auch Remote Work außerhalb der Europäischen Union anzubieten und dabei die Compliance und rechtlichen Aspekte im Auge zu behalten, war forto auf externe Hilfe angewiesen. Vor der Einführung von WorkFlex hatten sie Schwierigkeiten, klare Antworten auf Fragen zu finden, wie beispielsweise Steuern, Versicherungen und arbeitsrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Remote Work außerhalb der EU.
- Wer zahlt wo Steuern?
- Wie ist das mit der Versicherung?
- Wie lange darf der Mitarbeiter im Ausland sein?
- Gilt das Arbeitsrecht jetzt aus Deutschland oder aus einem anderen Land?
- Wer haftet dann falls doch mal was schiefgehen sollte?
All diese Fragen konnten durch die WorkFlex Software und das „No-Risk“ Konzept beantwortet werden
💡Lösung
Im Juni 2023 implementierte forto WorkFlex, um Mitarbeitenden auch außerhalb der EU die Möglichkeit zu geben, von ihrem Heimatland aus zu arbeiten. WorkFlex ermöglichte es dem Unternehmen, klare Richtlinien für Remote Work festzulegen, Compliance zu gewährleisten und den Mitarbeitenden einen strukturierten Prozess für kurzfristige Arbeitsaufenthalte im Ausland anzubieten. Die Einführung erfolgte nach einer gründlichen Evaluierung verschiedener Anbieter, wobei WorkFlex als einziges überzeugte aufgrund des kompletten Pakets:
Neben klaren Einschätzungen zu den Compliance-Risiken für jeden individuellen Antrag, bot WorkFlex
1. Haftung: Im Falle von Komplikationen, übernahm WorkFlex die finanzielle Haftung sowie professionelle Unterstützung bei Behördengängen. Dies verlieh forto die Gewissheit, Mitarbeitende problemlos weltweit entsenden zu können, ohne sich um rechtliche Stolpersteine sorgen zu müssen.
2. Automatische Ausstellung von A1-Bescheinigungen: WorkFlex übernahm alle komplexen Compliance-Aufgaben wie die Erstellung von A1-Bescheinigungen oder CoC.
3. Auslandskrankenversicherung: WorkFlex sichert automatisch für jeden Mitarbeitenden eine Reisekrankenversicherung von der "Hallesche Krankenversicherung", die unbegrenzten medizinischen Schutz, inklusive Covid-19-Deckung und Rücktransport aus sämtlichen Ländern sichert. Das Team übernimmt Antragstellung, Kommunikation und Management der Versicherung während des gesamten Reisezeitraums.
4. 24/7 Hotline bei WorkFlex: WorkFlex bietet eine rund um die Uhr verfügbare Hotline für alle Anliegen, wie Unfälle, Fragen, Compliance Probleme, was forto als großen Vorteil gesehen hat.
5. Nutzerfreundliche Software: Ohne WorkFlex hatte forto keinen Überblick, wo alle Mitarbeitenden gerade sind, was katastrophale Konsequenzen haben kann. Nun kann forto auf einen Klick im Interface sehen, wo jeder Mitarbeitende ist, wie viele Tage diese schon im Ausland gearbeitet haben, und vieles mehr.
6. Beste Betreuung: forto‘s eigens zugeteilte Customer Success Managerin antwortet wahnsinnig schnell und hat forto super mit dem Tool vertraut gemacht. Bei der Townhall hat die Customer Success Managerin auch die Plattform gezeigt, was für alle Mitarbeitenden sehr hilfreich war.
7. Prüfung für alle Zielländer – und Nationalitäten: WorkFlex bildet alle Länder und Nationalitäten Kombinationen ab. So konnte forto WorkFlex auch ohne Probleme in ihren Niederlassungen in z.B. Spanien implementieren und auch hier z.B. den Südamerikanern Arbeiten in deren Heimatländern anbieten.
📈 Positive Auswirkungen und erzielte Vorteile:
Der Erfolg der Einführung von WorkFlex bei forto zeigt sich in
- Zeit- und Ressourcenersparnis: Die Nutzung von WorkFlex erwies sich als einfach und effizient, sowohl für die Mitarbeiter als auch für das HR-Team. Die Compliance-bezogenen Herausforderungen wurden durch die Zusammenarbeit mit WorkFlex erfolgreich bewältigt.
- Entlastung des HR-Teams: Vorher war nicht einmal wirklich die Zeit, um A1 Bescheinigungen auszustellen. Jetzt braucht das People Ops Team nicht mehr als eine Minute per Request, da die gesamte Arbeit an WorkFlex outgesourced wurde.
- Steigerung der Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit: Die Einführung von WorkFlex wurde von den Mitarbeitern positiv aufgenommen. Durch die klaren Richtlinien und die Möglichkeit, bis zu 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr im Ausland zu arbeiten, konnte forto die Bedürfnisse seiner globalen Belegschaft besser erfüllen. Die Mitarbeiter schätzten die Flexibilität und die Verbindung von Arbeit und Reisen, insbesondere wenn es darum ging, ihre Familien im Heimatland zu besuchen.
- Erfolg bei der Rekrutierung: forto erlebte einen verringerten administrativen Aufwand und eine positive Resonanz sowohl im Unternehmen als auch während des Einstellungsprozesses, wobei Remote Work – abroad - als entscheidendes Kriterium für potenzielle Mitarbeiter herausgestellt wurde.
"Auf einer Skala von eins bis fünf- mit fünf am wichtigsten - würde ich Remote Work Abroad definitiv bei fünf einordnen, weil Mitarbeiter danach gefragt haben und auch im Vorstellungsprozess aktiv danach gefragt wird und scheinbar sogar die Entscheidung getroffen wird, ob Remote Work abroad angeboten wird. Seit der Pandemie hat sich das einfach geändert, die Nachfrage nach mobilem Arbeiten im Ausland ist groß und wird es auch in Zukunft weiter sein.“
Carolin Braband, Team Lead People Operations bei forto
Remote work bei Forto:
Das forto Team hat bereits aus 45 verschiedenen Zielländern 3669 Tage (= mehr als 10 Jahre) gearbeitet. Mehr als jeder fünfte Antrag betraf Inder, die von Indien aus zurückkehren und arbeiten wollten.

Insgesamt hat die Einführung von WorkFlex bei forto zu einer verbesserten Mitarbeiterzufriedenheit, einem geringeren administrativen Aufwand und einer gesteigerten Attraktivität für potenzielle Mitarbeiter geführt. Die Einführung von WorkFlex führte zu einer hybriden Arbeitskultur bei forto, bei der Mitarbeiter die Möglichkeit haben, flexibel zwischen Homeoffice und Büro zu wählen. Dieses hybride Modell wird positiv aufgenommen und soll im kommenden Jahr weiterentwickelt werden, um die Bedürfnisse der Mitarbeiter zu berücksichtigen.
forto ist überzeugt, dass hybride Arbeitsmodelle und die Möglichkeit von Remote Work die Zukunft der Arbeit gestalten werden.
Workations für den Heimatbesuch: Wie AutoScout24 mit WorkFlex Compliance und Kosten optimiert
Workations für den Heimatbesuch: Wie AutoScout24 mit WorkFlex Compliance und Kosten optimiert
Über AutoScout24
AutoScout24 ist bekannt als Online-Plattform für den Kauf und Verkauf von neuen und gebrauchten Autos. Obwohl die Plattform ursprünglich auf den deutschen Markt ausgerichtet war, hat AutoScout24 seine Präsenz international erweitert. Diese globale Ausrichtung spiegelt sich auch in der Vielfalt seiner Belegschaft wider, die gerne auch von ihren Heimatländern Homeoffice machen wollten. Aus diesem Grund ermöglicht AutoScout24 seinen Mitarbeitenden seit der Pandemie das weltweite Arbeiten – das sogenannte"Working from Anywhere". Dabei stieß AutoScout24 allerdings auf viele Herausforderungen, besonders im Hinblick auf Compliance
🔥 Herausforderung
Vor der Einführung von WorkFlex im September wurde das Arbeiten von überall aus während der Pandemie informell intern abgewickelt. Die Herausforderung bestand darin, eine strukturierte Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der Mitarbeiter weltweit entsprach und gleichzeitig die Einhaltung der Vorschriften sicherstellte. Denn noch kämpfte AutoScout24 mit:
- Unstrukturierter Ansatz: AutoScout24 wollte das Arbeiten von überall strukturierter gestalten, insbesondere nachdem informelles Arbeiten von überall aus während der Pandemie die Norm war. WorkFlex bot eine Lösung, um diese Flexibilität auf organisierte Weise zu ermöglichen.
- Mangelndes internes Know-how: AutoScout24 versuchte zunächst, flexibles Arbeiten von überall intern zu organisieren. Das Unternehmen erkannte jedoch, dass dies ein erheblicher Aufwand war und dass die internen Mitarbeiter nicht über das erforderliche Fachwissen verfügten. Die Entscheidung für WorkFlex wurde getroffen, um diese Herausforderungen zu bewältigen und externe Unterstützung zu erhalten.
- Vielfältige Mitarbeiterbedürfnisse: AutoScout24 beschäftigt Mitarbeiter aus 55 verschiedenen Nationalitäten. Viele Mitarbeiter hatten den Wunsch, in ihre Heimatländer zurückzukehren und von dort aus zu arbeiten. WorkFlex ermöglichte es, diesen unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Im September führte AutoScout24 WorkFlex ein, um globales mobiles Arbeiten effizienter zu gestalten.
💡 Lösung
Nach einer sorgfältigen Auswahl von Anbietern entschied sich das Unternehmen aus den folgenden Gründen für WorkFlex:
- Fortgeschrittener Status: AutoScout24 betonte, dass WorkFlex, obwohl es noch als Start-Up gilt, im Vergleich zu anderen Anbietern in dem Bereich deutlich weiter entwickelt war. Die Plattform war in der Lage, umfassende Dienstleistungen anzubieten, die den globalen Anforderungen von AutoScout24 gerecht wurden.
- Weltweite Abdeckung: WorkFlex bot AutoScout24 die Möglichkeit, nicht nur europäische, sondern weltweite Workations anzubieten – für alle Nationalitäten und alle Niederlassungen. Dies war AutoScout24 aufgrund ihrer diversen Belegschaft besonders wichtig. Die Integration der Niederlande war ebenso erfolgreich wie die Berücksichtigung von Mitarbeitern mit 55 verschiedenen Nationalitäten.
- Eliminierung von Compliance-Risiken: AutoScout24 hat erkannt, dass internationale Workations mit erheblichen Risiken im Bereich Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht verbunden ist. Die Entscheidung für WorkFlex wurde getroffen, um diese Risiken zu minimieren und externes Fachwissen in Anspruch zu nehmen. Besonders das No-Risk Konzept, dass WorkFlex Haftung übernimmt, überzeugte AutoScout24. Die im Preis enthaltene Reisekrankenversicherung war ein weiterer wichtiger Faktor, der für WorkFlex ausschlaggebend war.
- Gute Kommunikation und Support: AutoScout24 lobte die gute Zusammenarbeit mit WorkFlex, die schnelle Reaktion auf Fragen und den 24/7 Support, auch bei den nur selten auftretenden Problemen.
- Einfache Integration und Anwendungsfreundlichkeit: Die Zusammenarbeit mit WorkFlex wurde als unkompliziert und benutzerfreundlich beschrieben. Sowohl die Vorbereitung als auch die fortlaufende Betreuung wurden positiv hervorgehoben.
📈 Positive Auswirkungen und erzielte Vorteile:
AutoScout24 hat seine "Working from Anywhere" Unternehmensrichtlinie entwickelt, welche besagt, dass Mitarbeitende bis zu 10 Arbeitstage weltweit arbeiten können.
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Der Erfolg der Implementierung von WorkFlex bei AutoScout24 wurde ersichtlich an:
1. Weltweite Zielländer: Durch die Einführung von WorkFlex können Mitarbeiter weltweit arbeiten. Dies ermöglicht es den Mitarbeitern, in ihre Heimatländer zurückzukehren und von dort aus zu arbeiten. Die Herausforderung der rechtlichen Komplexität wurde durch WorkFlex bewältigt. Seit September haben AutoScout24 Mitarbeitende bereits aus 20 verschiedenen Ländern weltweit gearbeitet. 57% der Trips ging in Nicht-EU Länder. Die Top Zielländer waren nicht die typischen Urlaubsländer, sondern -passend zur diversen Belegschaft – Indien, USA, Türkei, Griechenland und Südafrika.

2. Strukturierter Rahmen: Vor der Einführung von WorkFlex wurde das Arbeiten von überall aus aufgrund der Pandemie eher informell abgewickelt. Nachdem entschieden wurde, einen strukturierteren Ansatz zu verfolgen, wurde WorkFlex als Lösung eingeführt.
3. Mehr Flexibilität für Mitarbeiter: WorkFlex ermöglicht es den Mitarbeitern, bis zu zehn Arbeitstage im Ausland zu arbeiten. Dies ist besonders relevant fürMitarbeiter mit 55 verschiedenen Nationalitäten bei AutoScout24, die oft in ihre Heimatländer zurückkehren möchten.
4. Wohlbefinden der Mitarbeiter und Work-Life-Balance: Die Workations-Richtlinie wirkte sich positiv auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aus, insbesondere für ausländische Arbeitnehmer, die ihre Auslandsaufenthalte verlängern konnten, ohne ihr Urlaubsbudget aufzubrauchen. Die Flexibilität, die Workations bot, trug zu einer gesünderen Work-Life-Balance bei.
5. Entlastung der Personalabteilung: Die Expertise und Unterstützung vonWorkFlex haben den internen Aufwand immens reduziert, insbesondere imZusammenhang mit Formularen, Genehmigungen und Anfragen für nichteuropäischeAuslandsaufenthalte. WorkFlex automatisiert viele dieser Prozesse bzw. übernimmt die Ausstellung aller relevanten Dokumente wie A1-Bescheinigungen, CoC, Reiseversicherung
6. Kosteneinsparungen: AutoScout24 spart durch die Nutzung vonWorkFlex in mehreren Bereichen Kosten ein:
- Externe Beratungskosten: Vor der Einführung von WorkFlex hat AutoScout24 oft externe teure Beratungsfirmen fürFragen im Zusammenhang mit Lohnsteuer, Sozialversicherungsrecht und anderen rechtlichen Aspekten beauftragt. Durch die Zusammenarbeit mit WorkFlex können diese Kosten reduziert werden, da die Plattform spezialisierte Expertise bietet. Vor der Implementierung von WorkFlex beauftragte AutoScout24 häufig externe teure Beratungsfirmen für Fragen im Zusammenhang mit Lohnsteuer, Sozialversicherungsrecht und anderen rechtlichen Aspekten. Durch die Zusammenarbeit mit WorkFlex können diese Kosten reduziert werden, da die Plattform spezialisiertes Fachwissen bietet.
- Formularkosten: Die Nutzung von WorkFlex eliminiert die Notwendigkeit, aufwendige Formulare fürinternationale Einsätze manuell zu erstellen und zu verwalten. Dies spart nicht nur Papier- und Druckkosten, sondern auch die Zeit, die Mitarbeiter für das Ausfüllen dieser Dokumente benötigen.
- Zeit- und Kostenersparnis für HR und Mitarbeiter: Die Mitarbeiter von AutoScout24 benötigen weniger Zeit, um Genehmigungen für internationale Einsätze zu erhalten, da der Prozess durch WorkFlex rationalisiert wird. Dies führt zu einer insgesamt effizienteren Nutzung der Arbeitszeit.
"Die Zusammenarbeit mit WorkFlex ist äußerst positiv. Die Vorbereitung, der Support und die Benutzerfreundlichkeit des Tools sind hervorragend. Die Flexibilität von WorkFlex, alle Länder einzubeziehen und der kontinuierliche Support trugen wesentlich zum Erfolg bei. Die Automatisierung von Prozessen, wie z.B. dem Bewerbungsprozess und der Kommunikation mit den Mitarbeitern, führte zu erheblichen Zeit- und Kosteneinsparungen für AutoScout24"
Katrin Paetzold - Senior HRBP bei AutoScout24
Die Fallstudie verdeutlicht den Erfolg von AutoScout24 durch die Integration von WorkFlex. Insgesamt hat WorkFlex dazu beigetragen, die internen Prozesse zu streamlinen, die Flexibilität der Mitarbeiter zu erhöhen und die Kosten für mobiles Arbeiten im Ausland per Trip zu reduzieren.

183 Workationtage pro Jahr: Die Erfolgsgeschichte von idealo im Employer Branding

183 Workationtage pro Jahr: Die Erfolgsgeschichte von idealo im Employer Branding
Über idealo
idealo, eine führende Online-Plattform für Preisvergleiche, stand vor der Herausforderung, ihre Richtlinie für „Workations“ oder mobiles Arbeiten im Ausland, zu verwalten und zu optimieren. Vor August 2022 ermöglichte idealo seinen 1050 Mitarbeitenden aus 60 verschiedenen Nationen, von jedem Standort aus zu arbeiten, verfügte jedoch nicht über ein strukturiertes Tool zur Verwaltung von Anfragen, was zu administrativen Herausforderungen und potenziellen Compliance-Risiken führte.
🔥 Herausforderung
Da die Nachfrage nach Workations im Ausland immer mehr zunahm, benötigte idealo eine umfassende Lösung, um
- den Prozess zu streamlinen & den Überblick zu behalten, von wo alle arbeiten
- einen geeigneten, offiziellen Rahmen für die Arbeit von überall zu formulieren
- Compliance-Risiken zu vermeiden
- die erforderlichen Unterlagen (PWD; A1; CoC usw.) zentral zu sammeln
- das Mitarbeitererlebnis zu verbessern
Das Unternehmen suchte nach einem Tool, das eine transparente Kommunikation ermöglicht und die Compliance Risiken effektiv bewertet. Darüber hinaus sah sich idealo mit folgenden Herausforderungen konfrontiert:
IT-Unterstützung für Mitarbeiter an entfernten Standorten, Probleme mit der Ausrüstung, und Pushback von abgelehnten Anfragen, insbesondere von Mitarbeitenden in der Ukraine und Russland. WorkFlex spielte eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung dieser Herausforderungen und der Festlegung klarer Grenzen für Workations.
💡 Lösung
Im August 2022 ging idealo eine HR Partnerschaft mit WorkFlex ein, um eine robuste Lösung für die Verwaltung der Workations zu implementieren, die den Mitarbeitenden die Flexibilität bietet, von jedem Standort weltweit aus zu arbeiten.
idealo entschied sich für WorkFlex wegen
- der Transparenz bei der Risikobewertung und schnelle Bearbeitung
- der einfach zu bedienenden Oberfläche mit effizienten Arbeitsablauf
- dem einzigartigen No-Risk Konzept d.h. das WorkFlex Haftung übernimmt bei Compliance Problemen
- der Reisekrankenversicherung, die automatisch für jeden im Ausland tätigen Mitarbeiter ausgestellt wird
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idealo's Workation Richtlinie
idealo hat eine der fortschrittlichsten Richtlinien, die es auf dem Markt gibt, da sie die gesetzliche Grenze von bis zu 183 Tagen widerspiegelt. idealo ermöglicht Workations von jedem Land aus solange es die Sicherheit zulässt. Bis zu 30 Tage pro Jahr innerhalb eines europäischen Landes werden automatisch genehmigt. Dann zwischen 31 und 90 Tagen pro Jahr aus einem beliebigen Land, wenn die WorkFlex-Bewertung gelb oder grün ist. Und dann, zwischen 91 und 182 Tagen, muss die Bewertung von WorkFlex grün sein, damit die Anfrage zugelassen wird.

📈 Positive Auswirkungen und erzielte Vorteile
Die Implementierung von WorkFlex hatte mehrere positive Auswirkungen für idealo:
1. Effizienz und Zeitersparnis: WorkFlex reduzierte die Verwaltungskosten und den Verwaltungsaufwand bei idealo erheblich. Durch die automatisierten Funktionen der Plattform, wie z. B. die Ausstellung von Versicherungsbescheinigungen, wurde manueller Papierkram überflüssig und der gesamte Prozess rationalisiert. Heute benötigt die Personalabteilung weniger als 3 Minuten pro Anfrage, während sie früher Stunden benötigte.
2. Transparenz und Mitarbeiterzufriedenheit: Die Transparenz des Risikobewertungsprozesses und die einfache Nachverfolgung des Antragsstatus über das WorkFlex-Portal verbesserten die Kommunikation und reduzierten die Notwendigkeit, dass sich Mitarbeitende nach dem Status ihrer Anträge erkundigen müssen.
3. Finanzieller Schutz: WorkFlex deckte die Haftung ab und gab sowohl den Mitarbeitenden als auch dem Arbeitgeber Sicherheit, was letztlich zum Erfolg von Workations beitrug. Außerdem ist der Arbeitnehmer automatisch über die Reisekrankenversicherung von WorkFlex krankenversichert, was keiner der wenigen bestehenden Wettbewerber angeboten hat.
4. Verbesserte Work-Life-Balance: Die Workation-Richtlinie wirkte sich positiv auf das Wohlbefinden der Mitarbeitenden und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aus, insbesondere für ausländische Arbeitnehmer, die ihren Auslandsaufenthalt verlängern konnten, ohne ihr Urlaubsbudget aufzubrauchen. Die von Workations gebotene Flexibilität trug zu einer gesünderen Work-Life-Balance bei.
5. Attraktivität als Arbeitgeber: Workations wurde zu einem wichtigen Bestandteil der externen Marketingstrategie von idealo und stärkte den Ruf des Unternehmens als mitarbeiterfreundliche Organisation, die individuelle Lebensstile unterstützt. Die vielen positiven Rückmeldungen der Bewerber unterstrichen die Attraktivität von idealo als Arbeitgeber.
Workations in Zahlen bei idealo
Seit August 2022 hat idealos 577 Aufträge in 64 Zielländern angefordert. 72% wurden genehmigt. In einem Jahr und 3 Monaten arbeitete idealos 11077 Arbeitstage im Ausland — das sind insgesamt über 30 Arbeitsjahre.
idealo bestätigt, dass diese Leistung aufgrund der vielfältigen, internationalen Belegschaft eine der höchsten Nutzungsraten in ihrem Benefit Portfolio aufweist. Die meisten Mitarbeitenden nutzen diesen Vorteil, um vom Heimatland ihrer Familie im Ausland aus zu arbeiten — ein Anwendungsfall, der bei einer Belegschaft aus über 60 Nationalitäten dominiert.

Für idealo ist klar, dass WorkFlex die beste Lösung auf dem Markt ist. Die Zusammenarbeit mit WorkFlex hat das Workation-Management für idealo grundlegend verändert und zu einem optimierten, effizienten und mitarbeiterfreundlichen Prozess gemacht. Durch die Bewältigung von Herausforderungen, die Verbesserung der Transparenz und die Bereitstellung finanzieller Absicherung spielte WorkFlex eine entscheidende Rolle dabei, Workations zu einem erfolgreichen und nachhaltigen Modell für idealo zu machen.

Jenseits der Grenzen: Wie Flix's 90+ Nationalitäten aus 80+ Ländern rechtskonform arbeiten

Jenseits der Grenzen: Wie Flix's 90+ Nationalitäten aus 80+ Ländern rechtskonform arbeiten
Über Flix
Für Flix, eines der führenden Unternehmen im Mobilitätssektor, ist das Konzept des "ortsunabhängigen Arbeitens" mehr als nur eine Unternehmensrichtlinie; es ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensidentität. Schließlich wäre es auch sehr widersprüchlich, wenn ein Unternehmen, das mit seinen FlixBussen und FlixTrains Menschen weltweit miteinander verbindet, seine eigenen Mitarbeitenden auf einen festen Standort beschränken würde.
Das Unternehmen hat den Mentalitätswechsel in der post-pandemischen Arbeitswelt frühzeitig erkannt und das Programm "work from manywhere" eingeführt. Seit dem 1. Juli 2022 haben Flix Mitarbeitende die Möglichkeit, von fast jedem Ort der Welt aus zu arbeiten - sei es im Garten ihrer Oma oder an einem Sandstrand.
🔥 Herausforderung
Am Ende der Pandemie befragte Flix seine Mitarbeitenden, ob sie gerne von überall aus arbeiten würden. Diese erste Umfrage ergab eine sehr hohe Nachfrage. In Anbetracht der Veränderungen, die die Pandemie in unserer Arbeitsweise mit sich brachte, und der Vielfalt in ihrem Team sah Flix eine große Chance, dieses Programm einzuführen.
Dies brachte jedoch neue Herausforderungen für Flix mit sich:
- Anpassung an die sich rasch ändernden Bedürfnisse der Arbeitnehmenden: Die rasche Ausbreitung von mobiler Arbeit im Ausland während der Pandemie hat bei den Mitarbeitenden ein Verlangen nach mehr Flexibilität geweckt. Dieser Mentalitätswandel - von überall aus arbeiten zu können - führte dazu, dass Flix versuchen musste, komplexe Compliance-Anforderungen, die sich noch nicht an die neue Arbeitsumgebung angepasst haben, mit dem zunehmenden Wunsch der Mitarbeitenden, von überall aus zu arbeiten, in Einklang zu bringen. Flix wusste, dass sie eine externe Lösung brauchten, um sicherzustellen, dass sie zu 100 % rechtskonform handeln.
Ein Verbot von mobiler Arbeit lag nicht im Interesse von Flix, da die internationale Belegschaft auch das Recht auf ein internationales Homeoffice einforderte und dies sowieso- auch ohne Genehmigung - getan hätte.
- Einhaltung von sich ständig ändernder Vorschriften und Gesetze: Die verschiedenen Arbeitsgesetze, Steuervorschriften und Sozialversicherungsbescheide war eine große Herausforderung für Flix. Obwohl die Firma über viel internes Fachwissen verfügte, wie z. B. eine Rechtsabteilung, eine Steuerabteilung und eine Personalabteilung, war dies ein neues Thema, für das niemand bereits Fachwissen erworben hatte.
- Komplexe internationale Belegschaft: Da die Mitarbeitenden aus über 90 verschiedenen Ländern stammen, wurden die rechtlichen Feinheiten der Steuergesetze, Arbeitsvorschriften und Visabestimmungen noch komplexer. Diese Vielfalt, insbesondere in Bezug auf Nicht-EU-Staatsangehörige, machte deutlich, dass Flix einen externen Compliance-Partner benötigte.
💡 Lösung
WorkFlex bot die erforderliche Lösung für diese Herausforderungen:
- Individuelle Risikobewertung: Das Tool von WorkFlex entsprach genau dem, was Flix brauchte, und schaffte ein Gleichgewicht zwischen Benefit und Compliance. WorkFlex' Compliance-Logik und der automatisierte Ansatz prüfen jede Work-from-anywhere-Anfrage einzeln und stellen sicher, dass Flix die Compliance-Vorschriften einhält, egal wo ein Mitarbeiter arbeiten möchte oder in welchem Land er auf der Gehaltsliste steht. Diese sorgfältige Prüfung ist entscheidend, da Flix Mitarbeitende aus vielen Ländern beschäftigt, für die jeweils eigene Regeln gelten.
- Benutzerfreundliche Plattform: Die WorkFlex Plattform vereinfacht den Prozess für Flix. Sie konsolidiert alle Anträge auf ortsunabhängige Arbeit, bereitet die erforderlichen Dokumente vor und sorgt unter anderem dafür, dass die Mitarbeitenden auch im Ausland ausreichend versichert sind.
- Aktuelles Compliance Fachwissen: Dank des Rechtsteams von WorkFlex muss Flix nicht ständig Änderungen der Rechtsvorschriften überwachen.
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📈 Ergebnisse
Flix hat seine "Working from Manywhere " Unternehmensrichtlinie entwickelt, welche besagt, dass Flix Mitarbeitende von überall aus arbeiten können. Bis zu 60 Tage in Ländern dürfen sie dies in Ländern mit geringem und mittlerem Risiko und fünf Tage in Ländern mit hohem Risiko.
Der Erfolg der Implementierung von WorkFlex bei Flix wurde ersichtlich an:
- Modernes Employer Branding: Durch das Angebot von Homeoffice im Ausland hat Flix sein Image als zukunftsorientierter Arbeitgeber gestärkt, der den modernen Bedürfnissen seiner Mitarbeitenden gerecht wird.
- Erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit: Das positive Feedback der Mitarbeitenden war ein Beweis für den Erfolg der Initiative. Die Möglichkeit, von verschiedenen Standorten aus zu arbeiten, sei es in der Heimatstadt oder am Strand, verbesserte die Work-Life-Balance erheblich und stärkte den Ruf von Flix als mitarbeiterorientiertes Unternehmen, das Wert auf Flexibilität legt.
- Leichtere Rekrutierung durch Wettbewerbsvorteile: Der Vorteil des ortsunabhängigen Arbeitens wurde zu einem bedeutenden Pluspunkt für potenzielle Mitarbeiter, der neue Bewerber anspricht. Insbesondere die Generation Z und internationale Talente zeigen während des Einstellungsprozesses großes Interesse an dem Arbeitsmodell.
- Verringerung des manuellen Aufwands: Dank WorkFlex können Mitarbeitende selbstständig von überall aus Workationanträge stellen. Die Personalabteilung wird nur noch für die endgültige Genehmigung benötigt, was ihren Aufwand auf weniger als 5 Minuten pro Antrag reduziert. Es wird keine Zeit benötigt, um die Einhaltung der Vorschriften selbst zu überprüfen oder ganze Rahmenwerke für Nicht-EU-Bürger zu erstellen.
- Einsparungen bei Kosten und Verwaltungsaufwand: Durch die Partnerschaft mit WorkFlex entfiel die Notwendigkeit umfangreicher Recherchen und Beratungen mit Steueranwälten, was indirekt zu erheblichen Kosteneinsparungen führte. Darüber hinaus verringerte sich durch die gestrafften Prozesse der Verwaltungsaufwand, sodass Flix seine Ressourcen für andere wichtige Projekte einsetzen konnte, anstatt sich um die sich ständig ändernden Compliance-Vorschriften für seine internationale Belegschaft kümmern zu müssen.
Zusammenfassung: Arbeiten von überall bei Flix mit WorkFlex
Insgesamt haben die Mitarbeiter von Flix seit dem Start von Work from Anywhere Unternehmensrichtlinie zeitweise aus über 80 verschiedenen Ländern rund um den Globus gearbeitet, wie die Karte zeigt. Allein in diesem Jahr arbeiteten die Flix-Mitarbeiter 1452 Tage lang aus 59 verschiedenen Ländern.
Die meisten Reisen wurden von indischen Arbeitnehmern beantragt (13,40 %), dicht gefolgt von Deutschen Staatsbürgern (8,87 %). Danach folgen brasilianische, US-amerikanische und ägyptische Beschäftigte mit den meisten Anträgen.
Die durchschnittliche Anzahl der Workationtage pro Jahr und Arbeitnehmer betrug 20-25 Tage. Damit liegt er immer noch unter dem von in der Flix' Unternehmensrichtlinie angegebenen Schwellenwert von 60 Tagen.
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Die Entscheidung von Flix für dieses Modell beruht im Wesentlichen auf einem starken Mitarbeiterengagement. Das Unternehmen möchte ein Umfeld schaffen, in dem sich die Mitarbeitenden wertgeschätzt und verstanden fühlen und stolz darauf sind, ein Teil des Unternehmens zu sein.
Flix glaubt fest an die Zukunft von mobilem Arbeiten im Ausland. Im Moment aber erlebt Flix immer noch einen großen Wettbewerbsvorteil, da der Benefit noch heraussticht.
Die Partnerschaft mit WorkFlex hat Flix in die Lage versetzt, diese Flexibilität auch auf Regionen wie Asien, Lateinamerika und Afrika auszudehnen und dabei die Einhaltung von Vorschriften strikt zu beachten.
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1 Jahr – 1.000 WORKATIONS an der IU
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1 Jahr – 1.000 WORKATIONS an der IU
Im Juni letzten Jahres konnte IU ihren WorkFlex-Vorteil auf den Markt bringen, der IU's Mitarbeitern eine ganz neue Arbeitswelt eröffnet. Vorbei sind die endlosen, ewig vorgeplanten Reiseanfragen. Seitdem kann die nächste Workation mit nur wenigen Klicks geplant werden. Wohin waren die Workations bisher? IU hat eine Momentaufnahme der Situation gemacht:
Workation. Was steckt dahinter?
Zuerst zur Erklärung. Worum geht es bei WorkFlex genau? Wie kann man sich eine solche Anwendung vorstellen? Und ist sie nicht immer mit steuerlichen Hürden verbunden?
Wenn uns die letzten Jahre eines gezeigt haben, dann ist es, dass gute Arbeit von überall aus geleistet werden kann! Von einem Tag auf den anderen wurden unsere privaten Räume in Büros umgewandelt. Mit der Erkenntnis, dass es machbar ist — und zwar sehr gut. Wenn die Küche plötzlich zum Büro wird, warum sollte es dann nicht auch das Café in Valencia sein? Oder die Ferienwohnung in Zeeland? Unser WorkFlex-Vorteil macht genau das möglich: Arbeiten, wo immer ihr wollt — bis zu sechs Monate im Jahr. Mit Ausnahme einiger Länder, die aus Sicherheitsgründen leider ausgeschlossen sind, steht die große weite Welt offen. Wir sind der festen Überzeugung, dass mobiles Arbeiten aus dem Ausland (WFA) eine sehr attraktive Leistung ist, die auch sehr gut zur aktuellen und zukünftigen Situation des mobilen Arbeitens passt.
Fallstricke in den Bereichen Steuern, Arbeit und Sozialversicherung? Nicht bei uns!
Mit dem WorkFlex-Benefit bieten wir unseren Mitarbeitern flexible Optionen für Telearbeit im Ausland an. Kombiniert mit einem sehr einfachen Prozess.
Denn ohne dir Gedanken über die Einhaltung von Vorschriften (wie private Steuern, Visa usw.) oder andere Risiken machen zu müssen, kannst du deinen nächsten Arbeitseinsatz planen. Es ist so einfach wie das Einreichen einer Anfrage über die Plattform mit nur wenigen Klicks. WorkFlex holt dann die Genehmigung des/der Vorgesetzten ein und führt eine Risikobewertung der aktuellen Situation durch. Passt alles? Dann bist du bereit zu reisen. ✈️
Zusammenfassung der IU: Über eintausend zugelassene Workations innerhalb des ersten Jahres!
Die Zahlen sprechen für sich: Ein Blick auf die im letzten Jahr beantragten Stellen zeigt, wie einfach und unkompliziert ein solcher Antrag ist: Im Zeitraum von Juni 2022 bis Juni 2023 hatten wir insgesamt nicht weniger als 1.000 bewilligte Stellen an der IU. Ob ein verlängertes Wochenende in einem der Nachbarländer oder ein Aufenthalt von mehreren Wochen oder sogar mehreren Monaten weiter weg. Aus Australien, Argentinien, Trinidad&Tobago oder Taiwan: Insgesamt wurden im vergangenen Jahr Anträge für 87 Ländern auf der ganzen Welt eingereicht und bewilligt. Die Bewilligungsrate lag hier bei über 95%.
Die Statistiken von WorkFlex zeigen auch, dass wir in Sachen Workation ein absoluter Vorreiter sind: Verschiedene namhafte Unternehmen wurden hinsichtlich ihrer jährlichen Quote an Arbeitstagen pro Person verglichen. Hier wird noch einmal deutlich: Mit 182 möglichen Arbeitstagen pro Jahr und Person liegen wir ganz oben und machen Telearbeit zu dem, was sie sein sollte: Selbstbestimmtes Arbeiten von überall.
Für IU ist dies ein klares Zeichen dafür, dass sie auf dem richtigen Weg sind und dass die Leistung gut und gerne genutzt wird. Sie freuen sich auf das kommende Jahr, seine Ziele und die damit verbundenen Geschichten ihrer Mitarbeiter.
Willst du auch einen Job, der sich deinem Leben anpasst? Dann komm an Bord der IU und checke sehr bald für deine nächste Workation ein. ☀️
Schaut euch den vollständigen Artikel und die IU hier an
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WorkFlex in Aktion: Wie TIMOCOM mit Workations als Benefit neue Maßstäbe setzt
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WorkFlex in Aktion: Wie TIMOCOM mit Workations als Benefit neue Maßstäbe setzt
Über TIMOCOM
TIMOCOM, ein führender digitaler Marktplatz für Transportaufträge und Live-Sendungsverfolgung, hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Logistikprozesse seiner Kunden zu optimieren und ihnen Zeit- und Kosteneinsparungen zu ermöglichen. Doch TIMOCOM stand vor einer Herausforderung: die Einführung von Workations, um den wachsenden Wunsch nach Remote-Arbeit zu erfüllen und gleichzeitig die komplexen rechtlichen Anforderungen einer internationalen Belegschaft zu berücksichtigen.
🔥 Herausforderung
Bei der Einführung von Workations stand TIMOCOM vor einer Reihe von Herausforderungen und Hindernissen, die es zu bewältigen galt:
- Wachsende Nachfrage nach mobilem Arbeiten im Ausland: Nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie äußerten die Mitarbeiter den Wunsch nach flexiblen Arbeitsmöglichkeiten von zu Hause aus. Diese wachsende Nachfrage nach mobilem Arbeiten im Ausland stellte TIMOCOM vor die Herausforderung, geeignete Lösungen für die Bedürfnisse der Mitarbeiter zu finden.
- Vielfältige internationale Belegschaft: TIMOCOM hat eine vielfältige Belegschaft mit Mitarbeitenden aus mehr als 34 Nationen. Daraus ergaben sich komplexe rechtliche Anforderungen, darunter Steuergesetze, Sozialversicherung Vorschriften, Arbeitsgesetze sowie Aufenthalts- und Visabestimmungen. Die Bewältigung dieser rechtlichen Fragen und die Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften waren eine große Herausforderung für das Unternehmen.
- Bedenken hinsichtlich der Compliance-Risiken: Aufgrund der unterschiedlichen Vorschriften in den einzelnen Ländern war es für TIMOCOM schwierig, Workations anzubieten, ohne gegen Compliance-Richtlinien zu verstoßen. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften in Bezug auf Arbeitsrecht, Steuern und Sozialversicherung war eine komplexe Aufgabe.
- Operative Überlegungen: TIMOCOM musste auch operative Aspekte des Workation Management berücksichtigen. Dazu gehörte die Festlegung der Anzahl der angebotenen Tage für workations, die Unterstützung von Mitarbeitenden mit Familienangehörigen und Zweitwohnsitzen im Ausland sowie die Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs während der Abwesenheit von Mitarbeitenden.
💡Lösung
TIMOCOM entschied sich für WorkFlex als Software für das Workation Management:
- Employer Branding: Die Einführung von globalen Workations spielte eine maßgebliche Rolle bei der Steigerung der Arbeitgebermarke von TIMOCOM. Durch diese innovative Arbeitsform konnte das Unternehmen seine Attraktivität und seinen Ruf als moderner und fortschrittlicher Arbeitgeber stärken.
- Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit: Nach einer internen Umfrage zeigte sich, dass mehr als 50% der Mitarbeiter großes Interesse an der Nutzung von Workations hatten. Die Lösung von WorkFlex erfüllte genau die Bedürfnisse der Mitarbeiter nach Flexibilität und einer ausgewogenen Work-Life-Balance.
- Fachkräftemangel: Als IT-Unternehmen war TIMOCOM kontinuierlich auf der Suche nach qualifizierten IT-Fachkräften. Die Möglichkeit von Workations positionierte das Unternehmen als äußerst attraktiven Arbeitgeber auf dem Markt, was wiederum dabei half, hochqualifizierte Talente anzuziehen.
- Compliance Support & Liability: WorkFlex provided clear assessments of compliance risks for each individual application & handled all complex compliance tasks such as the creation of A1 certificates and the provision of comprehensive travel insurance for all employees. In the event of complications, WorkFlex took care of the financial liability as well as professional support with official procedures. This gave TIMOCOM the confidence to easily send employees worldwide without having to worry about legal stumbling blocks.
📈 Erfolgsmessung
Die Erfolgsmessung der Einführung von WorkFlex bei TIMOCOM basierte auf verschiedenen Indikatoren:
- Verbesserung des Employer Branding: Workations spielten eine bedeutende Rolle bei der Steigerung der Arbeitgebermarke von TIMOCOM. Die Flexibilität und die Unterstützung der Work-Life-Balance durch WorkFlex trugen dazu bei, das Unternehmen als modernen und mitarbeiterorientierten Arbeitgeber zu positionieren.
- Steigerung der Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit: Die Mitarbeiter waren begeistert von der Möglichkeit, Workations zu nutzen, um ihre Familie häufiger zu sehen und ihre Work-Life-Balance zu verbessern. Die positive Rückmeldung der Mitarbeiter bestätigte den Erfolg der Maßnahme. Die jährlichen Mitarbeiterbefragungen zeigten nach der Implementierung von WorkFlex eine deutliche Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit . Die flexible Arbeitsgestaltung und die Möglichkeit, Workations zu nutzen, trugen zur Bindung und Motivation der Mitarbeiter bei.
- Erfolg bei der Rekrutierung: Als IT-Unternehmen profitierte TIMOCOM von Workations als attraktivem Angebot für potenzielle Fachkräfte. Die Möglichkeit, remote zu arbeiten und Workations zu nutzen, half dabei, qualifizierte IT-Talente schneller anzuziehen und das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren.
- Zeit- und Ressourcenersparnis: Durch die Zusammenarbeit mit WorkFlex musste TIMOCOM keine wertvollen Ressourcen für die Recherche und Abwicklung der komplexen Prozesse aufwenden. Eine intensive Recherche sowie der Einsatz teurer (Steuer-)Anwälte war nicht mehr erforderlich. Dadurch wurden sehr viele Kosten gespart. Zudem konnten die automatisierten Prozesse und die Unterstützung durch WorkFlex den Aufwand für die Abwicklung und Verwaltung von Workations erheblich senken. Es gibt nun für jeden Antrag für mobiles Arbeiten im Ausland gibt es einen klaren Prozess. Die intuitive und benutzerfreundliche WorkFlex-Plattform ermöglichte es jedem Mitarbeiter, den Prozess mühelos zu durchlaufen und die erforderlichen Informationen bereitzustellen. Der Aufwand für das Timocom hat sich auf 10 Minuten pro Woche reduziert. Diese Effizienzsteigerung ermöglichte es TIMOCOM, sowohl Zeit als auch Ressourcen einzusparen und diese für andere wichtige Projekte zu nutzen.
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Die Einführung von WorkFlex bei TIMOCOM brachte revolutionäre Veränderungen für die Mitarbeiter und das Unternehmen als Ganzes. Workations ermöglichten es den Mitarbeitenden, ihre Arbeitsumgebung flexibler zu gestalten und eine bessere Work-Life-Balance zu erreichen. Durch die Unterstützung von WorkFlex bei rechtlichen und Compliance-Anforderungen konnte TIMOCOM die Anfragen für mobiles Arbeiten im Ausland für seine internationale Belegschaft problemlos verwalten und gleichzeitig Compliance-Risiken minimieren. Die positiven Auswirkungen von Workations auf die Mitarbeiterzufriedenheit, das Employer Branding und die Talentgewinnung waren deutlich spürbar. TIMOCOM konnte wertvolle Ressourcen einsparen und die Effizienz steigern, während WorkFlex Transparenz, Risikobewertung und eine benutzerfreundliche Plattform zur Verfügung stellte. Insgesamt hat die Zusammenarbeit von TIMOCOM und WorkFlex gezeigt, wie Workations die Arbeitswelt transformierenkönnen und einen echten Mehrwert für Unternehmen und ihre Mitarbeiter bieten.

i2x macht Homeoffice aus dem Ausland mit WorkFlex zu einem Schlüsselbenefit

i2x macht Homeoffice aus dem Ausland mit WorkFlex zu einem Schlüsselbenefit
i2x ist eines der führenden deutschen KI-Unternehmen, das vom ehemaligen CEO von studyVZ, Michael Brehm, gegründet wurde. i2x hilft Vertriebsmitarbeitenden und Kundendienstmitarbeitenden, ihre Arbeit durch Live-Anleitungen und Vorschläge im Kundengespräch zu verbessern. Als agiles Unternehmen hat i2x im vergangenen Jahr daran gearbeitet, ein sicheres, stabiles und konformes flexibles Arbeitsumfeld zu schaffen. Und wie? Indem sie ihrem team - dank WorkFlex's Software- ermöglichen konnten, mit vollem Rechtsschutz, im Ausland zu arbeiten.
Leistungskennzahlen (KPIs)
- Gewinnt neues Talent auf dem wettbewerbsorientierten Markt
- Unternehmensweite Workation-Strategie ermöglicht durch WorkFlex
- Arbeit im Ausland ist für 100 % der Mitarbeitenden möglich
- Jeder Mitarbeitende kann sicher im Ausland arbeiten:
- 90 Tage innerhalb der EU
- 30 Tage außerhalb der EU
Herausforderungen
Beim Betrachten der Workation-Unternehmensrichtlinie, kann man mit Sicherheit sagen, dass i2x in Bezug auf flexible Arbeitsbedingungen eine Vorreiterrolle spielt. Während das Unternehmen feststellte, dass das Arbeiten außerhalb des Büros obligatorisch war/ist, begann das Team mit 19 verschiedenen Nationalitäten - von Kolumbien bis China - sich noch mehr Freiheit bei der Wahl des Arbeitsortes zu wünschen: Sie sollten dort bleiben können, wo ihre Familien sind, und nicht ihren gesamten Urlaub auf einmal nehmen müssen. Nachdem das Unternehmen den Bedarf und die Möglichkeit, temporär im Ausland zu arbeiten, erkannt hatte, beschloss es, aus der Grauzone Workation herauszutreten und eine sichere Unternehmensrichtlinie bzeüglich mobieln Arbeitens im Ausland zu erstellen.
Lösung
Das i2x-Team und Narmatha Ravinthiran, die Leiterin des Bereichs Personal und Organisation, haben es vorgemacht und mit WorkFlex eine Lösung eingeführt, die in drei einfachen Schritten mobile Arbeit im Ausland ermöglicht.
Wie? Bei der Unterzeichnung ihres Arbeitsvertrags unterzeichnen neue Mitarbeitende auch eine Änderungsvereinbarung, die den Rahmen für ihre Workation Möglichkeiten absteckt: Wie und wann soll ein VPN genutzt werden? Welche Art von Passwort sollte verwendet werden? Wie kann man die GDPR vollständig einhalten?
Alle Aspekte in Bezug auf die Sozialgesetzgebung, die für i2x, und deren Kunden, wichtig sind. Vom ersten Tag an wird sichergestellt, dass das Team, innerhalb und außerhalb Europas arbeiten kann. i2x konnte eine neue Strategie für mobiles Arbeiten im Unternehmen ermöglichen, ohne die zeitintensiven Einzelanfragen zu bearbeiten. In diesem Prozess, kümmert sich WorkFlex um alle Compliance-Aspekte der Workation-Anfragen von i2x.
Vorteile der Einführung von WorkFlex
Für Unternehmen
- Attraktiver Nutzen für die psychische Gesundheit: Neben anderen Vorteilen für die psychische Gesundheit, wie Meditation oder Sport-Apps, unterstützten Workations das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden in hohem Maße;
- Ein enormer Benefit bei Stellenanzeigen;
- Eine Unternehmensrichtlinie bezüglich mobilen Arbeitens im Ausland mit klaren Regeln und Rahmenbedingungen: keine Kopfschmerzen mehr wegen Einzelfallprüfungen.
Für Arbeitnehmer:innen
- Die Freiheit, von überall aus rechtskonform und abgesichert zu arbeiten
- Man muss nicht alle Urlaubstage aufbrauchen, um die Familie im Ausland zu besuchen oder von einem Traumziel aus zu arbeiten: Man kann dies tun, während man weiterhin aus der Ferne arbeitet
- Ein Beweis dafür, dass euer Unternehmen euch tatsächlich vertraut
- Zusätzliche Motivation und Engagement
"Einer der größten Vorteile, den ich als Personalleiter durch WorkFlex habe, ist, dass ich nicht mehr eine 270-seitige Vereinbarung über den Brexit durchlesen muss, um zu sagen, ob die Person in London arbeiten kann oder nicht. Die Nutzung von WorkFlex ist eine große Erleichterung für meine Aufgaben: Die Rahmenbedingungen für die Arbeitsplätze sind vollständig und rechtskonform dargelegt. Wir müssen uns nur noch an den Rahmen halten, keine Einzelfallanfragen mehr analysieren, die mich viel Zeit kosteten. Die Personalabteilung hat in dieser Hinsicht keine Probleme mehr, und es ist schön, die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden zu sehen!"
Narmatha Ravinthiran, Head of People and Organization bei i2x
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Mobiles Arbeiten im Ausland: Wie Enpal eine einfache Lösung für ein komplexes Problem fand
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Mobiles Arbeiten im Ausland: Wie Enpal eine einfache Lösung für ein komplexes Problem fand
Enpal ist eine B2C-Unternehmensgruppe für die Installation von Solarmodulen mit Hauptsitz in Berlin, die mit zahlreichen Herausforderungen im Personalwesen konfrontiert ist. Daher sind sie sehr daran interessiert, Lösungen zu finden, die ihre Arbeitslast und ihre Prozesse erleichtern und gleichzeitig sicherstellen, dass sie die Vorschriften vollständig einhalten. Kurz gesagt: Sie brauchen Einfachheit, wo immer sie sie bekommen können!
Kontext
Mobiles Arbeiten im Ausland Arbeit ist eine komplexe rechtliche Angelegenheit. Sicher, aus der Sicht des Arbeitnehmers scheint es einfach zu sein, vom Ausland aus zu arbeiten: ein Computer und das Internet reichen aus, um die Arbeit zu erledigen! Die andere (HR-)Seite ist jedoch komplexer und erfordert eine Menge juristischen Hintergrund, um die neue Art des Arbeitens zu ermöglichen. Unternehmen auf der ganzen Welt stehen vor einem Eisberg, wenn es um dieses Thema geht, und so auch Enpal. Vor allem wollte die Gruppe bei den von ihr angebotenen Benefits für Mitarbeitende wettbewerbsfähig bleiben, aber auch nicht übertreibe und später von unangenehmen steuerlichen Herausforderungen überrascht werden.
Herausforderung
Angesichts der Pandemie haben die Arbeitnehmer ihr Bedürfnis geäußert, für längere Zeit von ihrem Heimatland aus zu arbeiten oder generell die Möglichkeit zu haben, aus dem Ausland zu arbeiten. In der Tat, ein modernes Problem für eine moderne Unternehmensrichtlinie. Nach der Einführung der Unternehmensrichtlinie für mobiles Arbeiten im Ausland und der Möglichkeit, einige Zeit im Ausland zu arbeiten, insbesondere vor Weihnachten, erhielt Enpal immer mehr Anfragen von seinen Mitarbeitenden. Da die Personalabteilung über keinerlei rechtliche Kenntnisse in dieser Angelegenheit verfügte, musste sie sich mit Anwälten für Steuer- und Arbeitsrecht in Verbindung setzen: Sie brauchten das rechtlichen Wissen sowie Kenntnisse über mögliche Compliance-Risiken, um die erforderliche Flexibilität bieten zu können.
Prozess
Um ein allgemeines Verständnis für die Möglichkeiten für mobiles Arbeiten aus dem Ausland zu erhalten, hat Enpal Anwälte für Arbeitsrecht konsultiert. Die Mitarbeitenden mussten einen Antrag über ein PDF-Formular einreichen, welches dann manuell geprüft wurde: ein ziemlich komplexer und sehr zeitaufwändiger Prozess. Enpal hat nun die Basis, um eine starke Unternehmensrichtlinie zu erstellen, und die Mitarbeitenden können ohne Probleme und viel Aufwand einen Antrag für mobiles Arbeit im Ausland stellen. Eine automatische Risikobewertung und die Beantragung von Sozialversicherung Bescheinigungen sorgen dafür, dass die Risiken für die Einhaltung der Vorschriften begrenzt sind. Der Prozess ist effizient, transparent und für alle Beteiligten im Unternehmen einfach zu handhaben.
Vorteile
- Zeitersparnis
- Kosteneffizient im Vergleich zu den Kosten für Leistungen von Steueranwälten
- Starke Leistungen für Arbeitnehmer
- Los geht's! Der Grundstein für eine unternehmensweite Richtlinie für Arbeiten aus dem Ausland wird gelegt
"Vor der Pandemie haben wir gar nicht über die Möglichkeit, flexibel aus dem Ausland zu arbeiten, nachgedacht. Es war eine ziemliche Herausforderung, all die plötzlich eingehenden Anträge für das Arbeiten im Ausland zu bearbeiten. Mit WorkFlex können wir unseren Mitarbeitenden nun die Möglichkeit bieten, über eine einfach zu bedienende Software einen Antrag für eine Workation zu stellen. Jetzt kann ich getrost sagen, dass wir ein gut aufgestelltes Unternehmen sind, wenn es um Arbeit im Ausland geht.
Sophie Kostka, ehemals Head of HR Operations & Culture bei Enpal
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Workation - alle reden darüber, wir zeigen dir, wie es richtig gemacht wird
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Workation - alle reden darüber, wir zeigen dir, wie es richtig gemacht wird
Wie ermöglichen IU und Enpal ihren Mitarbeitern, rechtskonform im Ausland zu arbeiten?
Erfahrt mehr über die Auswirkungen von Workations auf das Employer Branding und die Unternehmenskultur sowie darüber, wie WorkFlex diese Unternehmen bei der Verwaltung von Arbeitsplätzen unterstützt.
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Mobiles Arbeiten im Ausland in einer sich verändernden Welt bei Scout24
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Mobiles Arbeiten im Ausland in einer sich verändernden Welt bei Scout24
Scout24 ist eines der führenden Digitalunternehmen in Deutschland und die Heimat von ImmoScout24. Mit 20 Millionen Nutzern pro Monat bringt ImmoScout24 erfolgreich Hausbesitzer, Makler, Mieter und Käufer zusammen.
Wie hat das Unternehmen nun die veränderte Arbeitsweise seiner Mitarbeitenden aufgenommen?
- 850 Mitarbeitende weltweit
- 50 Nationalitäten
- Wichtigste Märkte: Deutschland und Österreich
Die Herausforderung
Wie für Millionen von Unternehmen auf der ganzen Welt war auch für Scout24 das mobile Arbeiten im Ausland eine wichtige Überlegung, als die Pandemie ausbrach. Zwei Jahre später ist Scout24 bestrebt, flexible Regelungen zu formalisieren, ohne Gefahr zu laufen, gegen internationale Steuer- oder Arbeitsvorschriften zu verstoßen. Aus diesem Grund wurde die Möglichkeit geschaffen, mobil im Ausland zu arbeiten. Dabei war es wichtig, sehr klare Regelungen zu schaffen, die die Gesamtstrategie unterstützen.
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Die Lösung
Flexibles oder zumindest hybrides Arbeiten war nun in aller Munde und die Unternehmen mussten sich darauf einstellen. So auch bei Scout24. Sie legten Wert darauf, ihren Mitarbeitenden einen Zusatznutzen zu bieten, der es ihnen ermöglichte, flexibel aus dem Ausland zu arbeiten. es war klar, dass dies auf klaren Prozessen und Regelungen beruhen musste.
Wenn ein Arbeitnehmer mehr als 183 Tage im Ausland arbeitet, müssen unter normalen Umständen Steuern in diesem Land gezahlt werden, was jedoch von vielen Ländern während der Pandemie gelockert wurde. Konsultationsvereinbarungen für Grenzgänger, die während der Pandemie stattfanden, wurden vorübergehend eingeschränkt.
Scout24 hat sich mit WorkFlex in Verbindung gesetzt, weil sie sich des Potenzials bewusst waren, "Arbeiten von überall" zu ermöglichen. Durch WorkFlex können Genehmigungen, Risikobewertungen, die Ausstellung von A1-Bescheinigungen etc. automatisch erstellt werden. Jetzt können die Mitarbeitenden von Scout 24 bis zu drei Monate pro Jahr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und bis zu einem Monat außerhalb dieses Raums im Ausland arbeiten.
- Positives Feedback von Seiten der Mitarbeitenden: Die Zahl der Anträge für mobiles Arbeiten im Ausland nimmt zu, und das offizielle Antragsverfahren schafft für alle Beteiligten volle Klarheit.
- Steuer- und Compliance-freundlich: Die Rechts- und Steuerteams können sich auf eine umfassende Dokumentationsverfolgung verlassen. Die Teams können auch leicht auf die Risikobewertungen zugreifen, was das Tool zu einem großartigen Entscheidungshilfe macht.
- Zeitersparnis dank einer automatischen Risikobewertung.
- Professionalität und Automatisierung: Anfragen werden vereinfacht.
"Bei Scout24 haben wir uns schon früh entschieden, die neue Arbeitswelt durch flexibles Arbeiten zu nutzen und die Work-Life-Balance unserer Mitarbeitenden zu stärken. Mit WorkFlex haben wir das richtige Werkzeug, um unsere Strategie zu unterstützen. Die Beantragung von Auslandseinsätzen ist automatisiert und gehört nun zu unserer Arbeitsweise. Wir haben die Einhaltung von Steuern und Gesetzen verbessert. Dank des erstklassigen Services können wir schneller auf die Wünsche unserer Mitarbeitenden eingehen, so dass sie schneller aktiv mit der Planung und Gestaltung von Auslandsaufenthalten beginnen können, ohne lange darüber nachdenken zu müssen."
Krzysztof Lysik - Head of Tax bei Scout24

Kurzfristige Serviceeinsätze compliant managen: Wie ENERTRAG internationale Dienstreisen mit WorkFlex effizient steuert

Kurzfristige Serviceeinsätze compliant managen: Wie ENERTRAG internationale Dienstreisen mit WorkFlex effizient steuert
🔎 ÜBER ENERTRAG
Eine globale Unternehmensgruppe für erneuerbare Energien schafft Struktur in internationalen Dienstreisen
ENERTRAG ist seit mehr als 25 Jahren im Bereich erneuerbare Energien tätig und als Unternehmensgruppe mit Standorten weltweit aktiv. Internationale Dienstreisen sind fester Bestandteil des Arbeitsalltags und treten in unterschiedlichen Formen auf: von langfristig geplanten Geschäftsreisen bis hin zu sehr kurzfristigen Einsätzen, insbesondere im Servicebereich, wenn Mitarbeitende beispielsweise nach Polen oder Frankreich reisen müssen, um Arbeiten an Windenergieanlagen durchzuführen.
Mit zunehmender Internationalisierung stieg auch das Volumen grenzüberschreitender Reisen. Gleichzeitig wurden die administrativen Anforderungen rund um internationale Einsätze anspruchsvoller, insbesondere dann, wenn offizielle Dokumente unter hohem Zeitdruck erstellt werden mussten.
“Mein persönlicher Schlüsselmoment war eine Dienstreise nach Frankreich, bei der sehr kurzfristig eine SIPSI-Meldung erstellt werden musste, ein offizielles Dokument, das von den französischen Behörden verlangt wird. Die Zeit war extrem knapp, der Prozess entsprechend fehleranfällig und für uns mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.”
– Anne Herglotz, HR Management & IT Solution, ENERTRAG
🔥 HERAUSFORDERUNG
Kurzfristige Einsätze und manuelle Prozesse erhöhten den Druck auf HR und Compliance
ENERTRAG benötigte eine verlässliche Lösung, um internationale Dienstreisen und andere Auslandseinsätze korrekt abzuwickeln und Mitarbeitende auch bei engen Zeitfenstern sicher ins Ausland zu entsenden:
- Kurzfristige Einsätze: Neben geplanten Reisen gibt es insbesondere im Servicebereich dringende Reisen, bei denen Mitarbeitende kurzfristig ins Ausland müssen, um Arbeiten an Anlagen durchzuführen.
- Zeitkritische Bescheinigungen: Ein entscheidender Wendepunkt war eine Dienstreise nach Frankreich, bei der eine SIPSI-Meldung kurzfristig für die Behörden erstellt werden musste. Die knappe Frist machte den Prozess fehleranfällig und verursachte erhebliche zusätzliche Kosten.
- Begrenzte Transparenz: HR hatte nicht immer vollständige Transparenz darüber, wer wann und wohin reiste. Dadurch entstanden Graubereiche und eine reaktive Bearbeitung.
- Hoher manueller Aufwand: Ohne eine spezialisierte Lösung nahmen einzelne Fälle viel Zeit in Anspruch und ließen sich nur schwer skalieren, wenn mehrere Anfragen gleichzeitig eingingen.
🎉 LÖSUNG
WorkFlex überzeugte ENERTRAG mit Benutzerfreundlichkeit und automatisierter Risikobewertung
Nach einer Marktanalyse und positiven Kundenreferenzen entschied sich ENERTRAG für WorkFlex. Ausschlaggebend war die Benutzerfreundlichkeit, nicht nur für HR-Administratoren, sondern auch für Mitarbeitende und Führungskräfte:
- Benutzerfreundlichkeit: „Nicht nur die Administratoren, sondern auch Mitarbeitende und Führungskräfte finden sich problemlos im System zurecht.“
- Automatisierte Risikobewertung: WorkFlex erstellt die Risikobewertung automatisch und ermöglicht es HR, Anfragen deutlich schneller zu bearbeiten.
- Einführung von Workations als Benefit: Mit WorkFlex führte ENERTRAG Workations ein. Mitarbeitende können nun freiwillig bis zu 20 Tage pro Jahr innerhalb Europas oder aus ihrem Heimatland im Ausland arbeiten.
- Rollout-Unterstützung inklusive interner Kommunikation: ENERTRAG hob besonders die Unterstützung bei der Einführung hervor, von der Präsentation für die Geschäftsführung über die Abstimmung mit dem Betriebsrat bis hin zur Kommunikation an die Mitarbeitenden.
“Wir haben uns für WorkFlex entschieden, weil uns die Benutzerfreundlichkeit überzeugt hat.”
– Anne Herglotz, HR Management & IT Solution, ENERTRAG
🎯 VORTEILE
Schnellere Prozesse, mehr Transparenz und ein System, das tatsächlich genutzt wird
Seit der Einführung von WorkFlex verzeichnet ENERTRAG deutliche Verbesserungen bei internationalen Dienstreisen und Workations:
- Deutlich schnellere Bearbeitung in HR: “Früher habe ich fast einen ganzen Vormittag für einen Mitarbeitenden gebraucht. Heute könnte ich wahrscheinlich zehn solcher Anfragen bearbeiten, weil WorkFlex die Risikobewertung für mich erstellt.”
- Hohe Workation-Nutzung: Seit März 2024 sind über 200 Workation-Anträge eingegangen, rund 170 davon wurden genehmigt, ein klarer Beleg für die hohe Akzeptanz. Zusätzlich finden Dienstreisen in deutlich höherem Umfang statt.
- Mehr Transparenz und Reporting: HR kann Reisen zuverlässiger nachverfolgen und auswerten, ein Bereich, der zuvor als Grauzone wahrgenommen wurde.
- Weniger Ad-hoc-Druck, planbarere Abläufe: Anfragen kommen nicht mehr „so ad hoc“ herein. Dank klarer, transparenter Prozesse kann HR planvoller arbeiten.
- Insgesamt schnellere, effizientere und sicherere internationale Reisen: “Der gesamte Bereich der internationalen Reisen ist einfach schneller, effizienter und sicherer geworden.”
“Was ich besonders cool fand, war die Unterstützung bei der Einführung, unter anderem bei der internen Kommunikation. Am Ende war es ein echtes Rundum-sorglos-Paket.”
– Anne Herglotz, HR Management & IT Solution, ENERTRAG
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1 Mio. € Einsparungen: Wie Telenor Compliance-Risiken bei Dienstreisen mit WorkFlex reduziert
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1 Mio. € Einsparungen: Wie Telenor Compliance-Risiken bei Dienstreisen mit WorkFlex reduziert
🔎 ÜBER TELENOR
Führendes Telekommunikationsunternehmen modernisiert das Management von Steuer-Risiken
Telenor ist ein Telekommunikations- und Digitaldienstleister aus Norwegen mit über 170 Jahren Geschichte und 11.000 Mitarbeitenden weltweit. Das Unternehmen ist in 25 Ländern aktiv, vor allem in der nordischen Region und in Asien. Aufgrund seiner starken internationalen Präsenz verzeichnet Telenor umfangreiche grenzüberschreitende Mitarbeitendenmobilität. Allein im vergangenen Jahr führte Telenor 13.500 Reisen durch, davon 5.500 internationale Dienstreisen.
Angesichts dieser hohen Anzahl an Dienstreisen identifizierte das Telenor-Team Verbesserungsmöglichkeiten im Compliance-Management von Dienstreisen:
Der wichtigste Punkt auf meiner Agenda, seit ich vor vier Jahren zu Telenor gekommen bin, war, wie wir das Management von Steuer-Risiken im gesamten Konzern modernisieren, sowohl im Bereich Mobility allgemein als auch speziell bei Dienstreisen.
Liv Lundqvist, SVP and Head of Group Tax at Telenor
🔥 HERAUSFORDERUNG
Unkontrollierte Dienstreisen führten zu erheblichen Betriebsstätten- und Steuer-Compliance-Risiken
Telenor stand vor mehreren kritischen Herausforderungen im Umgang mit internationalen Dienstreisen:
- Risiken einer steuerpflichtigen Präsenz: Die Art und Weise, wie Telenor Dienstreisen durchführte, brachte das Risiko mit sich, eine steuerpflichtige Präsenz oder sogar eine Betriebsstätte im Ausland zu begründen. „Mir wurde sehr bewusst, dass unsere Mitarbeitenden ohne ein strukturiertes Vorgehen den Schutz der 183-Tage-Regel in Doppelbesteuerungsabkommen verlieren könnten“, erklärte Liv Lundqvist.
- Manuelle Einzelfallbearbeitung: Die Compliance bei Dienstreisen wurde bei Telenor weder zentral noch strukturiert gesteuert. Während für Entsendungen klare Vorgaben bestanden, wurden kurzfristige Dienstreisen und nicht-standardisierte grenzüberschreitende Mobilität je Rechtseinheit unterschiedlich gehandhabt, alles manuell und oft unter Einbindung mehrerer externer Dienstleister.
- Uneinheitliche Dokumentationsprozesse: Es gab keinen zentralen Ansatz für die Beantragung von A1-Bescheinigungen oder Dokumentation gemäß der Entsenderichtlinie. HR-Teams in einigen Einheiten stellten A1-Anträge, sobald Dienstreisen bestimmte Tagesgrenzen überschritten, jedoch fehlte eine einheitliche Struktur.
- Sorge um die Fürsorgepflicht: Telenor wollte sicherstellen, dass reisende Mitarbeitende stets über alle erforderlichen Dokumente verfügen, im Einklang mit der stark ausgeprägten Fürsorgekultur des skandinavischen Headquarters. Annemarie Bunschoten-Schraven, Global Mobility Project Manager bei Telenor, erklärte: „Wir wollen nicht, dass Mitarbeitende in einem Land unterwegs sind, ohne das richtige Visum oder die passenden Sozialversicherungsnachweise.“
🎉 LÖSUNG
Partnerschaft mit WorkFlex zur Automatisierung und Zentralisierung des Compliance-Managements
Nach einem umfassenden RFQ-Prozess entschied sich das Telenor-Team für WorkFlex. Diese Entscheidung wurde von mehreren zentralen Leistungsmerkmalen beeinflusst:
- Umfassende Risikoanalyse: Die globale Compliance-Engine von WorkFlex bewertet alle wesentlichen reiserelatierten Risiken, darunter Steuerpflicht, Arbeitsrecht, Visa, Anforderungen der Entsenderichtlinie und mehr, und liefert klare Handlungsempfehlungen.
- Nahtlose Systemintegration: WorkFlex integrierte sich reibungslos in Telenors bestehende Systeme, darunter das Reisetool Egencia und das HRIS Oracle. So konnte eine vollständige Compliance-Abdeckung gewährleistet werden, ohne bestehende Abläufe zu stören.
- Automatisierte Dokumentenerstellung: Die WorkFlex-Plattform übernimmt automatisch A1-Bescheinigungen, Certificate of Coverage und Entsendemeldungen und ersetzt damit den bislang manuellen, fallweisen Prozess, der häufig externe Dienstleister erforderte.
- Adaptive Implementierungsunterstützung: Die Geschwindigkeit und Flexibilität von WorkFlex waren entscheidend für die unternehmensweite Einführung. Das WorkFlex-Team überzeugte mit schnellen Anpassungen und kurzen Kommunikationswegen, was eine zügige Lösung aller Herausforderungen ermöglichte.
"Während des RFQ-Prozesses wurde mir sehr klar, dass wir einen modernen Anbieter brauchen, der uns auf dieser Transformationsreise unterstützen kann. Sie teilen unser Interesse daran sicherzustellen, dass das System bestimmte Aufgaben übernimmt und idealerweise manuellen Aufwand reduziert - sei es bei uns im Team oder bei unseren externen Beratern."
- Liv Lundqvist, Senior Vice President and Head of Group Tax
🎯 VORTEILE
€1 Million Einsparungen durch die Reduzierung von Compliance-Risiken bei Dienstreisen
Telenor hat durch die Implementierung von WorkFlex bereits erhebliche Vorteile erzielt:
- Deutliche Risikominimierung: Angesichts des Umfangs an Dienstreisen und potenzieller Bußgelder führt die Lösung zu Einsparungen von rund €1 Million, allein durch die Reduzierung von Compliance-Risiken.
- Schnelle Implementierung in 3 Monaten: Telenor erfüllte sämtliche Anforderungen zu Datenschutz, technischer Integration und Mitarbeitendenkommunikation innerhalb von nur drei Monaten, was die hohe Effizienz des WorkFlex-Implementierungsprozesses unterstreicht.
- Höhere operative Effizienz: Anstatt Steuerberater für grundlegende Einzelfallprüfungen einzubinden, weiß Telenor heute, dass alle von WorkFlex verwalteten Dienstreisen über eine korrekte Risikobewertung verfügen und sowohl A1-Bescheinigungen als auch die Anforderungen aus der Entsenderichtlinie erfüllt sind. Die spezialisierten Steuerdienstleister können sich dadurch auf andere Aufgaben wie zum Beispiel Shadow Payroll konzentrieren.
- Gestärkte Global-Mobility-Funktion:Die zentral gesteuerte Dienstreisen-Compliance hat die Sichtbarkeit des Global-Mobility-Teams von Telenor als Kompetenzzentrum deutlich erhöht. Dadurch kann das Team sämtliche grenzüberschreitenden Mobilitätsprogramme modernisieren und Initiativen zur Talententwicklung besser unterstützen.
Einer der Erfolgsfaktoren dafür, dass wir tatsächlich live gehen konnten, war, dass WorkFlex extrem flexibel und anpassungsfähig ist. Das Mindset des WorkFlex-Teams, ihr technisches Know-how und ihr klarer Tech-First-Ansatz haben uns enorm geholfen. Es gab nie ein ‘Nein’ als Antwort.
– Annemarie Bunschoten-Schraven, Global Mobility Project Manager

Wie EGYM regelkonformes Arbeiten aus dem Ausland mit WorkFlex skaliert

Wie EGYM regelkonformes Arbeiten aus dem Ausland mit WorkFlex skaliert
🔎 ÜBER EGYM
Ein globaler Fitness-Tech-Vorreiter mit einem international aufgestellten Team
EGYM bietet Fitness- und Gesundheitseinrichtungen vernetzte Geräte und digitale Produkte, die sich nahtlos in Lösungen von Drittanbietern integrieren. Außerdem bietet das Unternehmen abonnementbasierte Corporate-Fitness- und Wellnesslösungen.
- 850+ Mitarbeitende
- 60+ Nationalitäten
Wir sind ein internationales Unternehmen, und unsere Teams fragen häufig an, aus dem Ausland zu arbeiten – sei es, um Familie zu besuchen oder zu reisen. Die Nachfrage ist entsprechend hoch.
— Liska Kürten, Talent Acquisition & People Operations Partner, EGYM
🔥 HERAUSFORDERUNG
Die Balance zwischen Mitarbeiterflexibilität und Compliance-Risiken
Bevor WorkFlex eingeführt wurde, erlaubte EGYM seinen Mitarbeitenden nicht, aus dem Ausland zu arbeiten. Die Nachfrage war jedoch da, Mitarbeitende aus über 60 Nationen fragten regelmäßig an, Zeit mit ihren Familien im Ausland zu verbringen oder Reisen mit Arbeit zu verbinden - doch die Risiken erschienen zu hoch:
- Unsicherheit bei der Compliance: Das HR-Team hatte nur begrenztes Wissen über Themen wie Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Datensicherheit und Betriebsstättenrisiken.
- Operative Herausforderungen: Mobilität ohne Automatisierung zu managen wäre komplex und ressourcenintensiv.
- Mangelnde Transparenz: Das HR-Team benötigte eine strukturierte Möglichkeit, um nachzuvollziehen, wer wann und wo im Ausland arbeitet.
“Globale Mobilität in großem Maßstab ist komplex und ressourcenintensiv. Wir brauchten eine umfassende, automatisierte Lösung, die uns compliant hält und gleichzeitig Mitarbeiterflexibilität unterstützt.”
— Liska Kürten, Talent Acquisition & People Operations Partner, EGYM
🎉 LÖSUNG
Eine automatisierte Compliance-Plattform für das Arbeiten aus dem Ausland
EGYM führte sein Programm zum Arbeiten aus dem Ausland gemeinsam mit WorkFlex ein, um von Beginn an Compliance sicherzustellen.
- Compliance-Logik: Automatisierte, länderspezifische Risikobewertungen.
- Automatisierte Workflows: A1/CoC, Auslandsreiseversicherung, Datenerhebung und andere Dokumentenerstellungen plus Anfrage-/Genehmigungsprozesse.
- Systemintegration: Lässt sich nahtlos in bestehende People-Management-Prozesse einfügen.
- Zentrale Nachverfolgung: Transparenz darüber, wer wann und wo im Ausland arbeitet.
- Expertenunterstützung: Schnelle, verlässliche Antworten zu Compliance-Fragen und Sonderfällen durch das WorkFlex-Team.
“Eine der wertvollsten Funktionen ist die Risikobewertung. In einem dynamischen globalen Umfeld ist eine schnelle, länderspezifische Einschätzung entscheidend. Die Expertenunterstützung ist unglaublich hilfreich, wir erhalten durchgehend schnelle Rückmeldungen zu Compliance-Themen und Sonderfällen.”
— Liska Kürten, Talent Acquisition & People Operations Partner, EGYM
🎯 VORTEILE
Compliance-konforme Flexibilität, zufriedene Mitarbeitende und reibungslosere HR-Prozesse
Seit der Einführung von WorkFlex hat EGYM positive Auswirkungen sowohl bei den Mitarbeitenden als auch im HR-Team festgestellt. Das Programm hat nicht nur neue Möglichkeiten für Mitarbeitende eröffnet, sondern auch die Arbeit des People-Teams deutlich vereinfacht. Hier sind die wichtigsten Veränderungen:
- Klare Richtlinien: Ein einfaches, globales Framework für das Arbeiten aus dem Ausland mit bis zu 20 Tagen pro Jahr.
- Positives Mitarbeiter-Feedback: Teammitglieder schätzen es, ihre Familien im Ausland besuchen oder Reisen verlängern zu können, ohne zusätzlichen Urlaub zu nehmen.
- Effizienz: Automatisierte Workflows reduzieren den manuellen Aufwand für Manager und HR.
- Sicherheit in der Compliance: Integrierte Risikobewertungen und Expertenunterstützung helfen dem Team, fundierte Entscheidungen zu treffen.
- Attraktivität als Arbeitgeber: Kandidaten fragen im Recruiting häufig nach der Möglichkeit, aus dem Ausland zu arbeiten - ein echter Wettbewerbsvorteil.
“WorkFlex bietet uns eine zentrale, automatisierte Plattform für flexibles Arbeiten aus dem Ausland und die Expertenunterstützung, um stets compliant zu bleiben.”
— Liska Kürten, Talent Acquisition & People Operations Partner, EGYM
Schlusswort
Für uns ist WorkFlex eine unschätzbar wertvolle Investition. Die Plattform vereinfacht Anfragen für das Arbeiten aus dem Ausland, bietet schnelle Expertenunterstützung und hilft uns, stets compliant zu bleiben – während sie gleichzeitig einen Benefit bietet, den Kandidat:innen im Recruiting wirklich schätzen.
— Liska Kürten, Talent Acquisition & People Operations Partner, EGYM

1.000 Reisen pro Jahr managen: Wie Urban Sports Club die globale Mobilitäts-Compliance automatisiert hat

1.000 Reisen pro Jahr managen: Wie Urban Sports Club die globale Mobilitäts-Compliance automatisiert hat
🔍 ÜBER URBAN SPORTS CLUB
Europas führende Wellbeing-Plattform erfüllt die Anforderungen einer globalen Belegschaft
Urban Sports Club ist Europas größte und flexibelste Sportplattform und bietet Zugang zu über 50 verschiedenen Aktivitäten, von Schwimmen und Boxen bis hin zu Pilates und Bouldern. Das Unternehmen ist in acht europäischen Märkten aktiv, darunter Deutschland, Schweiz, Österreich, Niederlande, Iberien, Frankreich und Belgien, und bringt Wohlbefinden sowohl zu B2C-Nutzern als auch zu Unternehmenskunden.
Mit einer international vielfältigen Belegschaft erhielt Urban Sports Club zunehmend Anfragen von Mitarbeitenden, die Arbeit mit Familienbesuchen im Ausland verbinden wollten. Chief People Officer Sandra Strauss erklärt: „Wir bekommen viele Anfragen. Können wir nicht Zeit mit unseren Familien verbringen und das mit der Arbeit kombinieren?“
🔥 HERAUSFORDERUNG
Compliance-Komplexität managen und gleichzeitig Geschäftsentwicklung und Mitarbeiterflexibilität unterstützen
- Hoher manueller Verwaltungsaufwand: Das HR-Team bearbeitete A1-Bescheinigungen manuell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus Deutschland zu Geschäftsreisen und Workations aufbrachen. „Das war ein sehr manueller Prozess. Hohe Arbeitslast, zeitaufwendig“, so Strauss. Bei spontanen Reisen führte dies zu erheblichen Verzögerungen.
- Geografische Einschränkungen: Obwohl es Mitarbeitende mit Familien weltweit gab, beschränkte das Unternehmen Work-from-anywhere-Reisen ausschließlich auf Europa. „Wir haben viele Anfragen von außerhalb Europas erhalten und mussten sie immer ablehnen. Das hat die Leute natürlich sehr unglücklich gemacht. Und es wirkte unfair“, erinnert sich Strauss, insbesondere für Mitarbeitende mit Visumspflicht.
- Unsicherheit bei der Compliance: Das Team war unsicher im Hinblick auf rechtliche Vorgaben, Sozialversicherung und Betriebsstättenrisiken. „Es gibt viele Unklarheiten rund um Gesetze, Sozialversicherung und Betriebsstätten. Wie können wir das compliant umsetzen?“ erklärt Strauss. Bestehende Lösungen deckten nur in Deutschland ansässige Mitarbeitende ab, nicht aber die internationale Belegschaft.
- Mangelndes Tracking: Ohne entsprechende Systeme beantragten viele Mitarbeitende keine erforderlichen Bescheinigungen für Geschäftsreisen. Das HR-Team hatte dadurch nur sehr eingeschränkte Transparenz über die tatsächlichen Reiseströme.
🎉 LÖSUNG
WorkFlex bietet umfassendes globales Compliance-Management
Nach einer Marktanalyse und Gesprächen mit anderen Berliner Scale-ups entdeckte Urban Sports Club WorkFlex - eine Lösung, die ihre internationalen Anforderungen abdeckte:
- Globale Abdeckung von Tag eins an: Anders als andere Anbieter, die nur für in Deutschland ansässige Mitarbeitende funktionierten, bot WorkFlex „die globale Lösung, die wir brauchten“ und ermöglichte weltweite Workations für Mitarbeitende in allen internationalen Märkten, in denen USC tätig ist. Genau diese Flexibilität hatten sich die Teams schon lange gewünscht. Über Workations hinaus unterstützt die globale Reichweite der WorkFlex-Lösung auch Geschäftsreisen in die unterschiedlichsten Länder - mit Compliance-Sicherheit, unabhängig von Herkunft oder Zielort.
- Nahtlose API-Integration: Die Plattform verbindet sich direkt mit dem HRIS und dem Reisesystem von Urban Sports Club. „Es gibt eine API zu unserem HRIS, was wirklich sehr wichtig war. Und es gibt auch eine API zu unserem Reisetool Egencia“, erklärt Strauss.
- Benutzerfreundliche Oberfläche: Die intuitive Plattform erleichterte die Einführung erheblich. „Die Oberfläche ist sehr benutzerfreundlich, dadurch wirkte alles sehr reibungslos und einfach.“
- Vollständige Compliance-Abdeckung: WorkFlex deckt alle Aspekte ab - von A1-Bescheinigungen bis zu Visa-Guidelines -und bietet damit genau die Sicherheit, die das HR-Team benötigte.
"Als wir WorkFlex zum ersten Mal gesehen haben und verstanden haben, dass es wirklich die globale Lösung bietet, die wir brauchten, waren wir sofort überzeugt."
– Sandra Strauss, Chief People Officer at Urban Sports Club
🎯 VORTEILE
Mehr Mitarbeiterzufriedenheit und höhere Effizienz
Die Einführung von WorkFlex hat Urban Sports Club deutliche Vorteile gebracht:
- Mitarbeiterzufriedenheit: Als bei einem All-Hands-Meeting globale Workations angekündigt wurden, war die Reaktion sofort spürbar: „Wir haben lauter Emoji-Herzen bekommen … für eine Minute lang. Überall nur Herzen, weil alle so glücklich waren. Plötzlich schien es, als gäbe es keine Grenzen mehr.“
- Skalierbarkeit: In den letzten 12 Monaten hat Urban Sports Club fast 900 Geschäftsreisen und Workations abgewickelt – ein Volumen, das mit manuellen Prozessen unmöglich gewesen wäre.
- Weniger Compliance-Sorgen: „Wir denken nicht mehr ständig über Compliance nach, weil wir uns mit dem System sicher fühlen, sowohl bei Geschäftsreisen als auch bei Workations“, sagt Strauss. Der automatisierte Prozess bedeutet: „Wir müssen uns einfach nicht mehr darum kümmern.“
- Wichtiger Beitrag zur Mitarbeiterbindung: Die Workation-Policy ist zu einem der wichtigsten Benefits im Unternehmen geworden. „Das ist definitiv etwas, das Leute bei uns hält, weil es ein Benefit ist, den nicht jedes Unternehmen seiner Belegschaft bietet.“
- Enorme Zeitersparnis: „Das HR-Team wurde von einem großen Teil seiner Arbeitslast entlastet, was großartig ist.“ Die manuelle Arbeit, die früher für fast 1.000 Reisen nötig war, wurde komplett eliminiert.
„In den letzten 12 Monaten hatten wir fast 900 Geschäftsreisen und Workations. Wenn man über den manuellen Aufwand nachdenkt, der für fast tausend Reisen nötig wäre, erkennt man sofort, wie viel Arbeit eingespart wurde. Es hat sich absolut gelohnt. Machen Sie es einfach.“
– Sandra Strauss, Chief People Officer at Urban Sports Club

Die Balance zwischen Flexibilität und Compliance: Pantheons strategischer Ansatz für das Arbeiten aus dem Ausland

Die Balance zwischen Flexibilität und Compliance: Pantheons strategischer Ansatz für das Arbeiten aus dem Ausland
🔎 ÜBER PANTHEON
Strukturierte Flexibilität in einer Arbeitswelt nach der Pandemie
Während der Pandemie erzielte Pantheon, eine führende Investmentfirma im Bereich Private Markets, über zwei Jahre mit überwiegend remote Arbeit herausragende Geschäftsergebnisse. Dies zeigte, dass außergewöhnliche Leistungen auch in einem rein remote Setup möglich sind. Dieser Erfolg verdeutlichte das Potenzial flexibler Arbeitsmodelle. Nach COVID wollte Pantheon seinen Ansatz für hybrides Arbeiten und internationale Remote-Arbeit weiter formalisiert ausbauen. Mit Hauptsitz im Vereinigten Königreich und einer starken Präsenz in den USA und Asien suchte das Unternehmen eine Lösung, die mit seiner hybriden Arbeitsphilosophie übereinstimmt und gleichzeitig die Komplexität internationaler Remote-Arbeit adressiert.
🔥 HERAUSFORDERUNGEN
Mitarbeiterflexibilität mit regulatorischer Compliance in Einklang bringen
Pantheon stand bei der Einführung seines Programms „Arbeiten aus dem Ausland“ vor mehreren Herausforderungen:
- Anpassung nach der Pandemie: Viele Mitarbeitende hatten bereits während COVID aus dem Ausland gearbeitet. Die Nachfrage nach internationaler Arbeitsflexibilität stieg weiter, insbesondere für Familienbesuche und längere Aufenthalte an Urlaubszielen.
- Regulatorische Komplexität: Das Unternehmen musste Risiken wie die Gefahr einer permanenten Betriebsstätte, Gehaltsabrechnungsrisiken, steuerliche Implikationen und die Einhaltung von Vorschriften in mehreren Jurisdiktionen managen.
- Kosten für rechtliche Beratung: Es stellte sich heraus, dass es finanziell nicht tragbar war, für jede einzelne Anfrage bezüglich „Arbeiten aus dem Ausland“ individuelle rechtliche, steuerliche und compliance-technische Beratung zu erhalten.
🎉 LÖSUNG
WorkFlex als Grundlage für das temporäre Arbeiten aus dem Ausland
Pantheon entschied sich, WorkFlex als zentrale Lösung für das Programm "Temporäres Arbeiten aus dem Ausland" einzuführen, aufgrund der folgenden Vorteile:
- Umfassende Risikoanalyse: Die intuitiven Risikoberichte ermöglichen es, potenzielle Probleme in verschiedenen Jurisdiktionen schnell zu erkennen und zu bewerten.
- Kosten-effizientes Compliance-Management: WorkFlex bietet eine skalierbare Lösung zur Verwaltung der Compliance für internationale Arbeitsmodelle, ohne dass für jede Anfrage eine individuelle rechtliche Beratung erforderlich ist.
- Optimierte Prozesse: Durch die Integration von Single Sign-On und einer benutzerfreundlichen Plattform konnte Pantheon einen effizienten Genehmigungsworkflow zwischen Mitarbeitenden, Managern und der HR-Abteilung etablieren.
Die Berichte zur Risikobewertung, die wir aus dem System erhalten, sind sehr benutzerfreundlich und klar strukturiert. Sie helfen uns, Risikofaktoren schnell zu identifizieren und erleichtern uns die Arbeit im HR-Bereich erheblich.
James Conradi, Head of HR, EMEA & APAC bei Pantheon Ventures
🎯 ERGEBNISSE
Verbesserte Mitarbeiterzufriedenheit und gesteigerte Effizienz
Die Einführung von WorkFlex brachte Pantheon erhebliche Vorteile:
- Bessere Work-Life-Balance: Mitarbeitende können ihre Aufenthalte in Urlaubszielen verlängern oder mehr Zeit mit der Familie im Ausland verbringen, während sie ihre beruflichen Verpflichtungen weiterhin erfüllen.
- Stärkung der Employee Value Proposition (EVP): Das Programm hat Pantheons EVP im Bereich hybrides Arbeiten wertvoll ergänzt – besonders in einer Branche, die traditionell höhere Anforderungen an Büropräsenz stellt.
- Risikominderung: Die Plattform bietet durch umfassende Risikoanalysen und Versicherungsschutz ein hohes Maß an Sicherheit.
WorkFlex hat vergleichsweise niedrige Kosten, aber einen erheblichen Einfluss. In Bezug auf Engagement und Mitarbeitendenbindung ist die Möglichkeit, aus dem Ausland zu arbeiten, zusammen mit unserem etablierten hybriden Arbeitsmodell ein echter Vorteil. Es hat bei Pantheon einen großen Unterschied gemacht.
James Conradi, Head of HR, EMEA & APAC at Pantheon Ventures

Vereinfachte Visabearbeitung: Die Reise von Quest One mit WorkFlex

Vereinfachte Visabearbeitung: Die Reise von Quest One mit WorkFlex

Stärkung globaler Talente: Wie London & Partners mit einer Work-from-anywhere-Richtlinie neue Maßstäbe setzt

Stärkung globaler Talente: Wie London & Partners mit einer Work-from-anywhere-Richtlinie neue Maßstäbe setzt
🔎 ÜBER LONDON & PARTNERS
Effektives Compliance- und Prozessmanagement für die erfolgreiche Umsetzung einer Work-from-anywhere-Richtlinie
2022 führte London & Partners, eine Wachstumsagentur aus London, eine Richtlinie ein, die es Mitarbeitenden ermöglicht, vorübergehend von überall aus zu arbeiten – auch bekannt als „Workations“. Diese Initiative entstand, während der Covid-Pandemie, als viele internationale Mitarbeitende den Wunsch äußerten, mehr Zeit mit ihren Familien im Ausland zu verbringen, während sie weiterhin arbeiten konnten. Um diese neue Arbeitsweise zu unterstützen und die Einhaltung von Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften sicherzustellen, suchte London & Partners nach einer Lösung, die diese Prozesse effizienter gestaltet. WorkFlex erwies sich als die ideale Lösung.

🔥 HERAUSFORDERUNG
Compliance-Herausforderungen und der Bedarf an einer klaren Richtlinie
Mit der steigenden Nachfrage nach Workations stand London & Partners vor mehreren Herausforderungen:
- Fehlende Work-from-anywhere-Richtlinie: Der Anstieg der Anfragen für mobiles Arbeiten im Ausland verdeutlichte die Notwendigkeit einer offiziellen Richtlinie, um unzulässige Reisen, sogenannte ‚Hush-Trips‘, zu verhindern – Fälle, in denen Mitarbeitende ohne Genehmigung vorübergehend aus dem Ausland arbeiten. Solche inoffiziellen Reisen können erhebliche Compliance-Risiken und betriebliche Schwierigkeiten verursachen.
- Mangelnde Transparenz für Führungskräfte: Es war entscheidend, dass Führungskräfte jederzeit über den Aufenthaltsort ihrer Mitarbeitenden informiert sind, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
- Komplexe Compliance-Anforderungen: London & Partners benötigte eine Lösung, die die komplexen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Arbeit in verschiedenen Ländern effektiv bewältigt.
🎉 LÖSUNG
WorkFlex: Effizientes und sicheres Management von Workations
Um die Herausforderungen unkontrollierter Compliance und mangelnder Transparenz bei den Auslandsaufenthalten der Mitarbeitenden zu meistern, führte London & Partners WorkFlex zur effektiven Verwaltung von Workations ein.
London & Partners entschied sich für WorkFlex aufgrund folgender Vorteile:
- Detaillierte Risikobewertungen: Die Plattform bietet detaillierte Risikobewertungen für Reiseziele weltweit und stellt die Einhaltung sowohl lokaler als auch internationaler Vorschriften sicher.
- Benutzerfreundlichkeit: Das intuitive Dashboard ermöglicht eine einfache Bedienung für sowohl Mitarbeitende als auch Führungskräfte.
- Effiziente Richtlinienverwaltung: WorkFlex vereinfacht die Verwaltung der Unternehmensrichtlinie für Workations und sorgt für Transparenz darüber, von wo die Mitarbeitenden arbeiten
🎯 VORTEILE
Höhere Zufriedenheit, mehr Eigenverantwortung und gesteigerte Attraktivität für Talente
Die Möglichkeit, von überall aus zu arbeiten, fand bei den Mitarbeitenden von London & Partners großen Anklang.
Das Feedback zur Work-from-Aanywhere-Richtlinie war durchweg positiv. Unsere Mitarbeitenden haben das Gefühl, dass wir wirklich flexible Arbeitsbedingungen bieten. Es wird von allen sehr geschätzt. Auch unser CEO nutzt WorkFlex , was großartig ist! Wir fördern es, weil wir wirklich glauben, dass es nicht nur die Work-Life-Balance verbessert, sondern auch Stress reduziert.
– Linda Adams-Avornyo, HR Business Partner bei London & Partners
Die flexible Arbeitsplatzgestaltung hat folgende positive Auswirkungen:
- Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit: Mitarbeitende berichten von höherer Zufriedenheit und einer besseren Work-Life-Balance.
- Gestärktes Vertrauen und mehr Eigenverantwortung: Flexible Arbeitsmöglichkeiten fördern das gegenseitige Vertrauen und die Eigenverantwortung – beides entscheidende Faktoren für das Engagement der Mitarbeitende
- Attraktivität für Top-Talente: Bewerberinnen und Bewerber geben häufig an, dass das WorkFlex-Programm ein ausschlaggebender Grund für ihre Entscheidung war, sich zu bewerben.
Wenn wir Kandidaten fragen, was sie an London & Partners gereizt hat, sagen sie: ‚Ihre Benefits! Insbesondere die Nutzung von WorkFlex. Das spricht sich herum!
– Linda Adams-Avornyo, HR Business Partner at London & Partners
Die Einführung von WorkFlex bei London & Partners hat sich als großer Erfolg erwiesen. Die Plattform ermöglicht nicht nur ein effizientes Management von Workations, sondern minimiert auch Compliance-Risiken. Dadurch können Mitarbeitende und Führungskräfte mit einem Gefühl der Sicherheit und Zuversicht arbeiten.

Wie forto in über 45 Ländern 100% compliant mobil arbeitet

Wie forto in über 45 Ländern 100% compliant mobil arbeitet
Über forto
forto ist ein Unternehmen, das sich auf digitale Lieferketten spezialisiert hat. Die Technologien der forto-Plattform decken den gesamten Prozessablauf ab, von Angebot, Buchung, Dokumentenverwaltung, Tracking und Tracing bis hin zu proaktiver Ausnahmenbearbeitung und Analyse. forto hat global um die 800 Mitarbeitende mit 62 Nationalitäten. Deutsch, Chinesisch, Indisch sind die meisten. Mit dem Hauptsitz in Berlin, beschäftigt das Unternehmen derzeit über Mitarbeitende an 17 Standorten in Europa und Asien, mit Büros in Mailand, Ho-Chi-Minh-Stadt, Singapur, Hongkong und Shanghai.
Seit Corona bietet das Unternehmen seinen Mitarbeitenden die Möglichkeit, flexibel von verschiedenen Standorten aus zu arbeiten – auch temporär im Ausland.
forto’s „Remote Work“ Richtlinie:
forto legt Wert darauf, dass Remote Work und Urlaub getrennte Konzepte sind, weswegen Forto anstatt des Begriffs Workations „Remote work“ oder sogar – passend zum Tool - „Workflexing“ benutzt.
forto erlaubt „workflexing“ derzeit 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr in Ländern, die von Berlin aus gesehen maximum plus minus vier Stunden Zeitunterschied haben, damit die Leute trotzdem halbwegs in der regulären Arbeitszeit anwesend sind. Wenn das Heimatland jetzt dann doch ein bisschen weiter weg als diese vier Stunden ist, dann gibt es auch in Absprache mit dem Manager Ausnahmen. Alle Mitarbeitenden, die in den europäischen Ländern angestellt sind, können WorkFlex nutzen - also auch Praktikanten und Werkstudenten.
🔥 Challenge
Seit der Pandemie hat forto mobiles Arbeiten im Ausland angeboten, damit ihre Mitarbeitenden sicher von ihren Heimatländern arbeiten können - aber nur innerhalb der Europäischen Union. Mitarbeitende, aus anderen Ländern, fühlten sich zurecht ungerecht behandelt, was forto bewegt hat sich nach einer externen Lösung umzusehen. Denn es war klar, dass dieser Benefit nicht mehr wegzudenken ist. Erstens, forto hat gesehen, wie hoch die Nachfrage war. Mitarbeitende haben Remote Work Abroad aktiv bei HR nachgefragt und auch immer mal wieder angestoßen. Zweitens, forto hat den hohen Stellenwert gesehen. Mitarbeitende haben ihnen aktiv für die Möglichkeit gedankt, dass sie von ihren Familien arbeiten konnten. Und drittens, weil es einfach funktioniert. Die Mitarbeiter haben von dort gute Arbeit gemacht und haben sich wohl gefühlt.
Um aber auch Remote Work außerhalb der Europäischen Union anzubieten und dabei die Compliance und rechtlichen Aspekte im Auge zu behalten, war forto auf externe Hilfe angewiesen. Vor der Einführung von WorkFlex hatten sie Schwierigkeiten, klare Antworten auf Fragen zu finden, wie beispielsweise Steuern, Versicherungen und arbeitsrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Remote Work außerhalb der EU.
- Wer zahlt wo Steuern?
- Wie ist das mit der Versicherung?
- Wie lange darf der Mitarbeiter im Ausland sein?
- Gilt das Arbeitsrecht jetzt aus Deutschland oder aus einem anderen Land?
- Wer haftet dann falls doch mal was schiefgehen sollte?
All diese Fragen konnten durch die WorkFlex Software und das „No-Risk“ Konzept beantwortet werden
💡Lösung
Im Juni 2023 implementierte forto WorkFlex, um Mitarbeitenden auch außerhalb der EU die Möglichkeit zu geben, von ihrem Heimatland aus zu arbeiten. WorkFlex ermöglichte es dem Unternehmen, klare Richtlinien für Remote Work festzulegen, Compliance zu gewährleisten und den Mitarbeitenden einen strukturierten Prozess für kurzfristige Arbeitsaufenthalte im Ausland anzubieten. Die Einführung erfolgte nach einer gründlichen Evaluierung verschiedener Anbieter, wobei WorkFlex als einziges überzeugte aufgrund des kompletten Pakets:
Neben klaren Einschätzungen zu den Compliance-Risiken für jeden individuellen Antrag, bot WorkFlex
1. Haftung: Im Falle von Komplikationen, übernahm WorkFlex die finanzielle Haftung sowie professionelle Unterstützung bei Behördengängen. Dies verlieh forto die Gewissheit, Mitarbeitende problemlos weltweit entsenden zu können, ohne sich um rechtliche Stolpersteine sorgen zu müssen.
2. Automatische Ausstellung von A1-Bescheinigungen: WorkFlex übernahm alle komplexen Compliance-Aufgaben wie die Erstellung von A1-Bescheinigungen oder CoC.
3. Auslandskrankenversicherung: WorkFlex sichert automatisch für jeden Mitarbeitenden eine Reisekrankenversicherung von der "Hallesche Krankenversicherung", die unbegrenzten medizinischen Schutz, inklusive Covid-19-Deckung und Rücktransport aus sämtlichen Ländern sichert. Das Team übernimmt Antragstellung, Kommunikation und Management der Versicherung während des gesamten Reisezeitraums.
4. 24/7 Hotline bei WorkFlex: WorkFlex bietet eine rund um die Uhr verfügbare Hotline für alle Anliegen, wie Unfälle, Fragen, Compliance Probleme, was forto als großen Vorteil gesehen hat.
5. Nutzerfreundliche Software: Ohne WorkFlex hatte forto keinen Überblick, wo alle Mitarbeitenden gerade sind, was katastrophale Konsequenzen haben kann. Nun kann forto auf einen Klick im Interface sehen, wo jeder Mitarbeitende ist, wie viele Tage diese schon im Ausland gearbeitet haben, und vieles mehr.
6. Beste Betreuung: forto‘s eigens zugeteilte Customer Success Managerin antwortet wahnsinnig schnell und hat forto super mit dem Tool vertraut gemacht. Bei der Townhall hat die Customer Success Managerin auch die Plattform gezeigt, was für alle Mitarbeitenden sehr hilfreich war.
7. Prüfung für alle Zielländer – und Nationalitäten: WorkFlex bildet alle Länder und Nationalitäten Kombinationen ab. So konnte forto WorkFlex auch ohne Probleme in ihren Niederlassungen in z.B. Spanien implementieren und auch hier z.B. den Südamerikanern Arbeiten in deren Heimatländern anbieten.
📈 Positive Auswirkungen und erzielte Vorteile:
Der Erfolg der Einführung von WorkFlex bei forto zeigt sich in
- Zeit- und Ressourcenersparnis: Die Nutzung von WorkFlex erwies sich als einfach und effizient, sowohl für die Mitarbeiter als auch für das HR-Team. Die Compliance-bezogenen Herausforderungen wurden durch die Zusammenarbeit mit WorkFlex erfolgreich bewältigt.
- Entlastung des HR-Teams: Vorher war nicht einmal wirklich die Zeit, um A1 Bescheinigungen auszustellen. Jetzt braucht das People Ops Team nicht mehr als eine Minute per Request, da die gesamte Arbeit an WorkFlex outgesourced wurde.
- Steigerung der Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit: Die Einführung von WorkFlex wurde von den Mitarbeitern positiv aufgenommen. Durch die klaren Richtlinien und die Möglichkeit, bis zu 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr im Ausland zu arbeiten, konnte forto die Bedürfnisse seiner globalen Belegschaft besser erfüllen. Die Mitarbeiter schätzten die Flexibilität und die Verbindung von Arbeit und Reisen, insbesondere wenn es darum ging, ihre Familien im Heimatland zu besuchen.
- Erfolg bei der Rekrutierung: forto erlebte einen verringerten administrativen Aufwand und eine positive Resonanz sowohl im Unternehmen als auch während des Einstellungsprozesses, wobei Remote Work – abroad - als entscheidendes Kriterium für potenzielle Mitarbeiter herausgestellt wurde.
"Auf einer Skala von eins bis fünf- mit fünf am wichtigsten - würde ich Remote Work Abroad definitiv bei fünf einordnen, weil Mitarbeiter danach gefragt haben und auch im Vorstellungsprozess aktiv danach gefragt wird und scheinbar sogar die Entscheidung getroffen wird, ob Remote Work abroad angeboten wird. Seit der Pandemie hat sich das einfach geändert, die Nachfrage nach mobilem Arbeiten im Ausland ist groß und wird es auch in Zukunft weiter sein.“
Carolin Braband, Team Lead People Operations bei forto
Remote work bei Forto:
Das forto Team hat bereits aus 45 verschiedenen Zielländern 3669 Tage (= mehr als 10 Jahre) gearbeitet. Mehr als jeder fünfte Antrag betraf Inder, die von Indien aus zurückkehren und arbeiten wollten.

Insgesamt hat die Einführung von WorkFlex bei forto zu einer verbesserten Mitarbeiterzufriedenheit, einem geringeren administrativen Aufwand und einer gesteigerten Attraktivität für potenzielle Mitarbeiter geführt. Die Einführung von WorkFlex führte zu einer hybriden Arbeitskultur bei forto, bei der Mitarbeiter die Möglichkeit haben, flexibel zwischen Homeoffice und Büro zu wählen. Dieses hybride Modell wird positiv aufgenommen und soll im kommenden Jahr weiterentwickelt werden, um die Bedürfnisse der Mitarbeiter zu berücksichtigen.
forto ist überzeugt, dass hybride Arbeitsmodelle und die Möglichkeit von Remote Work die Zukunft der Arbeit gestalten werden.
Workations für den Heimatbesuch: Wie AutoScout24 mit WorkFlex Compliance und Kosten optimiert
Workations für den Heimatbesuch: Wie AutoScout24 mit WorkFlex Compliance und Kosten optimiert
Über AutoScout24
AutoScout24 ist bekannt als Online-Plattform für den Kauf und Verkauf von neuen und gebrauchten Autos. Obwohl die Plattform ursprünglich auf den deutschen Markt ausgerichtet war, hat AutoScout24 seine Präsenz international erweitert. Diese globale Ausrichtung spiegelt sich auch in der Vielfalt seiner Belegschaft wider, die gerne auch von ihren Heimatländern Homeoffice machen wollten. Aus diesem Grund ermöglicht AutoScout24 seinen Mitarbeitenden seit der Pandemie das weltweite Arbeiten – das sogenannte"Working from Anywhere". Dabei stieß AutoScout24 allerdings auf viele Herausforderungen, besonders im Hinblick auf Compliance
🔥 Herausforderung
Vor der Einführung von WorkFlex im September wurde das Arbeiten von überall aus während der Pandemie informell intern abgewickelt. Die Herausforderung bestand darin, eine strukturierte Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der Mitarbeiter weltweit entsprach und gleichzeitig die Einhaltung der Vorschriften sicherstellte. Denn noch kämpfte AutoScout24 mit:
- Unstrukturierter Ansatz: AutoScout24 wollte das Arbeiten von überall strukturierter gestalten, insbesondere nachdem informelles Arbeiten von überall aus während der Pandemie die Norm war. WorkFlex bot eine Lösung, um diese Flexibilität auf organisierte Weise zu ermöglichen.
- Mangelndes internes Know-how: AutoScout24 versuchte zunächst, flexibles Arbeiten von überall intern zu organisieren. Das Unternehmen erkannte jedoch, dass dies ein erheblicher Aufwand war und dass die internen Mitarbeiter nicht über das erforderliche Fachwissen verfügten. Die Entscheidung für WorkFlex wurde getroffen, um diese Herausforderungen zu bewältigen und externe Unterstützung zu erhalten.
- Vielfältige Mitarbeiterbedürfnisse: AutoScout24 beschäftigt Mitarbeiter aus 55 verschiedenen Nationalitäten. Viele Mitarbeiter hatten den Wunsch, in ihre Heimatländer zurückzukehren und von dort aus zu arbeiten. WorkFlex ermöglichte es, diesen unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Im September führte AutoScout24 WorkFlex ein, um globales mobiles Arbeiten effizienter zu gestalten.
💡 Lösung
Nach einer sorgfältigen Auswahl von Anbietern entschied sich das Unternehmen aus den folgenden Gründen für WorkFlex:
- Fortgeschrittener Status: AutoScout24 betonte, dass WorkFlex, obwohl es noch als Start-Up gilt, im Vergleich zu anderen Anbietern in dem Bereich deutlich weiter entwickelt war. Die Plattform war in der Lage, umfassende Dienstleistungen anzubieten, die den globalen Anforderungen von AutoScout24 gerecht wurden.
- Weltweite Abdeckung: WorkFlex bot AutoScout24 die Möglichkeit, nicht nur europäische, sondern weltweite Workations anzubieten – für alle Nationalitäten und alle Niederlassungen. Dies war AutoScout24 aufgrund ihrer diversen Belegschaft besonders wichtig. Die Integration der Niederlande war ebenso erfolgreich wie die Berücksichtigung von Mitarbeitern mit 55 verschiedenen Nationalitäten.
- Eliminierung von Compliance-Risiken: AutoScout24 hat erkannt, dass internationale Workations mit erheblichen Risiken im Bereich Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht verbunden ist. Die Entscheidung für WorkFlex wurde getroffen, um diese Risiken zu minimieren und externes Fachwissen in Anspruch zu nehmen. Besonders das No-Risk Konzept, dass WorkFlex Haftung übernimmt, überzeugte AutoScout24. Die im Preis enthaltene Reisekrankenversicherung war ein weiterer wichtiger Faktor, der für WorkFlex ausschlaggebend war.
- Gute Kommunikation und Support: AutoScout24 lobte die gute Zusammenarbeit mit WorkFlex, die schnelle Reaktion auf Fragen und den 24/7 Support, auch bei den nur selten auftretenden Problemen.
- Einfache Integration und Anwendungsfreundlichkeit: Die Zusammenarbeit mit WorkFlex wurde als unkompliziert und benutzerfreundlich beschrieben. Sowohl die Vorbereitung als auch die fortlaufende Betreuung wurden positiv hervorgehoben.
📈 Positive Auswirkungen und erzielte Vorteile:
AutoScout24 hat seine "Working from Anywhere" Unternehmensrichtlinie entwickelt, welche besagt, dass Mitarbeitende bis zu 10 Arbeitstage weltweit arbeiten können.
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Der Erfolg der Implementierung von WorkFlex bei AutoScout24 wurde ersichtlich an:
1. Weltweite Zielländer: Durch die Einführung von WorkFlex können Mitarbeiter weltweit arbeiten. Dies ermöglicht es den Mitarbeitern, in ihre Heimatländer zurückzukehren und von dort aus zu arbeiten. Die Herausforderung der rechtlichen Komplexität wurde durch WorkFlex bewältigt. Seit September haben AutoScout24 Mitarbeitende bereits aus 20 verschiedenen Ländern weltweit gearbeitet. 57% der Trips ging in Nicht-EU Länder. Die Top Zielländer waren nicht die typischen Urlaubsländer, sondern -passend zur diversen Belegschaft – Indien, USA, Türkei, Griechenland und Südafrika.

2. Strukturierter Rahmen: Vor der Einführung von WorkFlex wurde das Arbeiten von überall aus aufgrund der Pandemie eher informell abgewickelt. Nachdem entschieden wurde, einen strukturierteren Ansatz zu verfolgen, wurde WorkFlex als Lösung eingeführt.
3. Mehr Flexibilität für Mitarbeiter: WorkFlex ermöglicht es den Mitarbeitern, bis zu zehn Arbeitstage im Ausland zu arbeiten. Dies ist besonders relevant fürMitarbeiter mit 55 verschiedenen Nationalitäten bei AutoScout24, die oft in ihre Heimatländer zurückkehren möchten.
4. Wohlbefinden der Mitarbeiter und Work-Life-Balance: Die Workations-Richtlinie wirkte sich positiv auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aus, insbesondere für ausländische Arbeitnehmer, die ihre Auslandsaufenthalte verlängern konnten, ohne ihr Urlaubsbudget aufzubrauchen. Die Flexibilität, die Workations bot, trug zu einer gesünderen Work-Life-Balance bei.
5. Entlastung der Personalabteilung: Die Expertise und Unterstützung vonWorkFlex haben den internen Aufwand immens reduziert, insbesondere imZusammenhang mit Formularen, Genehmigungen und Anfragen für nichteuropäischeAuslandsaufenthalte. WorkFlex automatisiert viele dieser Prozesse bzw. übernimmt die Ausstellung aller relevanten Dokumente wie A1-Bescheinigungen, CoC, Reiseversicherung
6. Kosteneinsparungen: AutoScout24 spart durch die Nutzung vonWorkFlex in mehreren Bereichen Kosten ein:
- Externe Beratungskosten: Vor der Einführung von WorkFlex hat AutoScout24 oft externe teure Beratungsfirmen fürFragen im Zusammenhang mit Lohnsteuer, Sozialversicherungsrecht und anderen rechtlichen Aspekten beauftragt. Durch die Zusammenarbeit mit WorkFlex können diese Kosten reduziert werden, da die Plattform spezialisierte Expertise bietet. Vor der Implementierung von WorkFlex beauftragte AutoScout24 häufig externe teure Beratungsfirmen für Fragen im Zusammenhang mit Lohnsteuer, Sozialversicherungsrecht und anderen rechtlichen Aspekten. Durch die Zusammenarbeit mit WorkFlex können diese Kosten reduziert werden, da die Plattform spezialisiertes Fachwissen bietet.
- Formularkosten: Die Nutzung von WorkFlex eliminiert die Notwendigkeit, aufwendige Formulare fürinternationale Einsätze manuell zu erstellen und zu verwalten. Dies spart nicht nur Papier- und Druckkosten, sondern auch die Zeit, die Mitarbeiter für das Ausfüllen dieser Dokumente benötigen.
- Zeit- und Kostenersparnis für HR und Mitarbeiter: Die Mitarbeiter von AutoScout24 benötigen weniger Zeit, um Genehmigungen für internationale Einsätze zu erhalten, da der Prozess durch WorkFlex rationalisiert wird. Dies führt zu einer insgesamt effizienteren Nutzung der Arbeitszeit.
"Die Zusammenarbeit mit WorkFlex ist äußerst positiv. Die Vorbereitung, der Support und die Benutzerfreundlichkeit des Tools sind hervorragend. Die Flexibilität von WorkFlex, alle Länder einzubeziehen und der kontinuierliche Support trugen wesentlich zum Erfolg bei. Die Automatisierung von Prozessen, wie z.B. dem Bewerbungsprozess und der Kommunikation mit den Mitarbeitern, führte zu erheblichen Zeit- und Kosteneinsparungen für AutoScout24"
Katrin Paetzold - Senior HRBP bei AutoScout24
Die Fallstudie verdeutlicht den Erfolg von AutoScout24 durch die Integration von WorkFlex. Insgesamt hat WorkFlex dazu beigetragen, die internen Prozesse zu streamlinen, die Flexibilität der Mitarbeiter zu erhöhen und die Kosten für mobiles Arbeiten im Ausland per Trip zu reduzieren.

183 Workationtage pro Jahr: Die Erfolgsgeschichte von idealo im Employer Branding

183 Workationtage pro Jahr: Die Erfolgsgeschichte von idealo im Employer Branding
Über idealo
idealo, eine führende Online-Plattform für Preisvergleiche, stand vor der Herausforderung, ihre Richtlinie für „Workations“ oder mobiles Arbeiten im Ausland, zu verwalten und zu optimieren. Vor August 2022 ermöglichte idealo seinen 1050 Mitarbeitenden aus 60 verschiedenen Nationen, von jedem Standort aus zu arbeiten, verfügte jedoch nicht über ein strukturiertes Tool zur Verwaltung von Anfragen, was zu administrativen Herausforderungen und potenziellen Compliance-Risiken führte.
🔥 Herausforderung
Da die Nachfrage nach Workations im Ausland immer mehr zunahm, benötigte idealo eine umfassende Lösung, um
- den Prozess zu streamlinen & den Überblick zu behalten, von wo alle arbeiten
- einen geeigneten, offiziellen Rahmen für die Arbeit von überall zu formulieren
- Compliance-Risiken zu vermeiden
- die erforderlichen Unterlagen (PWD; A1; CoC usw.) zentral zu sammeln
- das Mitarbeitererlebnis zu verbessern
Das Unternehmen suchte nach einem Tool, das eine transparente Kommunikation ermöglicht und die Compliance Risiken effektiv bewertet. Darüber hinaus sah sich idealo mit folgenden Herausforderungen konfrontiert:
IT-Unterstützung für Mitarbeiter an entfernten Standorten, Probleme mit der Ausrüstung, und Pushback von abgelehnten Anfragen, insbesondere von Mitarbeitenden in der Ukraine und Russland. WorkFlex spielte eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung dieser Herausforderungen und der Festlegung klarer Grenzen für Workations.
💡 Lösung
Im August 2022 ging idealo eine HR Partnerschaft mit WorkFlex ein, um eine robuste Lösung für die Verwaltung der Workations zu implementieren, die den Mitarbeitenden die Flexibilität bietet, von jedem Standort weltweit aus zu arbeiten.
idealo entschied sich für WorkFlex wegen
- der Transparenz bei der Risikobewertung und schnelle Bearbeitung
- der einfach zu bedienenden Oberfläche mit effizienten Arbeitsablauf
- dem einzigartigen No-Risk Konzept d.h. das WorkFlex Haftung übernimmt bei Compliance Problemen
- der Reisekrankenversicherung, die automatisch für jeden im Ausland tätigen Mitarbeiter ausgestellt wird
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idealo's Workation Richtlinie
idealo hat eine der fortschrittlichsten Richtlinien, die es auf dem Markt gibt, da sie die gesetzliche Grenze von bis zu 183 Tagen widerspiegelt. idealo ermöglicht Workations von jedem Land aus solange es die Sicherheit zulässt. Bis zu 30 Tage pro Jahr innerhalb eines europäischen Landes werden automatisch genehmigt. Dann zwischen 31 und 90 Tagen pro Jahr aus einem beliebigen Land, wenn die WorkFlex-Bewertung gelb oder grün ist. Und dann, zwischen 91 und 182 Tagen, muss die Bewertung von WorkFlex grün sein, damit die Anfrage zugelassen wird.

📈 Positive Auswirkungen und erzielte Vorteile
Die Implementierung von WorkFlex hatte mehrere positive Auswirkungen für idealo:
1. Effizienz und Zeitersparnis: WorkFlex reduzierte die Verwaltungskosten und den Verwaltungsaufwand bei idealo erheblich. Durch die automatisierten Funktionen der Plattform, wie z. B. die Ausstellung von Versicherungsbescheinigungen, wurde manueller Papierkram überflüssig und der gesamte Prozess rationalisiert. Heute benötigt die Personalabteilung weniger als 3 Minuten pro Anfrage, während sie früher Stunden benötigte.
2. Transparenz und Mitarbeiterzufriedenheit: Die Transparenz des Risikobewertungsprozesses und die einfache Nachverfolgung des Antragsstatus über das WorkFlex-Portal verbesserten die Kommunikation und reduzierten die Notwendigkeit, dass sich Mitarbeitende nach dem Status ihrer Anträge erkundigen müssen.
3. Finanzieller Schutz: WorkFlex deckte die Haftung ab und gab sowohl den Mitarbeitenden als auch dem Arbeitgeber Sicherheit, was letztlich zum Erfolg von Workations beitrug. Außerdem ist der Arbeitnehmer automatisch über die Reisekrankenversicherung von WorkFlex krankenversichert, was keiner der wenigen bestehenden Wettbewerber angeboten hat.
4. Verbesserte Work-Life-Balance: Die Workation-Richtlinie wirkte sich positiv auf das Wohlbefinden der Mitarbeitenden und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aus, insbesondere für ausländische Arbeitnehmer, die ihren Auslandsaufenthalt verlängern konnten, ohne ihr Urlaubsbudget aufzubrauchen. Die von Workations gebotene Flexibilität trug zu einer gesünderen Work-Life-Balance bei.
5. Attraktivität als Arbeitgeber: Workations wurde zu einem wichtigen Bestandteil der externen Marketingstrategie von idealo und stärkte den Ruf des Unternehmens als mitarbeiterfreundliche Organisation, die individuelle Lebensstile unterstützt. Die vielen positiven Rückmeldungen der Bewerber unterstrichen die Attraktivität von idealo als Arbeitgeber.
Workations in Zahlen bei idealo
Seit August 2022 hat idealos 577 Aufträge in 64 Zielländern angefordert. 72% wurden genehmigt. In einem Jahr und 3 Monaten arbeitete idealos 11077 Arbeitstage im Ausland — das sind insgesamt über 30 Arbeitsjahre.
idealo bestätigt, dass diese Leistung aufgrund der vielfältigen, internationalen Belegschaft eine der höchsten Nutzungsraten in ihrem Benefit Portfolio aufweist. Die meisten Mitarbeitenden nutzen diesen Vorteil, um vom Heimatland ihrer Familie im Ausland aus zu arbeiten — ein Anwendungsfall, der bei einer Belegschaft aus über 60 Nationalitäten dominiert.

Für idealo ist klar, dass WorkFlex die beste Lösung auf dem Markt ist. Die Zusammenarbeit mit WorkFlex hat das Workation-Management für idealo grundlegend verändert und zu einem optimierten, effizienten und mitarbeiterfreundlichen Prozess gemacht. Durch die Bewältigung von Herausforderungen, die Verbesserung der Transparenz und die Bereitstellung finanzieller Absicherung spielte WorkFlex eine entscheidende Rolle dabei, Workations zu einem erfolgreichen und nachhaltigen Modell für idealo zu machen.

Jenseits der Grenzen: Wie Flix's 90+ Nationalitäten aus 80+ Ländern rechtskonform arbeiten

Jenseits der Grenzen: Wie Flix's 90+ Nationalitäten aus 80+ Ländern rechtskonform arbeiten
Über Flix
Für Flix, eines der führenden Unternehmen im Mobilitätssektor, ist das Konzept des "ortsunabhängigen Arbeitens" mehr als nur eine Unternehmensrichtlinie; es ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensidentität. Schließlich wäre es auch sehr widersprüchlich, wenn ein Unternehmen, das mit seinen FlixBussen und FlixTrains Menschen weltweit miteinander verbindet, seine eigenen Mitarbeitenden auf einen festen Standort beschränken würde.
Das Unternehmen hat den Mentalitätswechsel in der post-pandemischen Arbeitswelt frühzeitig erkannt und das Programm "work from manywhere" eingeführt. Seit dem 1. Juli 2022 haben Flix Mitarbeitende die Möglichkeit, von fast jedem Ort der Welt aus zu arbeiten - sei es im Garten ihrer Oma oder an einem Sandstrand.
🔥 Herausforderung
Am Ende der Pandemie befragte Flix seine Mitarbeitenden, ob sie gerne von überall aus arbeiten würden. Diese erste Umfrage ergab eine sehr hohe Nachfrage. In Anbetracht der Veränderungen, die die Pandemie in unserer Arbeitsweise mit sich brachte, und der Vielfalt in ihrem Team sah Flix eine große Chance, dieses Programm einzuführen.
Dies brachte jedoch neue Herausforderungen für Flix mit sich:
- Anpassung an die sich rasch ändernden Bedürfnisse der Arbeitnehmenden: Die rasche Ausbreitung von mobiler Arbeit im Ausland während der Pandemie hat bei den Mitarbeitenden ein Verlangen nach mehr Flexibilität geweckt. Dieser Mentalitätswandel - von überall aus arbeiten zu können - führte dazu, dass Flix versuchen musste, komplexe Compliance-Anforderungen, die sich noch nicht an die neue Arbeitsumgebung angepasst haben, mit dem zunehmenden Wunsch der Mitarbeitenden, von überall aus zu arbeiten, in Einklang zu bringen. Flix wusste, dass sie eine externe Lösung brauchten, um sicherzustellen, dass sie zu 100 % rechtskonform handeln.
Ein Verbot von mobiler Arbeit lag nicht im Interesse von Flix, da die internationale Belegschaft auch das Recht auf ein internationales Homeoffice einforderte und dies sowieso- auch ohne Genehmigung - getan hätte.
- Einhaltung von sich ständig ändernder Vorschriften und Gesetze: Die verschiedenen Arbeitsgesetze, Steuervorschriften und Sozialversicherungsbescheide war eine große Herausforderung für Flix. Obwohl die Firma über viel internes Fachwissen verfügte, wie z. B. eine Rechtsabteilung, eine Steuerabteilung und eine Personalabteilung, war dies ein neues Thema, für das niemand bereits Fachwissen erworben hatte.
- Komplexe internationale Belegschaft: Da die Mitarbeitenden aus über 90 verschiedenen Ländern stammen, wurden die rechtlichen Feinheiten der Steuergesetze, Arbeitsvorschriften und Visabestimmungen noch komplexer. Diese Vielfalt, insbesondere in Bezug auf Nicht-EU-Staatsangehörige, machte deutlich, dass Flix einen externen Compliance-Partner benötigte.
💡 Lösung
WorkFlex bot die erforderliche Lösung für diese Herausforderungen:
- Individuelle Risikobewertung: Das Tool von WorkFlex entsprach genau dem, was Flix brauchte, und schaffte ein Gleichgewicht zwischen Benefit und Compliance. WorkFlex' Compliance-Logik und der automatisierte Ansatz prüfen jede Work-from-anywhere-Anfrage einzeln und stellen sicher, dass Flix die Compliance-Vorschriften einhält, egal wo ein Mitarbeiter arbeiten möchte oder in welchem Land er auf der Gehaltsliste steht. Diese sorgfältige Prüfung ist entscheidend, da Flix Mitarbeitende aus vielen Ländern beschäftigt, für die jeweils eigene Regeln gelten.
- Benutzerfreundliche Plattform: Die WorkFlex Plattform vereinfacht den Prozess für Flix. Sie konsolidiert alle Anträge auf ortsunabhängige Arbeit, bereitet die erforderlichen Dokumente vor und sorgt unter anderem dafür, dass die Mitarbeitenden auch im Ausland ausreichend versichert sind.
- Aktuelles Compliance Fachwissen: Dank des Rechtsteams von WorkFlex muss Flix nicht ständig Änderungen der Rechtsvorschriften überwachen.
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📈 Ergebnisse
Flix hat seine "Working from Manywhere " Unternehmensrichtlinie entwickelt, welche besagt, dass Flix Mitarbeitende von überall aus arbeiten können. Bis zu 60 Tage in Ländern dürfen sie dies in Ländern mit geringem und mittlerem Risiko und fünf Tage in Ländern mit hohem Risiko.
Der Erfolg der Implementierung von WorkFlex bei Flix wurde ersichtlich an:
- Modernes Employer Branding: Durch das Angebot von Homeoffice im Ausland hat Flix sein Image als zukunftsorientierter Arbeitgeber gestärkt, der den modernen Bedürfnissen seiner Mitarbeitenden gerecht wird.
- Erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit: Das positive Feedback der Mitarbeitenden war ein Beweis für den Erfolg der Initiative. Die Möglichkeit, von verschiedenen Standorten aus zu arbeiten, sei es in der Heimatstadt oder am Strand, verbesserte die Work-Life-Balance erheblich und stärkte den Ruf von Flix als mitarbeiterorientiertes Unternehmen, das Wert auf Flexibilität legt.
- Leichtere Rekrutierung durch Wettbewerbsvorteile: Der Vorteil des ortsunabhängigen Arbeitens wurde zu einem bedeutenden Pluspunkt für potenzielle Mitarbeiter, der neue Bewerber anspricht. Insbesondere die Generation Z und internationale Talente zeigen während des Einstellungsprozesses großes Interesse an dem Arbeitsmodell.
- Verringerung des manuellen Aufwands: Dank WorkFlex können Mitarbeitende selbstständig von überall aus Workationanträge stellen. Die Personalabteilung wird nur noch für die endgültige Genehmigung benötigt, was ihren Aufwand auf weniger als 5 Minuten pro Antrag reduziert. Es wird keine Zeit benötigt, um die Einhaltung der Vorschriften selbst zu überprüfen oder ganze Rahmenwerke für Nicht-EU-Bürger zu erstellen.
- Einsparungen bei Kosten und Verwaltungsaufwand: Durch die Partnerschaft mit WorkFlex entfiel die Notwendigkeit umfangreicher Recherchen und Beratungen mit Steueranwälten, was indirekt zu erheblichen Kosteneinsparungen führte. Darüber hinaus verringerte sich durch die gestrafften Prozesse der Verwaltungsaufwand, sodass Flix seine Ressourcen für andere wichtige Projekte einsetzen konnte, anstatt sich um die sich ständig ändernden Compliance-Vorschriften für seine internationale Belegschaft kümmern zu müssen.
Zusammenfassung: Arbeiten von überall bei Flix mit WorkFlex
Insgesamt haben die Mitarbeiter von Flix seit dem Start von Work from Anywhere Unternehmensrichtlinie zeitweise aus über 80 verschiedenen Ländern rund um den Globus gearbeitet, wie die Karte zeigt. Allein in diesem Jahr arbeiteten die Flix-Mitarbeiter 1452 Tage lang aus 59 verschiedenen Ländern.
Die meisten Reisen wurden von indischen Arbeitnehmern beantragt (13,40 %), dicht gefolgt von Deutschen Staatsbürgern (8,87 %). Danach folgen brasilianische, US-amerikanische und ägyptische Beschäftigte mit den meisten Anträgen.
Die durchschnittliche Anzahl der Workationtage pro Jahr und Arbeitnehmer betrug 20-25 Tage. Damit liegt er immer noch unter dem von in der Flix' Unternehmensrichtlinie angegebenen Schwellenwert von 60 Tagen.
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Die Entscheidung von Flix für dieses Modell beruht im Wesentlichen auf einem starken Mitarbeiterengagement. Das Unternehmen möchte ein Umfeld schaffen, in dem sich die Mitarbeitenden wertgeschätzt und verstanden fühlen und stolz darauf sind, ein Teil des Unternehmens zu sein.
Flix glaubt fest an die Zukunft von mobilem Arbeiten im Ausland. Im Moment aber erlebt Flix immer noch einen großen Wettbewerbsvorteil, da der Benefit noch heraussticht.
Die Partnerschaft mit WorkFlex hat Flix in die Lage versetzt, diese Flexibilität auch auf Regionen wie Asien, Lateinamerika und Afrika auszudehnen und dabei die Einhaltung von Vorschriften strikt zu beachten.
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1 Jahr – 1.000 WORKATIONS an der IU
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1 Jahr – 1.000 WORKATIONS an der IU
Im Juni letzten Jahres konnte IU ihren WorkFlex-Vorteil auf den Markt bringen, der IU's Mitarbeitern eine ganz neue Arbeitswelt eröffnet. Vorbei sind die endlosen, ewig vorgeplanten Reiseanfragen. Seitdem kann die nächste Workation mit nur wenigen Klicks geplant werden. Wohin waren die Workations bisher? IU hat eine Momentaufnahme der Situation gemacht:
Workation. Was steckt dahinter?
Zuerst zur Erklärung. Worum geht es bei WorkFlex genau? Wie kann man sich eine solche Anwendung vorstellen? Und ist sie nicht immer mit steuerlichen Hürden verbunden?
Wenn uns die letzten Jahre eines gezeigt haben, dann ist es, dass gute Arbeit von überall aus geleistet werden kann! Von einem Tag auf den anderen wurden unsere privaten Räume in Büros umgewandelt. Mit der Erkenntnis, dass es machbar ist — und zwar sehr gut. Wenn die Küche plötzlich zum Büro wird, warum sollte es dann nicht auch das Café in Valencia sein? Oder die Ferienwohnung in Zeeland? Unser WorkFlex-Vorteil macht genau das möglich: Arbeiten, wo immer ihr wollt — bis zu sechs Monate im Jahr. Mit Ausnahme einiger Länder, die aus Sicherheitsgründen leider ausgeschlossen sind, steht die große weite Welt offen. Wir sind der festen Überzeugung, dass mobiles Arbeiten aus dem Ausland (WFA) eine sehr attraktive Leistung ist, die auch sehr gut zur aktuellen und zukünftigen Situation des mobilen Arbeitens passt.
Fallstricke in den Bereichen Steuern, Arbeit und Sozialversicherung? Nicht bei uns!
Mit dem WorkFlex-Benefit bieten wir unseren Mitarbeitern flexible Optionen für Telearbeit im Ausland an. Kombiniert mit einem sehr einfachen Prozess.
Denn ohne dir Gedanken über die Einhaltung von Vorschriften (wie private Steuern, Visa usw.) oder andere Risiken machen zu müssen, kannst du deinen nächsten Arbeitseinsatz planen. Es ist so einfach wie das Einreichen einer Anfrage über die Plattform mit nur wenigen Klicks. WorkFlex holt dann die Genehmigung des/der Vorgesetzten ein und führt eine Risikobewertung der aktuellen Situation durch. Passt alles? Dann bist du bereit zu reisen. ✈️
Zusammenfassung der IU: Über eintausend zugelassene Workations innerhalb des ersten Jahres!
Die Zahlen sprechen für sich: Ein Blick auf die im letzten Jahr beantragten Stellen zeigt, wie einfach und unkompliziert ein solcher Antrag ist: Im Zeitraum von Juni 2022 bis Juni 2023 hatten wir insgesamt nicht weniger als 1.000 bewilligte Stellen an der IU. Ob ein verlängertes Wochenende in einem der Nachbarländer oder ein Aufenthalt von mehreren Wochen oder sogar mehreren Monaten weiter weg. Aus Australien, Argentinien, Trinidad&Tobago oder Taiwan: Insgesamt wurden im vergangenen Jahr Anträge für 87 Ländern auf der ganzen Welt eingereicht und bewilligt. Die Bewilligungsrate lag hier bei über 95%.
Die Statistiken von WorkFlex zeigen auch, dass wir in Sachen Workation ein absoluter Vorreiter sind: Verschiedene namhafte Unternehmen wurden hinsichtlich ihrer jährlichen Quote an Arbeitstagen pro Person verglichen. Hier wird noch einmal deutlich: Mit 182 möglichen Arbeitstagen pro Jahr und Person liegen wir ganz oben und machen Telearbeit zu dem, was sie sein sollte: Selbstbestimmtes Arbeiten von überall.
Für IU ist dies ein klares Zeichen dafür, dass sie auf dem richtigen Weg sind und dass die Leistung gut und gerne genutzt wird. Sie freuen sich auf das kommende Jahr, seine Ziele und die damit verbundenen Geschichten ihrer Mitarbeiter.
Willst du auch einen Job, der sich deinem Leben anpasst? Dann komm an Bord der IU und checke sehr bald für deine nächste Workation ein. ☀️
Schaut euch den vollständigen Artikel und die IU hier an
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WorkFlex in Aktion: Wie TIMOCOM mit Workations als Benefit neue Maßstäbe setzt
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WorkFlex in Aktion: Wie TIMOCOM mit Workations als Benefit neue Maßstäbe setzt
Über TIMOCOM
TIMOCOM, ein führender digitaler Marktplatz für Transportaufträge und Live-Sendungsverfolgung, hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Logistikprozesse seiner Kunden zu optimieren und ihnen Zeit- und Kosteneinsparungen zu ermöglichen. Doch TIMOCOM stand vor einer Herausforderung: die Einführung von Workations, um den wachsenden Wunsch nach Remote-Arbeit zu erfüllen und gleichzeitig die komplexen rechtlichen Anforderungen einer internationalen Belegschaft zu berücksichtigen.
🔥 Herausforderung
Bei der Einführung von Workations stand TIMOCOM vor einer Reihe von Herausforderungen und Hindernissen, die es zu bewältigen galt:
- Wachsende Nachfrage nach mobilem Arbeiten im Ausland: Nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie äußerten die Mitarbeiter den Wunsch nach flexiblen Arbeitsmöglichkeiten von zu Hause aus. Diese wachsende Nachfrage nach mobilem Arbeiten im Ausland stellte TIMOCOM vor die Herausforderung, geeignete Lösungen für die Bedürfnisse der Mitarbeiter zu finden.
- Vielfältige internationale Belegschaft: TIMOCOM hat eine vielfältige Belegschaft mit Mitarbeitenden aus mehr als 34 Nationen. Daraus ergaben sich komplexe rechtliche Anforderungen, darunter Steuergesetze, Sozialversicherung Vorschriften, Arbeitsgesetze sowie Aufenthalts- und Visabestimmungen. Die Bewältigung dieser rechtlichen Fragen und die Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften waren eine große Herausforderung für das Unternehmen.
- Bedenken hinsichtlich der Compliance-Risiken: Aufgrund der unterschiedlichen Vorschriften in den einzelnen Ländern war es für TIMOCOM schwierig, Workations anzubieten, ohne gegen Compliance-Richtlinien zu verstoßen. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften in Bezug auf Arbeitsrecht, Steuern und Sozialversicherung war eine komplexe Aufgabe.
- Operative Überlegungen: TIMOCOM musste auch operative Aspekte des Workation Management berücksichtigen. Dazu gehörte die Festlegung der Anzahl der angebotenen Tage für workations, die Unterstützung von Mitarbeitenden mit Familienangehörigen und Zweitwohnsitzen im Ausland sowie die Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs während der Abwesenheit von Mitarbeitenden.
💡Lösung
TIMOCOM entschied sich für WorkFlex als Software für das Workation Management:
- Employer Branding: Die Einführung von globalen Workations spielte eine maßgebliche Rolle bei der Steigerung der Arbeitgebermarke von TIMOCOM. Durch diese innovative Arbeitsform konnte das Unternehmen seine Attraktivität und seinen Ruf als moderner und fortschrittlicher Arbeitgeber stärken.
- Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit: Nach einer internen Umfrage zeigte sich, dass mehr als 50% der Mitarbeiter großes Interesse an der Nutzung von Workations hatten. Die Lösung von WorkFlex erfüllte genau die Bedürfnisse der Mitarbeiter nach Flexibilität und einer ausgewogenen Work-Life-Balance.
- Fachkräftemangel: Als IT-Unternehmen war TIMOCOM kontinuierlich auf der Suche nach qualifizierten IT-Fachkräften. Die Möglichkeit von Workations positionierte das Unternehmen als äußerst attraktiven Arbeitgeber auf dem Markt, was wiederum dabei half, hochqualifizierte Talente anzuziehen.
- Compliance Support & Liability: WorkFlex provided clear assessments of compliance risks for each individual application & handled all complex compliance tasks such as the creation of A1 certificates and the provision of comprehensive travel insurance for all employees. In the event of complications, WorkFlex took care of the financial liability as well as professional support with official procedures. This gave TIMOCOM the confidence to easily send employees worldwide without having to worry about legal stumbling blocks.
📈 Erfolgsmessung
Die Erfolgsmessung der Einführung von WorkFlex bei TIMOCOM basierte auf verschiedenen Indikatoren:
- Verbesserung des Employer Branding: Workations spielten eine bedeutende Rolle bei der Steigerung der Arbeitgebermarke von TIMOCOM. Die Flexibilität und die Unterstützung der Work-Life-Balance durch WorkFlex trugen dazu bei, das Unternehmen als modernen und mitarbeiterorientierten Arbeitgeber zu positionieren.
- Steigerung der Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit: Die Mitarbeiter waren begeistert von der Möglichkeit, Workations zu nutzen, um ihre Familie häufiger zu sehen und ihre Work-Life-Balance zu verbessern. Die positive Rückmeldung der Mitarbeiter bestätigte den Erfolg der Maßnahme. Die jährlichen Mitarbeiterbefragungen zeigten nach der Implementierung von WorkFlex eine deutliche Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit . Die flexible Arbeitsgestaltung und die Möglichkeit, Workations zu nutzen, trugen zur Bindung und Motivation der Mitarbeiter bei.
- Erfolg bei der Rekrutierung: Als IT-Unternehmen profitierte TIMOCOM von Workations als attraktivem Angebot für potenzielle Fachkräfte. Die Möglichkeit, remote zu arbeiten und Workations zu nutzen, half dabei, qualifizierte IT-Talente schneller anzuziehen und das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren.
- Zeit- und Ressourcenersparnis: Durch die Zusammenarbeit mit WorkFlex musste TIMOCOM keine wertvollen Ressourcen für die Recherche und Abwicklung der komplexen Prozesse aufwenden. Eine intensive Recherche sowie der Einsatz teurer (Steuer-)Anwälte war nicht mehr erforderlich. Dadurch wurden sehr viele Kosten gespart. Zudem konnten die automatisierten Prozesse und die Unterstützung durch WorkFlex den Aufwand für die Abwicklung und Verwaltung von Workations erheblich senken. Es gibt nun für jeden Antrag für mobiles Arbeiten im Ausland gibt es einen klaren Prozess. Die intuitive und benutzerfreundliche WorkFlex-Plattform ermöglichte es jedem Mitarbeiter, den Prozess mühelos zu durchlaufen und die erforderlichen Informationen bereitzustellen. Der Aufwand für das Timocom hat sich auf 10 Minuten pro Woche reduziert. Diese Effizienzsteigerung ermöglichte es TIMOCOM, sowohl Zeit als auch Ressourcen einzusparen und diese für andere wichtige Projekte zu nutzen.
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Die Einführung von WorkFlex bei TIMOCOM brachte revolutionäre Veränderungen für die Mitarbeiter und das Unternehmen als Ganzes. Workations ermöglichten es den Mitarbeitenden, ihre Arbeitsumgebung flexibler zu gestalten und eine bessere Work-Life-Balance zu erreichen. Durch die Unterstützung von WorkFlex bei rechtlichen und Compliance-Anforderungen konnte TIMOCOM die Anfragen für mobiles Arbeiten im Ausland für seine internationale Belegschaft problemlos verwalten und gleichzeitig Compliance-Risiken minimieren. Die positiven Auswirkungen von Workations auf die Mitarbeiterzufriedenheit, das Employer Branding und die Talentgewinnung waren deutlich spürbar. TIMOCOM konnte wertvolle Ressourcen einsparen und die Effizienz steigern, während WorkFlex Transparenz, Risikobewertung und eine benutzerfreundliche Plattform zur Verfügung stellte. Insgesamt hat die Zusammenarbeit von TIMOCOM und WorkFlex gezeigt, wie Workations die Arbeitswelt transformierenkönnen und einen echten Mehrwert für Unternehmen und ihre Mitarbeiter bieten.

i2x macht Homeoffice aus dem Ausland mit WorkFlex zu einem Schlüsselbenefit

i2x macht Homeoffice aus dem Ausland mit WorkFlex zu einem Schlüsselbenefit
i2x ist eines der führenden deutschen KI-Unternehmen, das vom ehemaligen CEO von studyVZ, Michael Brehm, gegründet wurde. i2x hilft Vertriebsmitarbeitenden und Kundendienstmitarbeitenden, ihre Arbeit durch Live-Anleitungen und Vorschläge im Kundengespräch zu verbessern. Als agiles Unternehmen hat i2x im vergangenen Jahr daran gearbeitet, ein sicheres, stabiles und konformes flexibles Arbeitsumfeld zu schaffen. Und wie? Indem sie ihrem team - dank WorkFlex's Software- ermöglichen konnten, mit vollem Rechtsschutz, im Ausland zu arbeiten.
Leistungskennzahlen (KPIs)
- Gewinnt neues Talent auf dem wettbewerbsorientierten Markt
- Unternehmensweite Workation-Strategie ermöglicht durch WorkFlex
- Arbeit im Ausland ist für 100 % der Mitarbeitenden möglich
- Jeder Mitarbeitende kann sicher im Ausland arbeiten:
- 90 Tage innerhalb der EU
- 30 Tage außerhalb der EU
Herausforderungen
Beim Betrachten der Workation-Unternehmensrichtlinie, kann man mit Sicherheit sagen, dass i2x in Bezug auf flexible Arbeitsbedingungen eine Vorreiterrolle spielt. Während das Unternehmen feststellte, dass das Arbeiten außerhalb des Büros obligatorisch war/ist, begann das Team mit 19 verschiedenen Nationalitäten - von Kolumbien bis China - sich noch mehr Freiheit bei der Wahl des Arbeitsortes zu wünschen: Sie sollten dort bleiben können, wo ihre Familien sind, und nicht ihren gesamten Urlaub auf einmal nehmen müssen. Nachdem das Unternehmen den Bedarf und die Möglichkeit, temporär im Ausland zu arbeiten, erkannt hatte, beschloss es, aus der Grauzone Workation herauszutreten und eine sichere Unternehmensrichtlinie bzeüglich mobieln Arbeitens im Ausland zu erstellen.
Lösung
Das i2x-Team und Narmatha Ravinthiran, die Leiterin des Bereichs Personal und Organisation, haben es vorgemacht und mit WorkFlex eine Lösung eingeführt, die in drei einfachen Schritten mobile Arbeit im Ausland ermöglicht.
Wie? Bei der Unterzeichnung ihres Arbeitsvertrags unterzeichnen neue Mitarbeitende auch eine Änderungsvereinbarung, die den Rahmen für ihre Workation Möglichkeiten absteckt: Wie und wann soll ein VPN genutzt werden? Welche Art von Passwort sollte verwendet werden? Wie kann man die GDPR vollständig einhalten?
Alle Aspekte in Bezug auf die Sozialgesetzgebung, die für i2x, und deren Kunden, wichtig sind. Vom ersten Tag an wird sichergestellt, dass das Team, innerhalb und außerhalb Europas arbeiten kann. i2x konnte eine neue Strategie für mobiles Arbeiten im Unternehmen ermöglichen, ohne die zeitintensiven Einzelanfragen zu bearbeiten. In diesem Prozess, kümmert sich WorkFlex um alle Compliance-Aspekte der Workation-Anfragen von i2x.
Vorteile der Einführung von WorkFlex
Für Unternehmen
- Attraktiver Nutzen für die psychische Gesundheit: Neben anderen Vorteilen für die psychische Gesundheit, wie Meditation oder Sport-Apps, unterstützten Workations das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden in hohem Maße;
- Ein enormer Benefit bei Stellenanzeigen;
- Eine Unternehmensrichtlinie bezüglich mobilen Arbeitens im Ausland mit klaren Regeln und Rahmenbedingungen: keine Kopfschmerzen mehr wegen Einzelfallprüfungen.
Für Arbeitnehmer:innen
- Die Freiheit, von überall aus rechtskonform und abgesichert zu arbeiten
- Man muss nicht alle Urlaubstage aufbrauchen, um die Familie im Ausland zu besuchen oder von einem Traumziel aus zu arbeiten: Man kann dies tun, während man weiterhin aus der Ferne arbeitet
- Ein Beweis dafür, dass euer Unternehmen euch tatsächlich vertraut
- Zusätzliche Motivation und Engagement
"Einer der größten Vorteile, den ich als Personalleiter durch WorkFlex habe, ist, dass ich nicht mehr eine 270-seitige Vereinbarung über den Brexit durchlesen muss, um zu sagen, ob die Person in London arbeiten kann oder nicht. Die Nutzung von WorkFlex ist eine große Erleichterung für meine Aufgaben: Die Rahmenbedingungen für die Arbeitsplätze sind vollständig und rechtskonform dargelegt. Wir müssen uns nur noch an den Rahmen halten, keine Einzelfallanfragen mehr analysieren, die mich viel Zeit kosteten. Die Personalabteilung hat in dieser Hinsicht keine Probleme mehr, und es ist schön, die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden zu sehen!"
Narmatha Ravinthiran, Head of People and Organization bei i2x
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Mobiles Arbeiten im Ausland: Wie Enpal eine einfache Lösung für ein komplexes Problem fand
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Mobiles Arbeiten im Ausland: Wie Enpal eine einfache Lösung für ein komplexes Problem fand
Enpal ist eine B2C-Unternehmensgruppe für die Installation von Solarmodulen mit Hauptsitz in Berlin, die mit zahlreichen Herausforderungen im Personalwesen konfrontiert ist. Daher sind sie sehr daran interessiert, Lösungen zu finden, die ihre Arbeitslast und ihre Prozesse erleichtern und gleichzeitig sicherstellen, dass sie die Vorschriften vollständig einhalten. Kurz gesagt: Sie brauchen Einfachheit, wo immer sie sie bekommen können!
Kontext
Mobiles Arbeiten im Ausland Arbeit ist eine komplexe rechtliche Angelegenheit. Sicher, aus der Sicht des Arbeitnehmers scheint es einfach zu sein, vom Ausland aus zu arbeiten: ein Computer und das Internet reichen aus, um die Arbeit zu erledigen! Die andere (HR-)Seite ist jedoch komplexer und erfordert eine Menge juristischen Hintergrund, um die neue Art des Arbeitens zu ermöglichen. Unternehmen auf der ganzen Welt stehen vor einem Eisberg, wenn es um dieses Thema geht, und so auch Enpal. Vor allem wollte die Gruppe bei den von ihr angebotenen Benefits für Mitarbeitende wettbewerbsfähig bleiben, aber auch nicht übertreibe und später von unangenehmen steuerlichen Herausforderungen überrascht werden.
Herausforderung
Angesichts der Pandemie haben die Arbeitnehmer ihr Bedürfnis geäußert, für längere Zeit von ihrem Heimatland aus zu arbeiten oder generell die Möglichkeit zu haben, aus dem Ausland zu arbeiten. In der Tat, ein modernes Problem für eine moderne Unternehmensrichtlinie. Nach der Einführung der Unternehmensrichtlinie für mobiles Arbeiten im Ausland und der Möglichkeit, einige Zeit im Ausland zu arbeiten, insbesondere vor Weihnachten, erhielt Enpal immer mehr Anfragen von seinen Mitarbeitenden. Da die Personalabteilung über keinerlei rechtliche Kenntnisse in dieser Angelegenheit verfügte, musste sie sich mit Anwälten für Steuer- und Arbeitsrecht in Verbindung setzen: Sie brauchten das rechtlichen Wissen sowie Kenntnisse über mögliche Compliance-Risiken, um die erforderliche Flexibilität bieten zu können.
Prozess
Um ein allgemeines Verständnis für die Möglichkeiten für mobiles Arbeiten aus dem Ausland zu erhalten, hat Enpal Anwälte für Arbeitsrecht konsultiert. Die Mitarbeitenden mussten einen Antrag über ein PDF-Formular einreichen, welches dann manuell geprüft wurde: ein ziemlich komplexer und sehr zeitaufwändiger Prozess. Enpal hat nun die Basis, um eine starke Unternehmensrichtlinie zu erstellen, und die Mitarbeitenden können ohne Probleme und viel Aufwand einen Antrag für mobiles Arbeit im Ausland stellen. Eine automatische Risikobewertung und die Beantragung von Sozialversicherung Bescheinigungen sorgen dafür, dass die Risiken für die Einhaltung der Vorschriften begrenzt sind. Der Prozess ist effizient, transparent und für alle Beteiligten im Unternehmen einfach zu handhaben.
Vorteile
- Zeitersparnis
- Kosteneffizient im Vergleich zu den Kosten für Leistungen von Steueranwälten
- Starke Leistungen für Arbeitnehmer
- Los geht's! Der Grundstein für eine unternehmensweite Richtlinie für Arbeiten aus dem Ausland wird gelegt
"Vor der Pandemie haben wir gar nicht über die Möglichkeit, flexibel aus dem Ausland zu arbeiten, nachgedacht. Es war eine ziemliche Herausforderung, all die plötzlich eingehenden Anträge für das Arbeiten im Ausland zu bearbeiten. Mit WorkFlex können wir unseren Mitarbeitenden nun die Möglichkeit bieten, über eine einfach zu bedienende Software einen Antrag für eine Workation zu stellen. Jetzt kann ich getrost sagen, dass wir ein gut aufgestelltes Unternehmen sind, wenn es um Arbeit im Ausland geht.
Sophie Kostka, ehemals Head of HR Operations & Culture bei Enpal
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Workation - alle reden darüber, wir zeigen dir, wie es richtig gemacht wird
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Workation - alle reden darüber, wir zeigen dir, wie es richtig gemacht wird
Wie ermöglichen IU und Enpal ihren Mitarbeitern, rechtskonform im Ausland zu arbeiten?
Erfahrt mehr über die Auswirkungen von Workations auf das Employer Branding und die Unternehmenskultur sowie darüber, wie WorkFlex diese Unternehmen bei der Verwaltung von Arbeitsplätzen unterstützt.
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Mobiles Arbeiten im Ausland in einer sich verändernden Welt bei Scout24
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Mobiles Arbeiten im Ausland in einer sich verändernden Welt bei Scout24
Scout24 ist eines der führenden Digitalunternehmen in Deutschland und die Heimat von ImmoScout24. Mit 20 Millionen Nutzern pro Monat bringt ImmoScout24 erfolgreich Hausbesitzer, Makler, Mieter und Käufer zusammen.
Wie hat das Unternehmen nun die veränderte Arbeitsweise seiner Mitarbeitenden aufgenommen?
- 850 Mitarbeitende weltweit
- 50 Nationalitäten
- Wichtigste Märkte: Deutschland und Österreich
Die Herausforderung
Wie für Millionen von Unternehmen auf der ganzen Welt war auch für Scout24 das mobile Arbeiten im Ausland eine wichtige Überlegung, als die Pandemie ausbrach. Zwei Jahre später ist Scout24 bestrebt, flexible Regelungen zu formalisieren, ohne Gefahr zu laufen, gegen internationale Steuer- oder Arbeitsvorschriften zu verstoßen. Aus diesem Grund wurde die Möglichkeit geschaffen, mobil im Ausland zu arbeiten. Dabei war es wichtig, sehr klare Regelungen zu schaffen, die die Gesamtstrategie unterstützen.
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Die Lösung
Flexibles oder zumindest hybrides Arbeiten war nun in aller Munde und die Unternehmen mussten sich darauf einstellen. So auch bei Scout24. Sie legten Wert darauf, ihren Mitarbeitenden einen Zusatznutzen zu bieten, der es ihnen ermöglichte, flexibel aus dem Ausland zu arbeiten. es war klar, dass dies auf klaren Prozessen und Regelungen beruhen musste.
Wenn ein Arbeitnehmer mehr als 183 Tage im Ausland arbeitet, müssen unter normalen Umständen Steuern in diesem Land gezahlt werden, was jedoch von vielen Ländern während der Pandemie gelockert wurde. Konsultationsvereinbarungen für Grenzgänger, die während der Pandemie stattfanden, wurden vorübergehend eingeschränkt.
Scout24 hat sich mit WorkFlex in Verbindung gesetzt, weil sie sich des Potenzials bewusst waren, "Arbeiten von überall" zu ermöglichen. Durch WorkFlex können Genehmigungen, Risikobewertungen, die Ausstellung von A1-Bescheinigungen etc. automatisch erstellt werden. Jetzt können die Mitarbeitenden von Scout 24 bis zu drei Monate pro Jahr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und bis zu einem Monat außerhalb dieses Raums im Ausland arbeiten.
- Positives Feedback von Seiten der Mitarbeitenden: Die Zahl der Anträge für mobiles Arbeiten im Ausland nimmt zu, und das offizielle Antragsverfahren schafft für alle Beteiligten volle Klarheit.
- Steuer- und Compliance-freundlich: Die Rechts- und Steuerteams können sich auf eine umfassende Dokumentationsverfolgung verlassen. Die Teams können auch leicht auf die Risikobewertungen zugreifen, was das Tool zu einem großartigen Entscheidungshilfe macht.
- Zeitersparnis dank einer automatischen Risikobewertung.
- Professionalität und Automatisierung: Anfragen werden vereinfacht.
"Bei Scout24 haben wir uns schon früh entschieden, die neue Arbeitswelt durch flexibles Arbeiten zu nutzen und die Work-Life-Balance unserer Mitarbeitenden zu stärken. Mit WorkFlex haben wir das richtige Werkzeug, um unsere Strategie zu unterstützen. Die Beantragung von Auslandseinsätzen ist automatisiert und gehört nun zu unserer Arbeitsweise. Wir haben die Einhaltung von Steuern und Gesetzen verbessert. Dank des erstklassigen Services können wir schneller auf die Wünsche unserer Mitarbeitenden eingehen, so dass sie schneller aktiv mit der Planung und Gestaltung von Auslandsaufenthalten beginnen können, ohne lange darüber nachdenken zu müssen."
Krzysztof Lysik - Head of Tax bei Scout24
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Beginnt noch heute mit WorkFlex, um Compliance-Risiken zu vermeiden!
Hunderte von Unternehmen prüfen ihre Anfragen bereits mit WorkFlex




































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